2:1 für das Streikrecht beamteter Lehrer

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Kassel:

Ohne mündliche Verhandlung hat die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Kassel aufgrund der Beratung vom 27. Juli 2011 in zwei gleichgelagerten Fällen entschieden, dass auch verbeamtete Lehrer streiken dürfen.

Die Kläger – beide Lehrer an Kasseler Schulen – hatten sich im November 2009 an einem von der GEW organisierten Streik beteiligt und waren aus diesem Grunde für drei Stunden dem Dienst ferngeblieben. Die GEW hatte zu dem Streik aufgerufen, um u.a. gleiche Arbeitszeiten für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst zu erreichen. Für Beamte hatte das Land Hessen die Arbeitszeit zum 1. Januar 2004 von 38,5 Stunden auf 42 Stunden heraufgesetzt; für Angestellte im öffentlichen Dienst des Landes Hessen war dagegen Ende März 2009 durch einen Tarifvertrag die Arbeitszeit auf 40 Stunden festgeschrieben worden.
Wegen ihrer Teilnahme an diesem Streik wurden die Lehrer jeweils vom zuständigen Schulleiter mit einer schriftlichen Missbilligung belegt, weil sie gegen ihre Dienstpflichten verstoßen hätten. „2:1 für das Streikrecht beamteter Lehrer“ weiterlesen

Zulagengewährung nur im Einzelfall, Kommentar zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.04.2011, Az. 2 C 30/09

Im Vorfeld der vollständigen Urteilsveröffentlichung hat es zahlreiche Pressemeldungen gegeben, die das Urteil und seine Rechtsfolgen missverständlich dargestellt haben. Zum Teil gab es die Auffassung, dass jeder Beamte, der zeitweise höherwertige Aufgaben wahrnimmt, automatisch einen Anspruch auf Zulagen habe. Zum Teil wurde sogar die Auffassung vertreten, man solle in derartigen Fällen der Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben pauschal jeweils einen Antrag auf Zulagengewährung stellen. Ein solcher Antrag ist zwar letztlich nicht schädlich, wird aber in vielen Fällen nach der genauen Urteilsauswertung keinen Erfolg haben. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht ist zur Regelung in § 46 Abs. 1 BBesG ergangen. Der Wortlaut dieser Norm lautet:

„Werden einem Beamten oder Soldaten die Aufgaben eines höherwertigen Amtes vorübergehend vertretungsweise übertragen, erhält er nach 18 Monaten der ununterbrochenen Wahrnehmung dieser Aufgaben eine Zulage, wenn in diesem Zeitpunkt die haushaltsrechtlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung dieses Amtes vorliegen“. „Zulagengewährung nur im Einzelfall, Kommentar zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.04.2011, Az. 2 C 30/09“ weiterlesen

Niedersachsen vs. NRW?, unentschieden im Streikverbot für Beamte, Anmerkung zu Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteile v. 19.08.2011, Az. 9 A 1/11 und 9 A 2 /11

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat heute die Klagen zweier Lehrer, die sich jeweils gegen eine ihnen von der Landesschulbehörde auferlegte Geldbuße in Höhe von 100,- € gewendet hatten, abgewiesen. Hintergrund war die Teilnahme der beiden Beamten an einer Streikmaßnahme der Gewerkschaft GEW im Februar 2009. Infolgedessen konnten die Lehrer ihrer Unterrichtsverpflichtung nicht nachgehen. Die Landesschulbehörde hatte den Verlust der Dienstbezüge für diesen Tag festgestellt und den Beamten darüber hinaus die o.g. Disziplinarmaßnahme auferlegt. „Niedersachsen vs. NRW?, unentschieden im Streikverbot für Beamte, Anmerkung zu Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteile v. 19.08.2011, Az. 9 A 1/11 und 9 A 2 /11“ weiterlesen

Verwendungszulage auch bei auf Dauer angelegter Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes, Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.04.2011

Einem Beamten, dem die Aufgaben eines unbesetzten höherwertigen Amtes vertretungsweise übertragen werden, ist eine Zulage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes auch für den Fall zu zahlen, dass die Übertragung auf Dauer angelegt wurde. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. „Verwendungszulage auch bei auf Dauer angelegter Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes, Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.04.2011“ weiterlesen

Obacht bei OBAS-Kündigungen!

Das Land Nordrhein-Westfalen darf sogenannten Quereinsteigern im Lehramt, die nach der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung (OBAS) ausgebildet und über einen befristeten Angestelltenvertrag eingestellt wurden, in der Regel weder außerordentlich noch ordentlich kündigen. Hierauf weist die Dr. Obst & Hotstegs Rechtsanwaltspartnerschaft in Düsseldorf hin. Betroffene Lehrkräfte sollten daher den Weg vor die Arbeitsgerichte nicht scheuen und kurzfristig Beratung in Anspruch nehmen. „Obacht bei OBAS-Kündigungen!“ weiterlesen

Schulung in der Muttersprache eines Personalratsmitglieds – Kostentragungspflicht des Dienstherrn?, Anmerkung zu ArbG Berlin, Beschluss v. 03.03.2011, Az. 24 BV 15046/10

Personalratsmitglieder öffentlicher Dienststellen haben das Recht, sich auf Kosten der Dienststelle fortbilden zu lassen. Dies betrifft sowohl „Einsteigerfortbildungen“, wie auch spezielle Fortbildungen zu aktuellen Themen oder Rechtsentwicklungen. Fraglich ist immer wieder, ob der Auswahl von Fortbildungen Grenzen gesetzt sind.

In einem interessanten Parallelfall aus der Privatwirtschaft hatte nun das Arbeitsgericht Berlin für den Fall eines Betriebsrats zu entscheiden, ob auch die die Kosten einer in der Muttersprache des Betriebsratsmitglieds durchgeführten Schulung zu tragen sind, wenn das Betriebsratsmitglied nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und die Teilnahme an der Schulung für die ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratstätigkeit erforderlich ist. Dies hat das ArbG Berlin mit Beschluss positiv entschieden. „Schulung in der Muttersprache eines Personalratsmitglieds – Kostentragungspflicht des Dienstherrn?, Anmerkung zu ArbG Berlin, Beschluss v. 03.03.2011, Az. 24 BV 15046/10“ weiterlesen

Schmerzensgeldklage eines Polizeibeamten gegen das Land Hessen wegen Verletzung der Fürsorgepflicht erfolgreich, Pressemitteilung des Landgerichts Frankfurt vom 07.03.2011

Das LG Frankfurt hat das Land Hessen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 8.000 € an einen Polizeibeamten wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht verurteilt, weil die damalige Vizepräsidentin des Polizeipräsidiums Frankfurt im Rahmen eines gegen ihn geführten Disziplinar- und Ermittlungsverfahrens den Kläger im Rahmen einer Dienstbesprechung vorverurteilt hat. „Schmerzensgeldklage eines Polizeibeamten gegen das Land Hessen wegen Verletzung der Fürsorgepflicht erfolgreich, Pressemitteilung des Landgerichts Frankfurt vom 07.03.2011“ weiterlesen

Einstellungsaltersgrenze von 40 Jahren wohl verfassungsgemäß, Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.01.2011, Az. 2 B 2/11

Achtung: Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben worden. Siehe: Altershöchstgrenzen für die Verbeamtung in NRW verfassungswidrig, Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 21.05.2015.

Wie bereits mehrfach berichtet (u.a. hier) ist die Altersgrenze für Verfahren auf Verbeamtung in NRW heftig umstritten. Die ursprüngliche Altersgrenze von 35 Jahren wurde nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Februar 2009 aufgehoben und im Juli 2009 vom Verordnungsgeber durch die neue 40-Jahres-Grenze ersetzt. Hiergegen richten sich eine Vielzahl von Klagen. Erstmals hatte das Bundesverwaltungsgericht nun über die zugrundeliegenden Rechtsfragen im Rahmen einer sogenannten „Nichtzulassungsbeschwerde“ zu entscheiden.

Dem war eine negative Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vorangegangen gegen die das Gericht selbst keine Revision zugelassen hatte. Hiergegen richtete sich der betroffene Kläger mit der Nichtzulassungsbeschwerde. „Einstellungsaltersgrenze von 40 Jahren wohl verfassungsgemäß, Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.01.2011, Az. 2 B 2/11“ weiterlesen

Mehr Rechtssicherheit im kirchlichen Verwaltungsrecht

Am heutigen Sonntag beginnt in Bad Neuenahr die 62. Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland. Das Leitungsgremium der zweitgrößten Landeskirche in Deutschland, die sich von Emmerich bis Saarbrücken erstreckt, tagt bis Freitag, 14. Januar 2011. Auf der Tagesordnung steht unter anderem auch die Zustimmung zum Verwaltungsverfahrens- und -zustellungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland. „Mehr Rechtssicherheit im kirchlichen Verwaltungsrecht“ weiterlesen

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