Von Reiner Züll
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Robert Hotstegs hat während einer Bürgerversammlung in Wahlen kommmunale Gebühren erläutert. Seine Einschätzung: „In anderen Kommunen sind die Bürger schlechter dran“.
KALL-WAHLEN – „Das Ausbessern von Schlaglöchern in den Straßen sind Instandsetzungen, für die die Gemeinde den Bürger nicht mit Gebühren belasten kann“, informierte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Robert Hotstegs am Mittwochabend vor 80 Zuhörern während einer Bürgerversammlung in Wahlen. „Die nachmalige Herstellung der Fahrbahnen, der Gehwege, der Straßenbeleuchtung und des Kanals sind dagegen abgabepflichtig“, ergänzte der Jurist, der zum Thema „Kommunale Abgaben ohne Ende“ referierte. „Gegenleistungen für Gebühren, Kölner Stadt-Anzeiger vom 27.06.2009“ weiterlesen