Stadtrat erklärt Bürgerbegehren für unzulässig, General-Anzeiger vom 08.05.2009

Der Initiative „Rettet das Rathaus und die Redoute“ bleibt jetzt nur noch der Gang vor das Verwaltungsgericht

Bad Godesberg. (hbl/kf) Der Rat der Stadt Bonn hat am Donnerstag das Bürgerbegehren „Rettet das Rathaus und die Redoute“ erwartungsgemäß für unzulässig erklärt. Bereits im Vorfeld hatten die Mehrheitsfraktionen aus CDU, SPD und FDP erklärt, sich der Empfehlung der Stadtverwaltung anzuschließen.

Die Grünen, und mit ihnen der Bürgerbund, beide auch Triebfedern der Bürgerinitiative (BI), die den Verkauf der städtischen Gebäude an der Kurfürstenallee verhindern will, scheiterten bei ihrem Versuch, das Begehren in der Ratssitzung am Donnerstag per Änderungsantrag für zulässig zu erklären. Damit bleibt der Initiative nur noch der Rechtsweg, um einen Bürgerentscheid durchzusetzen. Dies hatte sie bereits vor Wochen für den Fall angekündigt, der jetzt mit dem Ratsvotum eingetreten ist.

In einer Rede, die Bürgermeister Peter Finger (Grüne) anstelle von BI-Sprecher Jürgen Endemann verlas, kündigte die Bürgerinitiative an, vor das Verwaltungsgericht und, falls es sein muss, vor das Oberverwaltungsgericht ziehen werde. Das könne sich zwei bis drei Jahre hinziehen. Endemann, ehemals Bürgermeister für die FDP, hatte von Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann kein Rederecht erhalten.

Die Stadt Bonn hatte ihre Position mit einem Rechtsgutachten des Aachener Experten Friedel Erlenkämper untermauert. Die Ratsmehrheit schloss sich seiner Auffassung an, dass das Bürgerbegehren „kassatorisch“ sei. Es habe zum Ziel gehabt, einen bestehenden Beschluss des Rates einzukassieren, und sich damit – laut NRW-Gemeindeordnung – an Fristen zu halten. Die Initiative hatte zwar die erforderliche Anzahl gültiger Unterschriften (9 309) um 23 übertroffen, dazu allerdings neun statt drei Monate Zeit gebraucht. Bei einem „initiierenden“ Bürgerbegehren besteht diese Frist nicht.

So überraschte es keinen, dass Grüne und Bürgerbund auch am Donnerstag ihr eigenes Gutachten des Experten Robert Hotstegs ins Feld führten, der genau zum gegenteiligen Urteil kommt wie Erlenkämper ( der GA berichtete ): Das Begehren sei initiierend, da der entsprechende Ratsbeschluss vom April 2008, Käufer für die Rathausmeile zu suchen, auch die Option beinhalte, die Gebäude zu sanieren, falls ein Verkauf scheitern sollte. Und danach sieht es zurzeit immer noch aus.

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