„Kulturgut“-Initiatoren sehen sich bestärkt in ihrer Auffassung, WAZ v. 17.06.2013

Essen. „Kulturgut“-Initiatoren sehen sich durch namhafte Verwaltungsrechtler bestärkt in ihrer Auffassung.

Gesten der Glückwünsche, sie mussten ausbleiben. Nein, zum Feiern war den Kulturgut -Initiatoren nicht zumute, als das Wahlamt Geburtsdaten als unvollständig oder fehlend inkriminierte und damit 372 Unterschriften ihres Begehrens für ungültig erklärte. Herb war die Enttäuschung, zumal der Initiative gerade einmal 75 Unterschriften zum Quorum fehlten. Bei den „wichtigen Impulsen für die Kulturpolitik“, die ihnen die SPD wie zum Trost bescheinigte, wollten es die Macher nicht belassen. Die angekündigte Klage der Verlierer von Amts wegen rückt näher, und das Unterfangen findet namhafte Unterstützer.

„„Kulturgut“-Initiatoren sehen sich bestärkt in ihrer Auffassung, WAZ v. 17.06.2013“ weiterlesen

Rechtsgutachten aus Düsseldorf bestätigt Zulässigkeit des Bad Oeynhausener Bürgerbegehrens, starke-stadtwerke.de v. 03.06.2013

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Robert Hotstegs, von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Obst & Hotstegs aus Düsseldorf bestätigt in einem Kurzgutachten die Zulässigkeit des Bad Oeynhausener Bürgerbegehrens. Ein zentraler Satz in diesem Gutachten lautet:

„Es steht den Ratsfraktionen wie auch den Vertretungsberechtigten und dem Bürgermeister frei, die jeweils eigene inhaltliche Position in der Öffentlichkeit zu bewerben und hierbei auf die ausgetauschten Argumente zu verweisen. Dieser politische Wettbewerb um die Stimmen im späteren Bürgerentscheid darf aber nicht dadurch unterlaufen werden, in dem nun eine erkennbar subjektive Bewertung des Bürgerbegehrens mit dem Argument der „Irreführung“ für eine Begründung der Unzulässigkeit herangezogen wird.“

Link zum vollständigen Gutachten

Gang vor Gericht unvermeidlich – LINKE stärken kulturgut den Rücken, Pressemitteilung Die Linke Essen v. 31.05.2013

Nachdem Ratsmitglieder der LINKEN Akteneinsicht in die Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens kulturgutEssen genommen haben, hält DIE LINKE den Gang vor Gericht für unvermeidlich.

„Selbst nach Angaben des Wahlamtes wäre es kein Problem, die 372 Bürgerinnen und Bürger mit unvollständigem oder fehlendem Geburtsdatum zweifelsfrei zu identifizieren“, erläutert Kreissprecherin Barbara Rienas. „Diese Eintragungen müssen, wie in anderen Kommunen auch, als gültig gewertet werden. Damit wird das notwendige Quorum erreicht. Ansonsten wird der Bürgerwille missachtet.”

Gestützt wird diese Auffassung durch namhafte Juristen wie Prof. Dr. Frank Bätge (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW) und Robert Hotstegs (Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an der FOM Hochschule): „Gang vor Gericht unvermeidlich – LINKE stärken kulturgut den Rücken, Pressemitteilung Die Linke Essen v. 31.05.2013“ weiterlesen

Gaspreis-Runter stützt Bürgerbegehren notfalls auch vor Gericht, starke-stadtwerke.de v. 30.05.2013

Der Vorstand des Vereins Gaspreis Runter Westfalen e.V. hat in seiner Sitzung am 29.05.2013 beschlossen, den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens gegen eine Beteiligung der Stadt Löhne an der Übernahme der EON-Aktien volle finanzielle Rückendeckung für den Fall zu geben, dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nur mit Hilfe des Verwaltungsgerichts festgestellt werden kann. „Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in Bad Oeynhausen, welche bereits durch Ratsbeschluss festgestellt wurde, hat uns die spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Dr. Obst und Hotstegs aus Düsseldorf in einem Gutachten bestätigt“, freut sich der erste Vorsitzende des Vereins, Gerhard Jagusch. „Gaspreis-Runter stützt Bürgerbegehren notfalls auch vor Gericht, starke-stadtwerke.de v. 30.05.2013“ weiterlesen

Center-Widerstand formiert sich, aber wo war das KCN?, Kurier am Sonntag v. 09.04.2013

Es war ganz schön voll im Konferenzraum von MIT Gesundheit an der Stechbahn in Kleve. Ca. 50 Bürger trafen sich, um den Widerstand gegen die geplante Center-Entwicklung auf dem Minoritenplatz zu organisieren.

Klar ist schon jetzt, dass es ein Bürgerbegehren geben wird, das letztlich in einem Bürgerentscheid münden kann. „Center-Widerstand formiert sich, aber wo war das KCN?, Kurier am Sonntag v. 09.04.2013“ weiterlesen

Minoritenplatz: Ein Begehren, das seinen Namen trägt?, kleveblog.de v. 08.04.2013

rd | 20 Klever kamen zum ersten Treffen ins Gasthaus Früh, bei der zweiten Zusammenkunft am Montag Abend waren es dann in den Räumen des Unternehmens MIT Gesundheit schon 40 Frauen und Männer aus der Stadt, die ein Ziel einte: die Bebauung des Minoritenplatzes mit einem Geschäftshaus der Erlanger Investoren Sontowski & Partner zu verhindern. Aber wie? Ein Mittel, das die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens ausdrücklich vorsieht, ist das Bürgerbegehren und der daran anschließende Bürgerentscheid. Dass es versucht werden soll, darüber herrschte Einigkeit. Doch das Prozedere ist nicht ganz einfach, es gibt diverse Fallstricke und reichlich Möglichkeiten, ein solches Begehren zu unterminieren. Dass und wie es dennoch gelingen kann, erläuterte den Gästen ein souveräner Fachmann, der Anwalt Robert Hotstegs aus Düsseldorf, der den Klevern über den Verein »Mehr Demokratie« vermittelt worden war. „Minoritenplatz: Ein Begehren, das seinen Namen trägt?, kleveblog.de v. 08.04.2013“ weiterlesen

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab, Kölner Stadt-Anzeiger v. 04.04.2013

Der Eilantrag zum Bürgerbegehren der IG Stadtentwicklung wurde vom Verwaltungsgericht Aachen abgelehnt. Die Gemeinde dürfe nicht im Vorfeld eines Bürgerbegehrens daran gehindert werden, einen Ratsbeschluss umzusetzen.

Aachen/Bad Münstereifel. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat mit Beschluss vom Mittwoch, 3. April, (4 L 111/13) einen Antrag des Bürgerbegehrens „Für 100 Prozent kommunale Parkraumbewirtschaftung“ auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Dies teilte Markus Lehmler, Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes, gestern Nachmittag mit. „Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab, Kölner Stadt-Anzeiger v. 04.04.2013“ weiterlesen