Das Verbot von Buttons pro oder kontra Stuttgart 21 für Beschäftigte der Stadt Stuttgart durch den früheren Verwaltungsbürgermeister Murawski verletzt das Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrates der Stadt, Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss v. 08.11.2011

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat festgestellt, dass Dr. Wolfgang Schuster als Dienststellenleiter durch den Erlass eines Rundschreibens vom 29.09.2010 (von Bürgermeister Murawski) das Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrates der Landeshauptstadt Stuttgart nach dem Landespersonalvertretungsgesetz verletzt hat.

Maßnahmen, die nach dem Landespersonalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig sind, dürfen vom Dienststellenleiter nur vollzogen werden, nachdem die zuständige Personalvertretung zugestimmt hat. Das Verbot von Buttons pro und contra Stuttgart 21 stellt eine solche mitbestimmungspflichtige Maßnahme dar. Denn es trifft Regelungen der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten im Sinne von § 79 Abs. 1 Nr. 12 des Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG). Der Dienststellenleiter kann sich nicht mit Erfolg darauf be-rufen, nur auf die Rechtslage hingewiesen und von daher keine mitbestimmungsfähige Entscheidung getroffen zu haben. Denn jedenfalls hinsichtlich der bei der Landeshauptstadt Stuttgart beschäftigten Arbeitnehmer, die von dem Verbot ebenfalls betroffen sind, gibt es keine einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes- bzw. Tarifrechts, denen ein solches Verbot entnommen werden kann. Spricht der Dienststellenleiter gleichwohl ein solches Verbot aus, stellt dieses eine eigenständige und damit mitbestimmungspflichtige Maßnahme dar und nicht lediglich einen Hinweis auf die Rechtslage. Das Verbot hätte deshalb erst nach Befassung und Zustimmung des Gesamtpersonalrats erlassen werden dürfen. Da der Dienststellenleiter das Mitbestimmungsverfahren nicht durchgeführt hat, hat er die Rechte der Personalvertretung verletzt.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegeben, die innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der vollständigen Entscheidung einzulegen ist.

Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08.11.2011

Az.: PL 22 K 4873/10

(C) Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08.11.2011

Im Disziplinarrecht darf es keine Schematik geben! (Kommentar zu BVerwG 2 B 61.10 und dem revisionsrechtlichen Disziplinarverfahren)

Kommentar zu BVerwG 2 B 61.10 (Beschluss vom 20. Oktober 2011)

Mit dem Bundesdisziplinargesetz vom 9. Juli 2001, BGBl. I S. 1510 (BDG), wurde erstmals die Möglichkeit einer Revision in Disziplinarsachen eröffnet (§§ 69 ff. BDG). Ebenfalls lässt § 67 Landesdisziplinargesetz NRW vom 16. November 2004, GV. NRW. S. 624 (LDG NRW), die Revision in gerichtlichen Disziplinarverfahren erstmals zu. Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes steht danach den Beteiligten die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu, wenn das Oberverwaltungsgericht selbst oder auf eine anwaltliche Beschwerde gegen die Nichtzulassung hin das Bundesverwaltungsgericht sie selbst zugelassen hat. „Im Disziplinarrecht darf es keine Schematik geben! (Kommentar zu BVerwG 2 B 61.10 und dem revisionsrechtlichen Disziplinarverfahren)“ weiterlesen

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 20.10.2011, Az. 2 B 61.10

Leitsätze des Kommentators:

A. Verfahrensrechtlich:

1. Eine Divergenzrüge ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gegeben, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden, abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat. Wenn das angefochtene Urteil die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht rechtssatzmaßig in Frage stellt sondern nur gerügt wird, die Rechtsätze seien falsch angewandt, begründet dies die Divergenz nicht. „Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 20.10.2011, Az. 2 B 61.10“ weiterlesen

Feuerwehr: Ärger wg. Überstunden, Stellungnahme von Robert Hotstegs, WDR Lokalzeit Duisburg vom 03.11.2011

Bei der Duisburger Feuerwehr brodelt es gewaltig. Insgesamt rund 400.000 unbezahlte Überstunden schieben die Feuerwehrleute vor sich her. Ohne Bezahlung oder Freizeitausgleich. Die Stadt muss handeln, urteilte vor Kurzem das oberste Verwaltungsgericht. Doch als sich die Retter vor unserer Kamera über die Stadt beschwerten, gab es Drohungen mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen.

 

Rechtsanwalt Robert Hotstegs kommentiert die Rechtslage aus anwaltlicher Sicht. „Feuerwehr: Ärger wg. Überstunden, Stellungnahme von Robert Hotstegs, WDR Lokalzeit Duisburg vom 03.11.2011“ weiterlesen

Rechtswidrige Entlassung eines Stabsgefreiten aus der Bundeswehr wegen Schwarzfahrens, Verwaltungsgericht Minden, Urteil v. 04.10.2011

Das Verwaltungsgericht Minden hat mit Urteil die Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Das Urteil stellt insofern eine Besonderheit dar, als das Verfahren gegen die Disziplinarmaßnahme nicht mehr vom Soldaten/Beamten selbst, sondern von seinen Eltern nach dessen Tod fortgeführt wurde. Das Gericht sah in diesem Umstand kein Zulässigkeitsproblem, da die Eltern ein Interesse an der Rehabilitation des Sohnes geltend machen konnten. „Rechtswidrige Entlassung eines Stabsgefreiten aus der Bundeswehr wegen Schwarzfahrens, Verwaltungsgericht Minden, Urteil v. 04.10.2011“ weiterlesen

Veränderungen im kirchlichen Dienstrecht der EKD geplant

Im November 2011 wird die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland in Magdeburg über verschiedene gesetzliche Änderungen im Dienst- und Beamtenrecht beraten und voraussichtlich auch entscheiden. Die vorläufige Tagesordnung sieht bislang Beratungsvorlagen zu folgenden Gesetzen vor:

  • Kirchengesetz zur Harmonisierung des Dienstrechts
  • Kirchengesetz zur Anpassung des Dienstrechts für Kirchenbeamtinnen und -beamte der EKD und für Pfarrerinnen und Pfarrer der EKD und zur Änderung des Kirchengerichtsgesetzes der EKD

Daneben werden auch ein neues „Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD“ (ARGG-Diakonie-EKD) und weitere Gesetzesinitiativen beraten, teilweise wird die Synode auch ihr eigenes Innenrecht zur Behandlung von Gesetzesvorschlägen diskutieren und reformieren. „Veränderungen im kirchlichen Dienstrecht der EKD geplant“ weiterlesen

2:1 für das Streikrecht beamteter Lehrer

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Kassel:

Ohne mündliche Verhandlung hat die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Kassel aufgrund der Beratung vom 27. Juli 2011 in zwei gleichgelagerten Fällen entschieden, dass auch verbeamtete Lehrer streiken dürfen.

Die Kläger – beide Lehrer an Kasseler Schulen – hatten sich im November 2009 an einem von der GEW organisierten Streik beteiligt und waren aus diesem Grunde für drei Stunden dem Dienst ferngeblieben. Die GEW hatte zu dem Streik aufgerufen, um u.a. gleiche Arbeitszeiten für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst zu erreichen. Für Beamte hatte das Land Hessen die Arbeitszeit zum 1. Januar 2004 von 38,5 Stunden auf 42 Stunden heraufgesetzt; für Angestellte im öffentlichen Dienst des Landes Hessen war dagegen Ende März 2009 durch einen Tarifvertrag die Arbeitszeit auf 40 Stunden festgeschrieben worden.
Wegen ihrer Teilnahme an diesem Streik wurden die Lehrer jeweils vom zuständigen Schulleiter mit einer schriftlichen Missbilligung belegt, weil sie gegen ihre Dienstpflichten verstoßen hätten. „2:1 für das Streikrecht beamteter Lehrer“ weiterlesen

Niedersachsen vs. NRW?, unentschieden im Streikverbot für Beamte, Anmerkung zu Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteile v. 19.08.2011, Az. 9 A 1/11 und 9 A 2 /11

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat heute die Klagen zweier Lehrer, die sich jeweils gegen eine ihnen von der Landesschulbehörde auferlegte Geldbuße in Höhe von 100,- € gewendet hatten, abgewiesen. Hintergrund war die Teilnahme der beiden Beamten an einer Streikmaßnahme der Gewerkschaft GEW im Februar 2009. Infolgedessen konnten die Lehrer ihrer Unterrichtsverpflichtung nicht nachgehen. Die Landesschulbehörde hatte den Verlust der Dienstbezüge für diesen Tag festgestellt und den Beamten darüber hinaus die o.g. Disziplinarmaßnahme auferlegt. „Niedersachsen vs. NRW?, unentschieden im Streikverbot für Beamte, Anmerkung zu Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteile v. 19.08.2011, Az. 9 A 1/11 und 9 A 2 /11“ weiterlesen

Grundschulrektor wegen Zauberei aus dem Beamtenverhältnis entfernt, Urteil des Niedersächsischen OVG vom 07.12.2010, Az. 20 LD 3/09

Mit Urteil vom 7. Dezember 2010 – 20 LD 3/09 – hat der 20. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts auf die Berufung der Landesschulbehörde das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 16. Dezember 2008, mit dem dieses den Rektor einer Grundschule in Goslar eines Dienstvergehens für schuldig befunden und ihn in das Amt eines Lehrers zurückgestuft hat, geändert und den Rektor aus dem Beamtenverhältnis entfernt „Grundschulrektor wegen Zauberei aus dem Beamtenverhältnis entfernt, Urteil des Niedersächsischen OVG vom 07.12.2010, Az. 20 LD 3/09“ weiterlesen