Das in Nordrhein-Westfalen vorübergehend abgeschaffte Widerspruchsverfahren bleibt auch weiterhin ausgesetzt. Der Landesgesetzgeber hat kurzfristig am 23.10.2012 beschlossen, dass gegen alle Verwaltungsakte bis Ende 2013 grundsätzlich kein Widerspruch zulässig und erforderlich sein soll. Nur die wenigen bislang bestehenden Ausnahmen bleiben erhalten. Die Gesetzesänderung tritt am 31.10.2012 gerade rechtzeitig in Kraft.
„weiterhin kein Widerspruch(sverfahren) in NRW (aktualisiert: 30.10.2012)“ weiterlesen
