Polizei übermittelte Daten an RWE – ohne Rechtsgrundlage, neues-deutschland.de v. 05.02.2020

Anworten der Landesregierung Nordrhein-Westfalens auf eine Kleine Anfrage der Grünen lösen Verwunderung aus

Von Sebastian Weiermann

Seit Herbst letzten Jahres ist bekannt, dass der Kohlekonzern RWE von der Polizei Aachen in Nordrhein-Westfalen Daten über die Baumhäuser von Klimaaktivisten im Hambacher Forst erhielt. Aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen geht heraus, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gab. Und Innenminister Herbert Reul (CDU) sieht darin noch nicht einmal ein Problem. Aber der Reihe nach.

Im vergangenen Oktober hatte das Portal »Frag den Staat« umfassend Dokumente über die Räumungsvorbereitungen im Hambacher Forst und die Gespräche zwischen RWE und der nordrhein-westfälischen Landesregierung veröffentlicht. Der Informationsfreiheitsaktivist Johannes Filter hatte die Dokumente angefordert. Besonders prägnant dabei, die Landesregierung hatte RWE angeboten, mit GPS-Daten und Bildern von Baumhäusern auszuhelfen.

Dem Energiekonzern sollten die Räumungsanträge damit leichter gemacht werden. »Frag den Staat« zitierte damals den Verwaltungsrechtler Robert Hotstegs: »Dieser Vorgang dürfte einmalig sein: Eine Behörde assistiert ohne jegliche rechtliche Verpflichtung oder Ermächtigung einem privaten Unternehmen dabei, privatrechtlich gegen Dritte vorzugehen.« Auf nd-Anfrage teilte das NRW-Innenministerium damals mit, dass es für die Datenweitergabe »keine Rechtsgrundlage« gebraucht habe.

Diese Auffassung wiederholt der Innenminister Reul jetzt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen Landtagsabgeordneten Wiebke Brems und Verena Schäffer. »Die Weitergabe von Erkenntnissen zu rechtswidrig errichteten Strukturen an die Grundstückseigentümerin greift nicht in Rechte Dritter ein, insbesondere sind dies keine personenbezogenen Daten, für deren Übermittlung eine spezielle Rechtsgrundlage erforderlich wäre.« Heißt es in der Antwort, die dem »nd« vorab vorliegt.