Verbraucher-Zentrale steht 2004 wieder auf der politischen Agenda
Minden (ani). „Im Hinblick auf den Vertrag, der das Überleben der Verbraucher-Zentrale für ein weiteres Jahr sichert, erkläre ich unseren Widerspruch vom 3. November für erledigt.“ Mit diesen Worten zieht Dr. Henning Obst, Fachanwalt für Verwaltungsrecht (Düsseldorf) in einem Fax an den Bürgermeister Reinhard Korte den Widerspruch zurück.
Nach Abschluss des Vertrags sei es nicht mehr sinnvoll, über die Abstimmungstexte von Rat und Hauptausschuss in der alten Form zu ringen, so der Anwalt. Das Bürgerbegehren werde also in der bisherigen Form nicht fortgeführt. Er betont aber: „Das Anliegen, die Verbraucher-Zentrale in der Stadt Minden lanfristig zu erhalten, ist damit nicht ad acta gelegt.“ Nächstes Jahr werde weiter verhandelt.
„Der Kampf ist noch nicht zu Ende.“ Das betonen auch die Initatorinnen des Bürgerbegehrens, Ute Linnemann (Vorsitzende des Deutschen Hausfrauen-Bundes), Ute Kerlen (Vorsitzende des Landfrauenverbandes) und Ursula Thielemann (Leiterin der Verbraucher-Zentrale Minden) in einer gemeinsamen Erklärung. Sie werten die Vertragsunterzeichnung zwischen der Verbraucher-Zentrale und der Stadt Minden ebenfalls nur als einen „Zwischenerfolg“.
Nach Auffassung des Initiatorenkreises ist dieses Ergebnis ausschließlich den etwa 15 000 Menschen zu verdanken, die sich mit ihrer Unterschrift am Bürgerbegehren beteiligt haben. Die Initiatorinnen erkennen audrücklich den persönlichen Einsatz von Bürgermeister Reinhard Korte an, der Spenden für 2004 gesammelt hat. „Trotz dieses Einsatzes war kein Wille zum Einlenken bei CDU, FDP und MI zu erkennen, einen Weg zu suchen, der Planungssicherheit für die nächsten fünf Jahregewährleistet hätte“, kritisieren sie. So sei nach diesem Zwischenerfolg der Vertragsunterzeichnung für die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens der Kampf keineswegs zu Ende. Die Organisatoren des Bürgerbegehrens sind nach wie vor der Auffassung, dass dieses demokratische Mittel, dem Bürgerwillen Ausdruck zu verleihen, zulässig war. Dennoch werden sie darauf verzichten, diese Frage vor dem Verwaltungsgericht abschließend klären zu lassen. „Das Verfahren würde mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen. Und darauf kann nicht gewartet werden“, so die einhellige Meinung. Der langfristige Erhalt der Verbraucher-Zentrale in Minden müsse politisch entschieden werden. Dazu hat dann der neugewählte Rat nach der Kommunalwahl am 26. September 2004 die Gelegenheit, nochmals darüber nachzudenken. „Dieses Wahlkampfthema ist jetzt schon sicher.“ Sie empfehlen, allen Spitzenkandidaten im Vorfeld konkret die Frage zu stellen: „Wie halten Sie es mit der Beratungsstelle in Minden der Verbraucher-Zentrale?“