Anwalt: „Rechtsmittel chancenreich“, Westfälische Rundschau vom 31.01.2006

Bestwig. (fr) Die Auseinandersetzung um das Bürgerbegehren gegen die Wasser-Fusion geht in eine neue Runde: Noch in dieser Woche wollen die Initiatoren ihrem Widerspruch gegen die Ablehnung durch den Bestwiger Rat die Begründung folgen lassen.

Damit liegt der Ball dann wieder bei der Gemeindeverwaltung. Das sagte Helmut Bolz, einer der drei Vertreter des Projektes, gegenüber der WR. 1 720 Bürger hatten für einen Bürgerentscheid über die Frage, ob das mittlerweile fusionierte Wasserwerk weiter eigenständig bleiben soll, unterschrieben. Der Rat mit CDU-Mehrheit war aber einer Beschlussempfehlung der Verwaltung gefolgt, derzufolge das Bürgerbegehren aus formalen Gründen nicht zulässig sei.

Gegen diese Ablehnung haben die Initiatoren Helmut Bolz, Wolfgang Schweitzer und Frank-Rüdiger Wittwer Widerspruch eingelegt. Deren Anwalt Dr. Henning Obst aus Düsseldorf sieht gute Chancen, dass es doch noch zum Bürgerentscheid kommt: „Rechtsmittel gegen den Ratsbeschluss halte ich für chancenreich, weil viele der dort genannten Argumente einer rechtlichen Prüfung nicht stand halten.“

Nach der jetzt erfolgten Fertigstellung der – sehr umfangreichen – Widerspruchsbegründung muss die Gemeindeverwaltung den Sachverhalt zunächst prüfen. Sollte die Ratsmehrheit auch den Widerspruch abschmettern, hält Bolz sich den Weg vor Gericht offen: „Dann muss man sehen, ob das für eine Klage Anlass gibt.“

Bürgermeister Ralf Péus kündigte an, zunächst Rechtsberatung vom Städte- und Gemeindebund sowie dem HSK-Rechtsamt in Anspruch zu nehmen. Ob das Bürgerbegehren in der Ratssitzung am 8. März auf der Tagesordnung stehe, sei noch nicht absehbar. Da die nächste Ratssitzung erst am 26. April folge, sei möglich, dass in der Zwischenzeit eine Sondersitzung anberaumt werde.

Bolz: Argumente „ziehen immer noch“

Péus sieht dem Widerspruch „gelassen entgegen“, wie er erklärte. Er betonte, dass für einen Bürgerentscheid sämtliche Gründe, die zur Ablehnung geführt hätten, ausgeräumt werden müssten. Allein die Notwendigkeit, für eine Rückabwicklung der Fusion bestehende Verträge brechen zu müssen, sei ein gewichtiges Argument. Péus: „Über diese Hürde kommt man nicht hinweg.“

Doch auch die Tatsache, dass das Fusionsunternehmen Hochsauerlandwasser GmbH inzwischen die Versorgung der Bestwiger Bürger mit Wasser aufgenommen habe, mache das Bürgerbegehren keineswegs überflüssig, erklärt Helmut Bolz: Die Argumente, die für ein selbstständiges Wasserwerk sprächen, „ziehen immer noch“.

Sollte sich in einem möglichen Bürgerentscheid eine Mehrheit für ein eigenständiges Wasserwerk ergeben, müsste die Fusion mit Meschede und Olsberg rückabgewickelt werden, so Bolz: „Dann bleibt nichts anderes übrig.“ Das sei nicht einfach – aber diese Tatsache liege nicht in der Verantwortung des Bürgerbegehrens: „Wir hätten eine Abstimmung schon zeitnah am 4. Dezember haben können.“