Fehlender Kita-Platz: Eltern scheitern mit Klage, Rheinische Post v. 05.01.2018

Düsseldorf. Weil ihre Tochter im zweiten Lebensjahr ohne Platz in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung geblieben war, hatte ein Düsseldorfer Paar auf Schadenersatz geklagt. Bereits im November hatte das Oberlandesgericht die Klage abgewiesen, jetzt wurde das Urteil rechtskräftig. Mit Hilfe der Düsseldorfer Kanzlei „Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft“ stellten die Eltern einen entstandenen Verdienstausfall sowie die Mehrkosten, die sie in einer privaten Kita zu zahlen hatten, der Stadt Düsseldorf in Rechnung. Unter dem Strich ging es laut Kanzlei um etwas mehr als 20.000 Euro.

Von Jörg Janssen

Bereits sieben Wochen nach der Geburt im Jahr 2013 hatten die Eltern das Kind über den Navigator ab August 2014 angemeldet. Den Platz in der teureren privaten Kita erhielten sie ab Mai 2015. In ihrem Urteil argumentieren die Richter, eine Amtspflichtverletzung der Stadt sei nicht nachweisbar. Eltern seien verpflichtet, über das Vormerksystem Kita-Navigator hinaus auch andere städtische Beratungsangebote zu nutzen. Das sei jedoch unterblieben. „Die Betroffenen haben zwar mit Blick auf eine Tagesmutter freie Träger wie Diakonie und Arbeiterwohlfahrt angesprochen, nicht aber den ,i-Punkt Familie‘ der Stadt, aus Sicht des Gerichts ein Versäumnis“, sagt Anwalt Robert Hotstegs. Er rät Eltern, im Vergabeverfahren jeden Kontakt mit Screenshots oder Mail-Ausdrucken zu dokumentieren.

Dagegen hat Jugendamtsleiter Johannes Horn keine Einwände. „Wir wollen nichts verbergen oder verhindern, sondern den Eltern bei der Suche nach einem Platz bestmöglich helfen“, sagt er. Deswegen empfinde er auch keine Freude über das Urteil, das im Sinne der Stadt ausgefallen sei. An betroffene Eltern appelliert er, bei Problemen das Jugendamt direkt anzuschreiben, „und zwar bevor Anwälte oder Gerichte ins Spiel kommen“. Horn betont, dass es beim Thema Düsseldorfer Kita-Plätze in jüngerer Zeit „nur zwei oder drei Gerichtsverfahren“ gegeben habe. Nur in einem Fall habe die Stadt etwa 2500 Euro zahlen müssen.

Rein rechnerisch fehlen laut Horn in Düsseldorf etwa 1200 Plätze für unter Dreijährige (U 3), obwohl die Stadt jährlich 1000 Plätze zusätzlich schafft. Freilich werde nicht jeder vorgemerkte Platz am Ende auch tatsächlich gebraucht. Aktuell liegt die Betreuungsquote bei knapp 43 Prozent der unter Dreijährigen. Rund 8800 Plätze gibt es insgesamt. Um die Wünsche sämtlicher Eltern von Kindern unter drei Jahren zu befriedigen, müsste die Quote mindestens bei 53 Prozent liegen.

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