Landtagswahl mit Pannen – ist eine Anfechtung möglich? | Wahlrecht | Pressemitteilung 2017-02

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 15.05.2017

::: Pressemitteilung 2/2017 :::

Landtagswahl mit Pannen – ist eine Anfechtung möglich?
Hintergrund-Gespräch zur NRW-Landtagswahl 2017 mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs

Düsseldorf. Nachdem die Hektik der Stimmenauszählung verflogen ist, wird der Blick frei auf die vielen kleinen Fehler im Rahmen der NRW-Landtagswahl. In Köln erreichten Wahlbenachrichtigungen die Wähler zunächst nicht, dann wurden auch jugendliche Nicht-Wahlberechtigte angeschrieben. In Wuppertal monierten viele komplett fehlende Briefwahlunterlagen, in Königswinter gab es zwar Post, aber für manche Wähler nur ohne Stimmzettel. In anderen Städten wurden gleich kistenweise Briefwählerstimmen ins falsche Rathaus geliefert, die FDP verwechselte schließlich zwei Kandidaten auf ihrer Landesliste. Kann eine Landtagswahl mit solchen Pannen Bestand haben? Eine erste Einschätzung des Düsseldorfer Fachanwalts Robert Hotstegs.

Dürfen solche Pannen passieren und was kann der (verhinderte) Wähler nun tun?

Hotstegs: Die Landtagswahl ist ein Massengeschäft. Unzählige Personen, Firmen und Formulare sind daran beteiligt. Da sind Fehler nicht auszuschließen. Jeder einzelne ist aber bedauerlich, wenn es doch am Ende darum geht, dass jede Wählerin und jeder Wähler die echte Chance auf eine Stimmabgabe haben sollte.

Wer nicht wählen konnte, weil Stimmzettel, Benachrichtigungen und ähnliches fehlten, kann beim Präsidenten des Landtags oder beim Landes- oder Kreiswahlleiter Einspruch erheben. Und auch wer als Wähler Unregelmäßigkeiten beobachtet hat, hat hierzu das Recht.

Könnte also ein einzelner Wähler die Landtagswahl kippen?

Hotstegs: Nein, das ist nicht gewollt. Es gibt ein spezielles Wahlprüfungsgesetz, das seit 66 Jahren das Einspruchsverfahren regelt. Dort ist eine wichtige Voraussetzung, dass der Wähler, der die Wahl beanstanden möchte, vorher mindestens 50 schriftliche Zustimmungen von anderen Wahlberechtigten einholt. Nur 51 Wähler oder mehr haben also das juristische Gewicht, die Wahl zur Prüfung zu stellen.

Welche Wahlfehler sind entscheidend?

Hotstegs: Das Gesetz benennt ausdrücklich bestimmte Kategorien von Fehlern. Am Ende soll es sich immer um Fehler von erheblichem Gewicht handeln, die Auswirkungen auf die Zusammensetzung und Sitzverteilung des Landtages haben. Das können also etwa Rechenfehler sein, die fehlerhafte Bewertungen von Stimmen als gültig oder ungültig oder die Verletzung von Wahlvorschriften.

Und wer prüft die Einsprüche?

Hotstegs: Der Landtag muss über die Wahlfehler befinden, er bildet hierzu einen Wahlprüfungsausschuss und muss innerhalb von drei Monaten entscheiden. Folgt der Landtag den Bedenken der Wähler nicht, können diese dann den Verfassungsgerichtshof in Münster mit einer Beschwerde anfechten. Dann entscheidet das höchste NRW-Gericht.

Am Ende können sowohl der Landtag wie auch der Verfassungsgerichtshof anordnen, dass das Wahlergebnis korrigiert wird oder dass die Wahl für ungültig erklärt wird. Dann sind ggf. auch nur in einzelnen Stimmbezirken Wiederholungswahlen durchzuführen.

Werden die Fehler, die aus Köln, Wuppertal oder bei der FDP bekannt geworden sind, zu Wiederholungswahlen führen?

Hotstegs: Es sieht bislang nicht danach aus. Die Städte und Gemeinden, die Schwierigkeiten mit den Benachrichtigungen, den Briefwahlanträgen und der Versendung von Wahlunterlagen hatten, haben diese in der Regel sehr kurzfristig behoben oder zu beheben versucht. Der Fehler in der FDP-Landesliste ist bereits seit längerem bekannt und ist wohl eher ein internes Anmeldeproblem der Partei. Allerdings zeigt dieses Problem, dass es eben gefährliche Übertragungsfehler geben kann: die von der Partei aufgestellte Liste ist mit zwei vertauschten Kandidaten (Listenplätze 24 und 48) an den Landeswahlleiter gemeldet worden. Man kann also die Frage stellen, ob diese Liste nun die rechtmäßige Liste ist. Der Verfassungsgerichtshof hat aber zuletzt 2013 noch einmal betont, dass nicht jeder Wahlfehler direkt zu Wiederholungswahlen führen soll. Insofern wird man abwarten müssen, ob mindestens 51 Wähler den Rechtsweg beschreiten.

Wenn es zu einer Wahlanfechtung kommt, wie lange dauert dann das Verfahren?

Hotstegs: Das Verfahren beginnt mit der Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses. Dann dürfen alle Wähler, aber auch die Parteien, der Landeswahlleiter und der Präsident des Landtags einen Monat lang Zeit einen Einspruch erheben und begründen. Anschließend prüft der Landtag maximal drei Monate lang. Sollte das Verfahren vor Gericht weitergeführt werden, kann das Verfahren dort – wie in der Vergangenheit – durchaus ein Jahr dauern. Unter Umständen stünde dann das endgültige Ergebnis also erst im Herbst 2018 fest. Das wäre hochspannend, wenn die neue Landesregierung nur mit hauchdünner Mehrheit regiert. Dann könnte ja unter Umständen schon eine anders vergebene Stimme entscheidend sein.

Robert Hotstegs (37) ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Düsseldorf. Er ist parteipolitisch ungebunden und seit gut zwanzig Jahren selbst als Wahlhelfer, zuletzt als Wahlvorsteher in Düsseldorfer Wahlbezirken tätig.

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de
Profil: www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.

Schreibe einen Kommentar