„Fehler im Personalmanagement – Stadt unterliegt wieder vor Gericht“, NRZ vom 21.10.2009

Düsseldorf. Das Oberverwaltungsgericht stellt der Düsseldorfer Stadtspitze schlechte Noten aus: Nach über einjährigem Hickhack muss das Auswahlverfahren für eine Amtsleiterstelle neu beginnen.

Die Justiz schreibt der Stadt Düsseldorf ultimativ vor, die Leitung des Schulverwaltungsamtes neu auszuschreiben. Die von Oberbürgermeister Elbers eingesetzte Verwaltungsdirektorin Silke Vogelbusch darf keine Aufgaben „der Amtsleitung oder stellvertretenden Amtsleitung“ wahrnehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster „unanfechtbar“ entschieden.

Damit setzt sich die Serie von Führungsquerelen unter Elbers und Personaldezernent Wilfried Kruse (FDP) fort. Sie hatten Anfang des Jahres die Stellenausschreibung, die amtlich eine „Bestenauslese“ darstellt, abgebrochen und Vogelbusch ins Schulverwaltungsamt versetzt, de facto mit Führungsaufgaben.

Dagegen klagte der in die engere Auswahl gekommene Thomas Eberhardt-Köster, zurzeit Vizechef im Gartenamt. In den meisten Punkten setzte er sich vor dem OVG durch. Sein Anwalt Henning Obst mahnt die Stadtverwaltung, sie solle wenigstens bereit zu