Stadt bezieht Stellung zur UWG-Klage, Westdeutsche Zeitung v. 10.11.2016

Von Beatrix Van Vlodrop

Im Gegensatz zur UWG-Ratsgruppe ist die Stadt davon überzeugt, dass die Besetzung der Ausschüsse das Kräfteverhältnis im Rat gut abbildet.

Krefeld. Die UWG hat im 58-köpfigen Rat der Stadt Krefeld zwei Vertreter: Andreas Drabben ist UWG-Mitglied, seine Kollegin Ruth Brauers parteilos. Als Zweierteam bilden sie die UWG-Ratsgruppe. Die nach der Kommunalwahl ins Leben gerufene Fraktion, die durch den Zusammenschluss von UWG und AfD gebildet worden war, scheiterte schon wenige Monate nach der Kommunalwahl.

Über die Besetzung der politischen Gremien war zu diesem Zeitpunkt bereits entschieden – und sie ist bis heute gültig: Danach ist Andreas Drabben antrags- und stimmberechtigtes Mitglied im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, seine Kollegin Ruth Brauers im Rechnungsprüfungsausschuss. „In allen anderen Ausschüssen sind wir Zuhörer, wie jeder andere Bürger auch“, sagt Drabben. Dieser Platz im Publikum reicht der UWG nicht, zumal die Einzelmitglieder von Die Partei und Piraten in jeweils zwei Ausschüssen vertreten seien. Ein Missverhältnis, sagt die UWG – und verklagt jetzt den Rat der Stadt Krefeld.

UWG-Anwalt: Ausschussbesetzung in Krefelds Rat ist rechtswidrig

Verwaltungsjurist Robert Hotstegs stellt in ihrem Auftrag in seiner Klageschrift fest, dass sich die Zusammensetzung des Krefelder Rats mit der Auflösung der UWG/AfD Fraktion und der Ratsgruppe Partei-Piraten maßgeblich verändert habe, die aktuelle Ausschussbesetzung dies aber nicht abbilde und deshalb „rechtswidrig“ sei.

Die Krefelder Verwaltungsspitze teilt diese Sichtweise nicht: Die sogenannte Spiegelbildlichkeit zwischen Rat und Ausschüssen sei nach wie vor gewahrt.

Stadt sieht keine Pflicht zur Neustrukturierung

Entscheidend für eine notwendige Änderung der Ausschussbesetzung sei, ob sich die Mehrheitsverhältnisse im Rat grundlegend geändert haben, sagt die Verwaltung. Das Bundesverwaltungsgericht bewertet das auf Grundlage des Stärkeverhältnisses der Fraktionen nach dem Wahlergebnis. „Eine Entscheidung der Frage, ob eine Rechtspflicht zur Neubildung von Ausschüssen besteht, stellt sich nur dann, wenn tatsächlich nicht mehr gewährleistet ist, dass die Beschlüsse in Ausschüssen die Mehrheitsmeinung des Gesamtplenums wiedergeben.“

Fakt sei jedoch, dass es in Krefeld keine festen Kooperationspartner gebe und die Mehrheitsbildung aufgrund der Sitzverteilung und der unterschiedlichen politischen Ausrichtung der Fraktionen, der Ratsgruppe und der einzelnen Mandatsträger höchst unterschiedlich ausfalle.

Fazit: Eine Mehrheitsfindung im Rat sei „schwierig“ und nicht prognostizierbar. „Damit geben die Ausschüsse in ihrer aktuellen Zusammensetzung, insbesondere bezogen auf die Mandatsträger, die keiner Fraktion der Gruppe mehr zuzurechnen sind, die Sitzverhältnisse im Rat und damit die Schwierigkeit einer Mehrheitsfindung nicht nur ausreichend, sondern gut wieder“, folgert die Stadtverwaltung.

Trotz der unterschiedlichen Positionen hofft die UWG auf eine schnelle Entscheidung. Eine kurzfristige Erörterung oder die Durchführung eines Güterichterverfahrens sei sinnvoll, betont Hotstegs.

Schreibe einen Kommentar