Sabotiert das Land NRW die Riesterrente der Beamten? | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2016-03

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 01.04.2016

::: Pressemitteilung 3/2016 :::

Sabotiert das Land NRW die Riesterrente der Beamten?
Schwierigkeiten im Landesamt für Besoldung und Versorgung – Petition im Landtag anhängig

Düsseldorf. Der gute Beamte sorgt vor. Er plant für das Alter und schließt eine Riesterrente ab. Das geschieht vielfach, auch in NRW. Das böse Erwachen für Landesbeamte erfolgt oftmals erst viele Jahre später: wenn nämlich die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rückwirkend Zulagen aberkennt. Grund dafür sind offenbar fehlerhafte Bearbeitungen im Landesamt für Besoldung und Versorgung in Düsseldorf. Aus Sicht der Beamten wirkt das wie Sabotage. Daher muss sich nun auch der Landtag mit einer Petition zu dem Thema befassen. (Az. I.3/16-P-2016-13321-00)

„Das Problem ist schon länger bekannt, bei Gerichten und auch bei den zuständigen Ämtern“, weiß die Düsseldorfer Rechtsanwältin Dr. Nicole Wolf. „Aber oft fehlt den Beamten die Information. Sie gehen davon aus, dass ihre Post an das Landesamt für Besoldung korrekt bearbeitet wurde und alles seinen Gang geht. Wenn sich die Zulagenstelle viele Jahre später meldet, ist nichts mehr zu retten.“ So habe ein Mandant nach fünf Jahren erfahren, dass er seine Riester-Zulage aberkannt bekomme.

Wie kann so etwas passieren? Der Beamte schließt einen Riestervertrag mit einem privaten Anbieter ab und erklärt zeitgleich gegenüber dem Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV NRW) sein Einverständnis mit der Datenübermittlung an die Zulagenstelle. Eingangsbestätigungen erteilt das LBV nicht, auch keine Auskünfte, ob die Datenübermittlung korrekt erfolgt. Führt dann die Zulagenstelle eine Abfrage durch, erhält sie die Nachricht, dass kein Anspruch auf eine Zulage besteht. Der Beamte darf dies nicht gegenüber der ZfA beweisen, zuständig ist allein das Landesamt.

„Das Dilemma liegt aus unserer Sicht ausschließlich in Düsseldorf“, unterstreicht auch Robert Hotstegs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, die Bewertung seiner Kollegin. „Es kursiert das Gerücht, dass Datenübermittlungen zu hunderten nicht korrekt bearbeitet wurden.“ Einzelne Service-Mitarbeiter des LBV sollen dies telefonisch bestätigt haben. Die Reklamationen der Beamten seien erheblich. Da die Behörde weder für den Fehler, noch für die finanziellen Schäden einsteht, soll nun der Landtag helfen: alle Beamten sollen zukünftig Eingangsbestätigungen erhalten und entstandene Schäden sollen bezahlt werden. Beides eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Ohne die Untersuchung des Parlaments bewegt sich das Landesamt aber offenbar nicht.

::: Kontakt :::

Rechtsanwältin Dr. Nicole Wolf
Tel.: 0211/497657-16
wolf@hotstegs-recht.de
Profil: www.hotstegs-recht.de/?people=dr-nicole-wolf

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.

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