Keine weitere Vergütung für Feuerwehr-Überstunden, WDR 2 v. 21.08.2015

Der Stadt Düsseldorf muss ihren Feuerwehrleuten keine weitere Vergütung für Überstunden nachzahlen. Das Verwaltungsgericht hat heute die Klage eines Düsseldorfer Feuerwehrmanns abgewiesen. Der 38-Jährige hält die bis Ende 2013 gezahlten Überstunden-Pauschalen für rechtswidrig. Er hatte, unterstützt von der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft (DfeuG), auf eine Nachzahlung von 8.500 Euro geklagt. Ohne Erfolg, erklärte heute ein Gerichtssprecher. Die Klage sei abgewiesen worden, weil der Kläger gegen den allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben verstoßen habe. Er habe die Mehrarbeit jahrelang freiwillig geleistet und sich mit 20 Euro je Schicht zufrieden gegeben. Erst viele Jahre später habe er eine höhere Vergütung verlangt. Der Kläger will gegen das Urteil in Berufung gehen.

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