Praktikumsbericht: eine mündliche Verhandlung am Oberverwaltungsgericht NRW

Oskar Baraev absolvierte vom 06.07. bis 17.07.2015 ein Schülerpraktikum in unserer Kanzlei. Er berichtet von einem Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht:

Am 06.07.2015 bin ich morgens mit zwei Anwälten, Herrn Hotstegs und Frau Voigt, zum Oberverwaltungsgericht NRW nach Münster gefahren. Zwei Prozesstermine wurden auf diesen Tag festgelegt.

Der erste begann um 10:15, mit einem Mandanten – einem Beamten aus einem Finanzamt – der sich ungerecht in seinem Arbeitsverhalten beurteilt fühlt. Der Prozess hat damit begonnen, dass die Richter eingetreten sind und alle Anwesenden sich erhoben haben. Es waren drei hauptamtliche, mit purpur roten Roben und zwei ehrenamtliche Richter, ohne Roben. Sie sollen die Meinung des Volkes vertreten.

Wir wurden gebeten stehen zu bleiben, da es der erste Prozess dieser beiden ehrenamtlichen Richter war. Sie wurden vereidigt und wir durften uns setzen. Nun folgte eine Kontrolle der Anwesenden. Alle erschienenen Zeugen wurden gebeten, vor dem Gerichtssaal zu warten. Der Vorsitzende Richter führte in den Prozess ein, erläuterte den Fall, worauf eine weitere Richterin den Sachbestand zusammenfasste. Der Richter fragte, ob alles korrekt sei und ob es etwas zu ergänzen gibt. Darauf folgte eine Fehlerkorrektur, welche der Protokollführerin diktiert wurde.

Als nächstes begann ein kurzer Frage-Antwort-Dialog, wo zuerst Fragen der Anwälte von den Richtern beantwortet wurden und anschließend die der Gegenseite. Nun wurde der erste Zeuge hereingerufen. Er ist der Chef, vom zuvor erwähnten Mandanten, der die Beurteilung unterzeichnet und genehmigt hat. Der Richter fing an, den Zeugen zu belehren, dass er nur die Wahrheit sagen darf und wegen Falschaussage bestraft werden kann. Es folgten allgemeine Fragen zur Person, worauf hin der Zeuge ebenfalls in den Sachverhalt eingeführt wurde. Es wurden vorerst keine Fragen gestellt, sondern man wollte, dass der Zeuge die Situation aus seiner Sicht widerspiegelt. Für genauere Antworten fragten die Richter nach, um sich mit einer Aussage wirklich sicher zu sein. Es folgten Fragen der Anwälte.

Der Zeuge wirkte sehr von sich überzeugt und selbstbewusst. Er wurde manchmal lauter als nötig und unterbrach den Richter. Seine Hauptaussage war es, dass die Beurteilung nicht falsch sein kann, da er sich drei mal die Woche mit seinen Kollegen trifft und sie über die Bewertung der Beamten „heftig“ diskutieren. Als man mit dem Zeugen fertig war, war es ihm frei bei den Zuschauern zu bleiben oder zu gehen. Er ist gegangen.

Nach einer kurzen Pause hielt der Anwalt seine Stellungnahme und stellte mit Begründung seine Anträge. Die Richter nehmen diese zur Kenntnis und beraten über diese während der Urteilsbesprechung. Zum Schluss folgte das Abschlussplädoyer des Anwalts, wo noch einmal die wichtigen Sachbestände, Zitate und Gründe für die Anträge wiederholt worden sind.

Im Normalfall würde nun nach einer kurzen Besprechung das Urteil der Richter folgen, da aber der zweite Prozess auf 12 Uhr gelegt worden war und wir schon 15:30 Uhr hatten, haben sich die Richter dazu entschieden zuerst den anderen Fall zu bearbeiten und anschließend beide Urteile zusammen zu besprechen und mitzuteilen.

O. Baraev

Schreibe einen Kommentar