Gericht erachtet Begehren für unzulässig, WAZ v. 26.04.2014

Von Stefan Scherer

Das war es: Nachdem das Verwaltungsgericht Arnsberg am Freitag das Bürgerbegehren der Grundschuleltern für unzulässig erklärte, beenden diese ihren Kampf für den Erhalt der Grundschullandschaft. Die Verwaltung indes arbeitet nun mit Hochdruck daran, den Ländchenweg so herzurichten, dass dort nach den Sommerferien die Grundschulen Westfalendamm und Möllenkotten einziehen können. Der Ratsbeschluss vom 28. November 2013 hat damit Bestand. Neben den erwähnten Umzügen betrifft dieser auch die Katholische Grundschule Südstraße, die in das frei werdende Schulgebäude im Möllenkotten umsiedeln wird.

Enttäuschung und Erleichterung

Der Gerichtsbeschluss, bei dem die Eltern nach negativem Ratsvotum mit einer einstweiligen Anordnung die Zulässigkeit ihres Begehrens erwirken wollten, fußt darauf, dass im Begehren Tatsachen falsch wiedergegeben worden seien. „In der Begründung wird ausdrücklich erklärt, der Ratsbeschluss trage nicht zur Konsolidierung des Haushalts bei“, teilt das Gericht in seiner siebenseitigen Begründung mit. Die Stadt Schwelm habe nachvollziehbar dargelegt, dass das Gegenteil der Fall sei. Diese „Behauptung ins Blaue“, wie die Richter schreiben, hätte bei den Unterzeichnern „den irreführenden Eindruck hervorgerufen, die Aufrechterhaltung der bisherigen Schulstandorte sei kostenneutral oder für den städtischen Haushalt gar günstiger.“

Enttäuschung bei der Initiative. Olaf Stutzenberger: „Das ist schade, aber wir werden diese Entscheidung wie zugesichert akzeptieren und keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen“. Gleichwohl sieht Rechtsanwalt Robert Hotstegs die Sache kritisch: „Der Beschluss folgt pauschal den Behauptungen der Stadt, obwohl die Rechenfehler der städtischen Kostenschätzung offensichtlich sind. Dies pointiert zu benennen, muss in einem Bürgerbegehren möglich sein.“ Dadurch, dass das Gericht die Bewertung der Kostenschätzung als „unrichtige Behauptung“ darstelle, würde zukünftig Initiativen die Möglichkeit genommen, sich kritisch mit Rathaus-Zahlen auseinander zu setzen.

Im Schwelmer Rathaus herrscht Erleichterung. „Wir sind froh, dass Klarheit geschaffen ist und werden alles daran setzen, ein betriebsbereites Grundschulgebäude am Ländchenweg herzurichten“, sagt Kämmerer Ralf Schweinsberg. Die Ausschreibungen sollen am Montag starten. Während der Sommerferien sollen sicherheitsrelevante Maßnahmen, Sanitäranlagen und eine Umzäunung des Geländes geschaffen werden. „Es geht um die Kinder und wir wollen einen Schulfrieden schaffen“, sagt Schweinsberg.

Initiative beobachtet den Umbau

Die Initiative will sehr genau beobachten, ob zum einem das Geld, was die Politik zugesagt hat, auch tatsächlich zur Verfügung gestellt wird, und zum anderen, ob alle nötigen Maßnahmen zum Schulbeginn umgesetzt sind. „Ansonsten wird kein Kind auf diese Schule gehen“, sagt Olaf Stutzenberger. Aus der Politik äußerte sich die FDP. „5000 Bürger wollten ihr Recht auf einen Bürgerentscheid geltend machen. Bei dem von uns beantragten Ratsbürgerentscheid hätten sie unabhängig von Rechtsfragen über ihr Begehren entscheiden können“, sagt Fraktionsvorsitzender Michael Schwunk.