Fragestellung jetzt im Fokus, wnoz.de vom März 2012

Weinheim. Wochenlang tobte in Weinheim die öffentliche Debatte darüber, welcher Gutachter nun Recht hat: Während der von der Stadt beauftragte Rechtsanwalt Dr. Thomas Burmeister das Bürgerbegehren für unzulässig hielt, verwies die Bürgerinitiative „Schützt die Weinheimer Breitwiesen“ auf ihr eigenes Gutachten, das zu einem gegenteiligen Ergebnis kam. Doch die erwartete Entscheidung des Gemeinderates wurde am Mittwoch vertagt (wir berichteten). Offenbar sah sich eine Mehrheit der Stadträte nicht dazu im Stande, diese rechtliche Abwägung vorzunehmen.

Dadurch fiel die juristische Debatte buchstäblich aus; die Anwälte beider Lager waren nur stille Beobachter im Rolf-Engelbrecht-Haus. Aber auch die inhaltliche Auseinandersetzung über das Für und Wider eines Gewerbegebietes „Breitwiesen“ fand nicht statt. Vielmehr ging es in erster Linie darum, wie man aus dieser verfahrenen Situation unbeschadet herauskommt.

„Skandalöse Äußerungen“

Hitzig wurde die Debatte, als Uli Sckerl (GAL) Oberbürgermeister Heiner Bernhard vorwarf, er nehme die Bürgerinitiative nicht ernst. Es sei eine Zumutung für all jene, die für das Bürgerbegehren unterschrieben haben, wenn der OB nun behaupte, man müsse eine „qualifizierte Bürgerbeteiligung“ durchführen. Mehr als vier Monate lang hätten sich über 5000 Menschen sehr wohl qualifiziert mit diesem Thema beschäftigt. Aber wahrscheinlich werde dies nicht anerkannt, weil die großen Parteien bei dieser Diskussion außen vor geblieben seien.

OB Bernhard verwahrte sich gegen Sckerls Äußerungen, die er für „skandalös“ hielt. „Qualifizierte Bürgerbeteiligung“ sei ein feststehender Fachbegriff für das von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahren. Damit werde den Unterzeichnern des Bürgerbegehrens nichts unterstellt. Erster Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner glättete später die Wogen, als er vorschlug, das Wort „qualifizierte“ aus dem Beschlussantrag zu streichen, um Missverständnisse auszuschließen.

Bei der Aussprache zur Frage des richtigen Verfahrens der Bürgerbeteiligung hatte Holger Haring (CDU) zuvor den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg mit „Forumsdialog“ der Konfliktparteien und zufällig ausgewählten „Bürgerräten“ unterstützt. Dabei sei man auf die Hilfe der Uni Wuppertal angewiesen, um eine „Professionalisierung der Bürgerbeteiligung“ zu erreichen. Als „vertrauensbildende Maßnahme“ schlug Haring vor, Rechtsanwalt Robert Hotstegs in das Verfahren einzubinden. Der Jurist, der auch im Verein „Mehr Demokratie“ aktiv ist, hatte vergangene Woche bei einer Veranstaltung der BI deren rechtlichen Standpunkt vertreten.

„Direkte Demokratie wagen“

Gerhard Mackert (Freie Wähler) erklärte, dass seine Fraktion offen sei für einen Bürgerentscheid: „Wir sind bereit, direkte Demokratie zu wagen.“ Allerdings müsste es dabei um eine andere Fragestellung gehen als im Bürgerbegehren der BI. Denn im Kern gehe es in der aktuellen Debatte um den Flächentausch zwischen den Gebieten Hammelsbrunnen und Breitwiesen. Als Kompromiss regte Mackert an, dass man die Netto-Gewerbefläche in den Breitwiesen auf etwa 60 Prozent der Gesamtfläche beschränken könnte.

Wolfgang Metzeltin (SPD) warb ebenfalls für das neue Verfahren der Bürgerbeteiligung, auch wenn dieses zu einem früheren Zeitpunkt sicher besser gewesen wäre.

Uli Sckerl (GAL) hielt dagegen nichts von „Bürgerräten“ zu einem so späten Zeitpunkt. Drei ähnliche Verfahren seien 2011 in anderen Kommunen von Baden-Württemberg gescheitert, weil auch dort die Fronten bereits verhärtet gewesen seien. Daraus müsse man in Weinheim lernen und gemeinsam mit der BI ein Verfahren entwickeln. Um die Basis dafür zu schaffen, forderte Sckerl die Rücknahme des Gemeinderatsbeschlusses vom Oktober 2011, als dieser das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans auf den Weg gebracht hatte.

„Reset-Button drücken“

Auch die FDP stehe „Bürgerräten“ kritisch gegenüber, erklärte Dr. Wolfgang Wetzel. Man könne und wolle die Unterschriften von 5000 Bürgern nicht übergehen. Deshalb unterstütze man die Forderung nach Rücknahme des Gemeinderatsbeschlusses vom Oktober und plädiere für einen Bürgerentscheid. Allerdings solle die maximal bebaubare Gewerbeflächen in den Breitwiesen auf 28 Hektar begrenzt sein und binnen sechs Wochen ein Konsens mit der BI zur Fragestellung des Bürgerentscheids gefunden werden. Dr. Michael Lehner (Weinheim Plus) und Carsten Labudda (Linke) schlossen sich dieser Meinung an.

Nur durch die Rücknahme des Beschlusses könne in Weinheim eine sachliche Debatte über die künftige Stadtentwicklung begonnen werden, machte Lehner deutlich. Oder wie es CDU-Stadträtin Susanne Tröscher ausdrückte: „Wir sollten den Reset-Button drücken und einen Neustart machen.“ Doch der FDP-Antrag scheiterte mit 14 zu 27 Stimmen. Auch der Antrag von Christian Botz (CDU), dass die Verwaltung binnen sechs Wochen eine Einigung mit der BI über das weitere Vorgehen erzielen solle, fand keine Mehrheit.

„Bürgerentscheid ist das Ziel“

Schließlich formulierte Bernhard den Beschlussantrag der Stadtverwaltung um und brachte damit – bei 14 Neinstimmen – die Mehrheit der Stadträte hinter sich. Wörtlich heißt es: „Der Gemeinderat beschließt, eine Bürgerbeteiligung, wie von der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung der Universität Wuppertal empfohlen, durchzuführen mit dem Ziel, dass nach Durchführung der Bürgerbeteiligung der Gemeinderat unter Anerkennung der Ergebnisse der Beteiligung einen Bürgerentscheid beschließt. Bis zu dieser Entscheidung werden im begonnenen Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren keine weiteren Verfahrensschritte unternommen.“ pro