Gericht soll entscheiden, Westfalen-Blatt v. 23.02.2012

Initiative »PrO Sportplatz« lehnt Erörterungsangebot der Stadt zum Bürgerbegehren ab

Preußisch Oldendorf (fn). Jetzt läuft alles auf eine gerichtliche Entscheidung hinaus. Die Bürgerinitiative »PrO Sportplatz« lehnt das Angebot der Stadt ab, eine so genannte Erörterung durchzuführen. Wann die Klage in Sachen Bürgerbegehren verhandelt wird, ist noch offen.

Wie die Aktiven der Bürgerinitiative gestern in einem Pressegespräch berichteten, reicht ihr Anwalt Robert Hotstegs die Ablehnung jetzt beim zuständigen Verwaltungsgericht Minden ein. Damit wird es zu einer Verhandlung kommen. Hotstegs: »Hat die Klage Erfolg, würde dann erst die Möglichkeit bestehen, einen Bürgerentscheid durchzuführen.« Diese Abstimmung der Preußisch Oldendorfer über einen Verkauf des städtischen Sportplatzgrundstücks – ein wesentlicher Baustein in der Stadtentwicklung – ist das Anliegen der Initiative.

Um doch noch außergerichtlich zu einer raschen und kostengünstigen Einigung zu kommen, hatte die Bürgerinitiative eine Mediation angeregt. Dies hatte die Stadt abgelehnt, dafür nun aber eine Erörterung vorgeschlagen. Bei einer Mediation wird nach einem inhaltlichen Kompromiss gesucht. Eine Erörterung zeigt die juristische Einschätzung auf, bringt allerdings keine Entscheidung. Jochen Krahnefeld: »Wenn die Stadt schon keinen Sinn in einer Mediation sieht, was kann dann eine Erörterung bringen.« Deshalb sei in der jüngsten Versammlung der Initiative von den 30 Anwesenden einstimmig gegen die Erörterung votiert worden.

Jetzt will die Bürgerinitiative, die sich am 5. März wieder trifft, die Verhandlung abwarten und im Frühjahr neue Aktionen planen.