Gerichtsurteil über Standortentscheidung für neue Oper: Freispruch zweiter Klasse für Oberbürgermeister Keller, Fraktion Die Linke Düsseldorf, Pressemitteilung v. 29.08.2025

Am Freitag, den 29.08.2025, wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Klage der Linken Ratsfraktion gegen Oberbürgermeister Keller ab. 

Die Linke machte geltend, dass OB Keller im Juni 2024 die Mitglieder des Stadtrats zu kurzfristig und nicht gleichberechtigt über den Grundstückskauf im Wert von 137 Millionen Euro für einen Opern-Neubau am Wehrhahn informierte. Gegen den Vorwurf der Fristverletzung berief sich das Rechtsamt der Stadt auf Dringlichkeit; die Frist für exklusive Kaufverhandlungen über die Grundstücke wäre kurz nach der Ratssitzung abgelaufen . Der Anwalt der Linken, Robert Hotstegs, wandte ein, dass die Frist ohne Notwendigkeit vom Oberbürgermeister vereinbart wurde; auf der Seite des Verkäufers fiel die Entscheidung über den Verkauf nämlich erst acht Wochen nach Ende der Ratssitzung und dem Ende der Exklusivitätsfrist. Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung und sah drei Tage als ausreichende Vorbereitungszeit für die (ehrenamtlichen) Ratsmitglieder an.

Das Gericht kündigte an, nicht über eine Ungleichbehandlung bei der Vorbereitung der Grundstücksankäufe zu urteilen. Die Linke habe nicht schon in der Ratssitzung vom Juni 2024 eine Ungleichbehandlung beklagt. Trotz Unzulässigkeit dieses Punkts der Klage, gab der Präsident des Verwaltungsgerichts der Stadtspitze dennoch eine Mahnung mit: Oberbürgermeister Keller hätte nicht die Presse eher als die Ratsmitgliedern über seine Pläne informieren dürfen. OB Keller hatte zusammen mit den Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD und FDP die Pläne in einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt; drei Tage vor der Ratssitzung. Die übrigen Ratsmitglieder erhielten die Beschlussvorlagen einige Stunden nach der Pressekonferenz. 

Julia Marmulla, Sprecherin der Linken Ratsfraktion, war mit dem Verlauf der Verhandlung nicht zufrieden:

“Das ist ein Freispruch zweiter Klasse für OB Keller. Für uns ist kaum nachvollziehbar, wie es straflos ausgehen kann, wenn OB Keller die Fraktionen seiner ‚Opern-Koalition‘ und die Presse früher über Beschlussvorlagen des Stadtrates informiert als den Stadtrat selbst. Keller hat Glück, dass der Vorwurf der Ungleichbehandlung vom Gericht aus formalen Gründen nicht zugelassen wurde; sonst käme er wohl nicht mit einem verbalen Klaps auf die Finger davon.”

Im Freispruch für Keller sieht Marmulla negative Folgen für alle Kommunalparlamente in Nordrhein-Westfalen:

“Obwohl wir das Urteil akzeptieren – OB Keller vom Vorwurf der Fristverletzung bei der Information der Ratsmitglieder freizusprechen, ist ein falsches Signal. Das ist ein Freifahrtschein für Verwaltungschefs, die Dringlichkeit einer Entscheidung über einen Millionen-Deal künstlich zu erzeugen – und damit Kommunalparlamenten keine Wahl zu lassen, als kurzfristige Verwaltungsvorlagen abzunicken. Wenn für die Dringlichkeit eines Beschlusses eine Frist ausreicht, die ein OB mit dem Vertragspartner vereinbart, dann kann er die Frist gezielt so legen, dass der Stadtrat sie so kurzfristig entscheiden muss, dass er sich kein richtiges Bild machen kann.”

Jetzt liege es an den Wähler:innen, die Demokratie zu stärken, so Marmulla:

„Am 14. September stehen fast nur Parteien zur Wahl, die mit OB Keller für den Bau einer Milliardenoper gekungelt haben. Eine fundierte Debatte über die Standortentscheidung für die Oper haben sie verhindert. Den Antrag der Linken auf einen Bürgerentscheid über die Oper haben sie abgelehnt. Die Linke tritt als einzige Düsseldorfer Partei dafür ein, dass wichtige Entscheidungen nicht im Hinterzimmer fallen. Das werden wir den Düsseldorferinnen und Düsseldorfern mit einer neuen Plakatserie nahebringen, die ab heute auf die Straßen kommt. Die Koalition der Opern-Kungelei muss abgewählt werden. Statt Milliarden für eine Oper muss Geld in die Lösung der wirklichen Probleme Düsseldorfs investiert werden; vor allem in den städtischen Wohnungsbau. Dafür tritt bei der Wahl nur Die Linke an.“