Sind auf dem AfD-Par­teitag SA-Parolen zu erwarten?, lto.de v. 10.06.2024

von Tanja Podolski

Die Stadt Essen hat der AfD den Mietvertrag für die Grugahalle kurzfristig gekündigt. Die will dort ihren Bundesparteitag durchführen. Die Stadt befürchtet, auf der Veranstaltung könnten in ihren Räumlichkeiten Straftaten begangen werden.

Die AfD hat beim Landgericht (LG) Essen den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt (Az. 9 O 146/24). Ziel ist, die Messe Essen GmbH zu verpflichten, der Partei die Essener Grugahalle für den geplanten Bundesparteitag vom 28. bis 30. Juni zu überlassen. Die Messe-GmbH, deren Mehrheitsgesellschafterin die Stadt ist, hatte den Vertrag am 4. Juni gekündigt.

Robert Hotstegs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Düsseldorf und Partner der gleichnamigen Kanzlei, rät Kommunen, in solchen Fällen deutlich früher tätig zu werden: „Es bedarf eines Konzeptes, wem welche Räume vermietet werden. Wenn Räumlichkeiten nicht-verbotenen Parteien zur Verfügung gestellt werden sollen, schließt das auch die populistischen, auch die kleinen verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen allzu häufig mit ein“, so der Anwalt. „Dann bedarf es einer vorherigen klaren Vorgabe, wer die Mietverträge unterschreiben darf und ob sich Gremien – wie hier der Stadtrat in Essen – ein Mitspracherecht vorbehalten wollen. Die politische Diskussion ist vorher zu führen, möglichst losgelöst vom konkreten Anlass. Nur dann ist gewährleistet, dass die Vermieter:innen der Stadthallen gleiches Recht für alle anwenden, Gleiche gleich und Ungleiche aber auch ungleich behandeln.“

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