Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 18.10.2018
::: Pressemitteilung 8/2018 :::
jetzt alte Beitragsbescheide für Kita und OGATA prüfen
fehlerhafte Berechnungen können bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden
Düsseldorf. In einem am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelten Verfahren über Elternbeiträge für eine Kita machte das Gericht auf zwei allgemeine Aspekte aufmerksam: Berechnungsfehler der Jugendämter stecken oftmals im Detail. Sie können aber bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Darauf wies nun der Düsseldorfer Anwalt Robert Hotstegs hin. „jetzt alte Beitragsbescheide für Kita und OGATA prüfen | Pressemitteilung 2018-08“ weiterlesen