Nachholung der Entscheidung über Kosten der Beigeladenen, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Ergänzungsurteil v. 14.03.2018, Az. 29 K 6775/16

Sind an einem Verfahren nicht nur Kläger und Beklagter beteiligt, sondern auch Beigeladene, dann regelt die Verwaltungsgerichtsordnung, dass diese es selbst in der Hand haben, sich durch Antragstellung einem Kostenrisiko auszusetzen. Tun sie dies, stellen sie also einen Antrag in der Sache, dann sind sie dem allgemeinen (anteiligen) Prozesskostenrisiko ausgesetzt, können aber natürlich auch darauf hoffen zu obsiegen und dann in den „Genuss“ einer Kostenerstattung zu kommen.

Im vorliegenden Verfahren hat die Klägerin in der ersten Instanz verloren, gleichzeitig enthielt das Urteil vom 17.01.2018 aber keine ausdrückliche Entscheidung über die Kosten der Beigeladenen, die gerade keinen Antrag gestellt hatte. Dass diese ihre Kosten selbst tragen muss, war im Wege eines Ergänzungsurteils auszusprechen. Gegen das Ergänzungsurteil ist ggf. eine Anschlussberufung zulässig, wenn der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das „Haupturteil“ erfolgreich ist. „Nachholung der Entscheidung über Kosten der Beigeladenen, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Ergänzungsurteil v. 14.03.2018, Az. 29 K 6775/16“ weiterlesen

Aufhebung eines Scheinbeschlusses im Kirchenrecht, Verwaltungssenat bei dem Kirchengerichtshof der EKD, Beschluss v. 06.03.2018, Az. 0135/2-2018

Das Kirchenrecht ist aus unterschiedlichen Gründen immer wieder für Überraschungen gut. Das hat vielleicht damit zu tun, dass dort die Zahl der Fälle deutlich geringer ist als im staatlichen Recht und sicherlich auch damit, dass die Gerichte quasi für jedes Verfahren ad-hoc zusammentreten müssen. Denn alle Richter/innen üben ihr kirchliches Richteramt ehrenamtlich aus. Das ist ihnen hoch anzurechnen, denn eine funktionierende Kirchengerichtsbarkeit ist für das Kirchenrecht unabdingbar. Gleichwohl können dabei Fehler passieren, etwa dass versehentlich ein Scheinbeschluss der ersten Instanz erlassen wird.

Hierzu gibt es nun erstmalig eine Antwort des Kirchengerichtshofs der Ev. Kirche in Deutschland, der den Scheinbeschluss – vergleichbar der staatlichen Rechtsprechung – aufgehoben und die Sache an die erste Instanz zurückverwiesen hat. „Aufhebung eines Scheinbeschlusses im Kirchenrecht, Verwaltungssenat bei dem Kirchengerichtshof der EKD, Beschluss v. 06.03.2018, Az. 0135/2-2018“ weiterlesen

Anfechtung der Vorstandswahl der Rechtsanwaltskammer Berlin, Bundesgerichtshof, Beschluss v. 10.01.2018, Az. AnwZ (Brfg) 2/17

Der Anwaltssenat beim Bundesgerichtshof hat die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil (nebst Ergänzungsurteil) des Anwaltsgerichtshofs Berlin zugelassen. Gegenstand des Verfahrens ist die Anfechtung einer Vorstandswahl in der Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Berlin. Während die eigentlich interessanten Fragen naturgemäß im Berufungsverfahren selbst erst geklärt werden, hat der Senat – für uns etwas überraschend – im Rahmen der Berufungszulassung den Streitwert der ersten und zweiten Instanz bereits bestimmt und insoweit auch die erstinstanzlichen Entscheidungen bereits abgeändert. Damit existiert nun eine höchstrichterliche Vorgabe für den Streitwert bei Wahlanfechtungen in Rechtsanwaltskammern, die bislang fehlte. „Anfechtung der Vorstandswahl der Rechtsanwaltskammer Berlin, Bundesgerichtshof, Beschluss v. 10.01.2018, Az. AnwZ (Brfg) 2/17“ weiterlesen

Quantensprung: Beamte genießen Freizügigkeit in der EU und ab sofort eine höhere Nachversicherung, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 26.02.2018, Az. 23 K 6871/13

Wenn Beamte ihren Dienst in Deutschland – egal ob beim Bund oder in den Bundesländern oder Gemeinden – quittierten und in den öffentlichen Dienst eines anderen EU-Mitgliedstaates eintraten, wurden sie dafür bestraft. Nicht im Sinne eines Strafgesetzes, aber bislang finanziell. Denn die allermeisten von Ihnen hatten erhebliche Renten- und Versorgungsnachteile hinzunehmen. (siehe auch Beamtenversorgungsrecht auf dem Prüfstand vor dem EuGH, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 16.04.2015, Az. 23 K 6871/13)

Das ergab sich aus den völlig miteinander unvereinbaren Systemen von Versorgung der Beamten einerseits und Rente für Angestellte andererseits. Während die Versorgung erdient wird und sich an der Besoldung der letzten zwei Jahre orientiert (bei frühem Eintritt in den Ruhestand aber Abschläge vorsieht), stellt die Rente auf die eingezahlten Rentenbeiträge und Beitragsjahre ab. „Quantensprung: Beamte genießen Freizügigkeit in der EU und ab sofort eine höhere Nachversicherung, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 26.02.2018, Az. 23 K 6871/13“ weiterlesen

Kölner Feuerwehr hat kein Vertrauen mehr in die eigene Führung, Kölner Stadt-Anzeiger v. 03.03.2018

Köln – Es rumort heftig bei der Berufsfeuerwehr Köln: Überlastung vor allem im Rettungsdienst, psychische Probleme von Beamten – und nun hat sich die Gewerkschaft Verdi zu Wort gemeldet und wirft der Feuerwehrführung zudem „intransparente Entscheidungen“ bei Beförderungen und einen „veralteten Führungsstil“ vor. Die Stadtverwaltung hat die Kanzlei Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft aus Düsseldorf als Ombudsstelle eingesetzt. Die Juristen sollen Klagen von Feuerwehrleuten vertraulich entgegennehmen und an die Stadtverwaltung weiterleiten, auf Wunsch auch anonym. „Kölner Feuerwehr hat kein Vertrauen mehr in die eigene Führung, Kölner Stadt-Anzeiger v. 03.03.2018“ weiterlesen

Verdi zur Situation bei der Berufsfeuerwehr Köln, report-k.de v. 01.03.2018

Köln | Die Diskussion über die Arbeitsbedingungen bei der Kölner Berufsfeuerwehr werden öffentlich diskutiert. Der für die Feuerwehr zuständige Dezernent, Stadtdirektor Keller, hat eine Anwaltskanzlei beauftragt, bei der sich betroffene Mitarbeiter melden können. Nach Medienberichten geht diese Zahl in die Hunderte. Jetzt meldet sich Verdi zu Wort und fordert eine differenzierte Betrachtung. „Verdi zur Situation bei der Berufsfeuerwehr Köln, report-k.de v. 01.03.2018“ weiterlesen

Weiteres Gesprächsangebot für Beschäftigte der Berufsfeuerwehr, Pressemitteilung Stadt Köln v. 01.03.2018

Stadtdirektor Dr. Stephan Keller richtet neutrale Ombudsstelle ein

Stadtdirektor Dr. Stephan Keller hat jetzt, wie bereits angekündigt, für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Berufsfeuerwehr Köln zusätzliche und vollständig neutrale Ansprechpartner verpflichtet, die Anregungen, Beschwerden und Informationen entgegennehmen. Die Düsseldorfer Kanzlei „Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft“ übernimmt die Funktion einer „Ombudsstelle“ die generell zur absoluten Vertraulichkeit verpflichtet ist und nur auf besonderen Wunsch der Mitarbeiter Informationen anonymisiert weiterleitet.

Das Konzept der Vertrauensanwälte hat sich sowohl für den öffentlichen Dienst wie auch private Unternehmen in Bereichen bewährt, bei denen der Informantenschutz eine besondere Bedeutung hat. „Weiteres Gesprächsangebot für Beschäftigte der Berufsfeuerwehr, Pressemitteilung Stadt Köln v. 01.03.2018“ weiterlesen

Beschwerdestelle für gefrustete Feuerwehrleute in Köln, Kölnische Rundschau v. 01.03.2018

von Thorsten Moeck

Köln – Heute nimmt die Ombudsstelle für die Kölner Feuerwehr ihren Dienst auf. Mit der Aufgabe ist gleich eine ganze Rechtsanwaltskanzlei betraut worden, die „Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ in Düsseldorf. Hier sollen „Beschwerden, Anregungen und Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berufsfeuerwehr, sowie des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz“ entgegengenommen und vertraulich behandelt werden. „Beschwerdestelle für gefrustete Feuerwehrleute in Köln, Kölnische Rundschau v. 01.03.2018“ weiterlesen