„ein Gericht für nur notwendige Streitentscheidungen“, Verwaltungskammer bei dem Kirchengericht der EKD, Verfügung v. 07.09.2016, Az. 0136/A12-2016

In einem hier – auf Klägerseite – betriebenen Verfahren hat das ehrenamtliche Kirchengericht der EKD deutlich gemacht, dass es nicht durch unnötige Rechtsstreitigkeiten in Beschlag genommen werden möchte. Während man ansonsten eher wohl den Klägern eine Art der „Gerichtsbelästigung“ attestieren möchte, richtet sich der Appell der Verwaltungskammer an die beklagte Landeskirche: „„ein Gericht für nur notwendige Streitentscheidungen“, Verwaltungskammer bei dem Kirchengericht der EKD, Verfügung v. 07.09.2016, Az. 0136/A12-2016“ weiterlesen

Intervisionsgruppe Mediation: „Das sprachliche Handeln“ 19.11.2016

Die Intervisionsgruppe Mediation hat Frau Dr. Ina Pick (Assistentin Dt. Sprachwissenschaft, Uni Basel) eingeladen, ihr aktuelles Forschungsprojekt „Das sprachliche Handeln in der Mediation“ vorzustellen.

geplanter Ablauf:

10.00 Uhr Ankommen und ggf. Vorstellung der Teilnehmenden
10.30 Uhr Werkstattbericht von Dr. Ina Pick (praktische Bsp. von Mediationsaufzeichnungen, sprachwiss. Analyse, linguistische Lupe)
11.30 Uhr Rollenspiel mit Aufzeichnung (ca. 2 h)
anschl. Auswertung

Bitte verbindlich über den Doodle-Link anmelden und mögliche Rollen für das Rollenspiel auswählen:

Dr. Nicole Wolf erhält Ruf an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW | Kanzlei | Pressemitteilung 2016-08

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 07.09.2016

::: Pressemitteilung 8/2016 :::

Dr. Nicole Wolf erhält Ruf an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW
Rollenwechsel für die Spezialistin im Verwaltungs- und Beamtenrecht ab Oktober

Düsseldorf/Gelsenkirchen. Die Düsseldorfer Rechtsanwältin Dr. Nicole Wolf (39) hat einen Ruf auf eine Professur an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen angenommen. Ab Oktober verstärkt sie dort die Abteilung Gelsenkirchen in den Fächern des Staats- und Verwaltungsrechts. Während sie in den letzten drei Jahren maßgeblich Beamtinnen und Beamte als Rechtsanwältin beriet und vertrat, wechselt sie nun die Perspektive und bildet den Behördennachwuchs an der landeseigenen Hochschule mit aus. Das bedeutet gleichzeitig den Abschied aus der Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft. „Dr. Nicole Wolf erhält Ruf an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW | Kanzlei | Pressemitteilung 2016-08“ weiterlesen

Leserbrief: Zu Prof. Dr. Rüdiger Zuck, „Amicus curiae – der unaufgeforderte Schriftsatz im Verfassungsbeschwerdeverfahren beim BVerfG“, NVwZ 2016, Heft 17, X

Lediglich der einleitenden Feststellung von Zuck, das BVerfG werde nicht von Amts wegen tätig, ist wohl deutlich zu widersprechen. Die Pressemitteilung des Gerichts vom 14.7.2016, man setze das Normenkontrollverfahren zur Erbschaftssteuer „wieder auf die Tagesordnung“ offenbart nicht nur tatsächlich, sondern auch sprachlich, dass man solch ungewöhnliche Wege geht. Auf einen entsprechenden Antrag einer der prozessbeteiligten Parteien greift der Vorsitzende des Ersten Senats hierbei nämlich ausdrücklich nicht zurück. Dies ist in seltenen anderen Prozessen offenbar auch so geschehen.

Diese Überprüfung der vorangegangenen Urteile mit Fristsetzung an den Gesetzgeber ist in der Sache zu begrüßen. Weder Gesetz noch Urteile lassen ein solches Tätigwerden des BVerfG „von Amts wegen“ allerdings erwarten. Es würde wohl eine größere Transparenz und auch die notwendige Debatte schaffen, würde sich der erste Senat eine solche Selbstbefassung in einer kommenden Entscheidung ausdrücklich einmal vorbehalten.

Robert Hotstegs, FA für Verwaltungsrecht, Düsseldorf

Neuregelung zur Frauenförderung verfassungswidrig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 05.09.2016, Az. 2 L 2866/16

Die nordrhein-westfälische Neuregelung zur Frauenförderung ist verfassungswidrig, weil dem Land die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Eine hierauf gestützte Beförderungsentscheidung ist rechtswidrig. Dies hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tag, der den Beteiligten soeben zugestellt worden ist, in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden. Das Gericht hat dem Eilantrag eines Kriminaloberkommissars stattgegeben und dem Land Nordrhein-Westfalen vorläufig untersagt, mehrere Kriminaloberkommissarinnen bevorzugt zu befördern. „Neuregelung zur Frauenförderung verfassungswidrig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 05.09.2016, Az. 2 L 2866/16“ weiterlesen

EuGH kippt zu niedrige Rente für Ex-Beamte | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2016-07

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 19.08.2016

::: Pressemitteilung 7/2016 :::

EuGH kippt zu niedrige Rente für Ex-Beamte
Dienstrechtsmodernisierungsgesetz vom 01.07. hielt gerade 13 Tage lang

Düsseldorf/Luxemburg. Keine zwei Wochen lang hatte das neue Dienstrechtsmodernisierungsgesetz unangefochten Bestand. Seit seinem Inkrafttreten Anfang Juli sind die Verwaltungsgerichte schon mit dem Gesetz befasst, am 13.07. erklärte der Europäische Gerichtshof eine Norm für europarechtswidrig. (EuGH, 13.07.2016 – C-187/15)

Die Rechtsfragen sind für die Betroffenen existenziell. So schuf der Gesetzgeber eine Regelung, die der Frauenförderung dienen soll: „Frauen sind bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern…“ (§ 19 Abs. 6 S. 2 LBG NRW). Der Zusatz „im Wesentlichen“ stellt dabei den Knackpunkt dar. „In der Finanzverwaltung gab es eine regelrechte Beförderungswelle vor dem Stichtag 1.7. Seit Juli wird nun vor den Verwaltungsgerichten gestritten, wann Frauen vorgehen sollen und wann nicht.“, weiß Fachanwalt Robert Hotstegs (37).

Gleiches gilt für eine Vorschrift über die Entlassung von Beamten. Das neue Gesetz übernahm eine uralte Regelung, wonach Beamte, die entlassen werden, nur in der Deutschen Rentenversicherung nachversichert werden. Das führt zu erheblichen Einbußen. Seit 2013 führte das Land NRW hierzu bereits einen Rechtsstreit mit einem Lehrer, der nach Österreich wechselte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf zweifelte, ob seine Nachversicherung mit dem EU-Recht vereinbar sein könnte. So wird der Lehrer nämlich eine monatliche Altersrente in Höhe von rund 1.050 Euro beziehen. Würden ihm für seine Tätigkeit in Deutschland Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gewährt, beliefen sich diese auf rund 2.250 Euro. Rund 1.200 erhält der Ex-Beamte dann weniger.

Der Generalanwalt beim EuGH schloss sich im März 2016 den Bedenken des Verwaltungsgerichts an. Der Gerichtshof entschied nun, dass diese Benachteiligung eine verbotene Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU darstelle. „Damit kippt das Gesetz nach nur 13 Tagen, obwohl der Landtag vorgewarnt war.“ fasst Hotstegs zusammen. „Nun liegt das Verfahren wieder beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, am Ende kann sich der Gesetzgeber aber nicht vor der Arbeit drücken. Er muss nachbessern.“ Der Bund und andere Bundesländer hätten etwa das Altersgeld entwickelt, auch NRW könnte diesen Sonderweg zwischen Rente und Beamtenversorgung gehen.

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de
Profil: www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.

Direkte Demokratie an Hochschulen

Das Hochschulgesetz sieht seit einigen Jahren die Möglichkeit der Mitgliederinitiative (§ 11b HG NRW) vor. Soweit ersichtlich gibt es hierzu bislang weder Berichte, noch Erfassungen oder Auswertungen. Wir haben daher die Möglichkeit genutzt, alle staatlichen Hochschulen dazu zu befragen, ob Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen oder Gebrauch machen wollen. „Direkte Demokratie an Hochschulen“ weiterlesen

Feuerwehrstreit in Düsseldorf – 1 Jahr Warten nach Musterurteilen | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2016-06

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 15.08.2016

::: Pressemitteilung 6/2016 :::

Feuerwehrstreit in Düsseldorf – 1 Jahr Warten nach Musterurteilen
Oberverwaltungsgericht muss noch über drei Anträge auf Zulassung der Berufung entscheiden

Düsseldorf. Es ist Ruhe eingekehrt in die Frage, ob die Stadt Düsseldorf in den vergangenen Jahren die Mehrarbeit ihrer Feuerwehrbeamten richtig bezahlt hat. Vor knapp einem Jahr dagegen stellte sich die Situation noch anders dar: ein vollbesetzter Gerichtssaal im Verwaltungsgericht, landes- und sogar bundesweite Aufmerksamkeit und am Ende vor allem Enttäuschung bei den Klägern. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte nach einer ausführlichen mündlichen Verhandlung die erste Musterklage Ende August 2015 daran scheitern lassen, dass der betreffende Feuerwehrbeamte seinen Anspruch aus „Treue“ hätte früher geltend machen müssen. Auch zwei weitere Musterklagen wurden abgewiesen, gegen alle Entscheidungen ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Seitdem warten die Parteien auf ein Signal vom Oberverwaltungsgericht in Münster.

„Wir haben uns auf eine lange Wartezeit eingerichtet,“ signalisiert Rechtsanwalt Robert Hotstegs, der die Verfahren betreut. „Da das Verwaltungsgericht den Weg in die zweite Instanz nicht in seinem Urteil ‚eröffnet‘ hat, muss zunächst das schriftliche Zwischenverfahren durchgeführt werden und das OVG in Münster über die Zulassung der Berufung entscheiden.“

Dabei gibt er sich überzeugt, dass gute Gründe für eine solche Zulassung sprechen: so seien nämlich die Urteile aus Düsseldorf in sich widersprüchlich, das Verwaltungsgericht habe pauschal geurteilt und entscheidende Details außer Acht gelassen, vor allem aber hätten die Musterklagen grundsätzliche Bedeutung.

„Die Kernfrage, ob nämlich das angewendete Zulagengesetz überhaupt verfassungsgemäß ist, strahlt weit über Düsseldorf hinaus. Hier lauern finanzielle Gefahren für alle Kommunen, die das sogenannte opt-out-Modell zur Mehrarbeit genutzt haben.“, so Hotstegs weiter.

Die Kläger hatten vorgetragen, dass das Zulagengesetz sowohl gegen das Europarecht wie auch gegen das Verfassungsrecht verstoße. Ein Gutachten des Hamburger Rechtsprofessors Dr. Frank-Rüdiger Jach hatte diese Auffassung gestützt. Die Landeshauptstadt hatte dagegen u.a. geltend gemacht, es sei nicht ihr Problem, dass das Europarecht so schwer zu verstehen sei, dann müsse die EU ihr Recht besser formulieren.

Sobald das Oberverwaltungsgericht die Berufungen zulässt, beginnt das „eigentliche“ Verfahren in der zweiten Instanz. Mit einer mündlichen Verhandlung ist dann aber nicht vor dem Frühjahr 2017 zu rechnen.

Musterklagen:

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az. 26 K 9607/13, Urteil v. 21.08.2015
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Az. 6 A 2083/15

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az. 26 K 9643/13, Urteil v. 09.09.2015
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Az. 6 A 2082/15

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az. 26 K 9591/13, Urteil v. 09.09.2015
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Az. 6 A 2215/15

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de
Profil: www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.

Stadt will Pokémon-Brücke loswerden – aber geht das überhaupt?, Express v. 13.08.2016

Düsseldorf – Das Ende der Girardet-Berücke als Spieleparadies ist nah!
Fakt ist: Die Stadt hat beim Spielehersteller „Niantic“ darum gebeten, dass man den drei der vier Pokéstops, die die Ursache für die Menschen-Ansammlungen sind, verlegt.

EXPRESS erfuhr: Mehr als eine E-Mail mit der Bitte um Verschiebung der Hotspots an den Hersteller zu schicken, kann die Stadt gar nicht machen.

„Grundsätzlich dürfen die Menschen die Brücke nutzen, sie ist ja für Fußgänger auf dem Bürgersteig freigegeben. Das gilt natürlich nicht für die Fahrbahn“, erklärt Robert Hotstegs (37), Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Die Stadt kann also aus eigener Kraft maximal die Sperrung der Straße wieder aufheben, aber keinem Spieler verbieten, auf dem Fußweg Pokémon Go zu spielen. OB Thomas Geisel (52, SPD): „Ich gehe aber davon aus, dass die Firma unserem Wunsch entspricht. Wir haben sie lange genug gewähren lassen.“

Rechtlich nicht ganz klar

Aber fallen die Massen, die sich täglich zu den Stoßzeiten auf der Brücke versammeln nicht unter das Versammlungsrecht?

Abwägungssache, findet Hotstegs: „Die Loveparade etwas galt lange Zeit als Demonstration. Die Gerichte waren sich am Ende einig, dass sie keine Versammlung ist, weil sie nicht einem politischen Zweck dient, sondern der Unterhaltung. So würde man das wohl auch für Pokémon Go entscheiden.“

Was aber, wenn beim NRW-Fest die geplanten fünf Essensstände auf der Girardet-Brücke ihren Platz einnehmen wollen?

„Die Standbetreiber haben einen Anspruch darauf, dass sie die Freifläche ihres Standes zur Verfügung gestellt bekommen. Wenn dann um die Stände herum mehr Pokémon-Spieler als NRW-Festbesucher stehen, sehe ich wenig Eingriffsmöglichkeiten. Hier muss man auf den gesunden Menschenverstand setzen“, erklärt Hotstegs.
Genau das tut die Stadt.
Geisel zum EXPRESS: „Ich gehe davon aus, dass jetzt alle wieder vernünftig werden. Es war eine schöne Zeit, aber jetzt ist es bald auch mal gut.“