gesundheitliche Eignung von Probebeamten, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 30.10.2013, Az. 2 C 16.12

Eine Beamtin auf Probe, die ihre Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit anstrebt, ist gesundheitlich nicht nur dann ungeeignet, wenn ihre vorzeitige Pensionierung vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze überwiegend wahrscheinlich ist. Ihr fehlt die zum Abschluss der Probezeit erforderliche gesundheitliche Eignung auch dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Annahme rechtfertigen, sie werde bis zur Pensionierung häufige und erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten aufweisen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Damit hat es im Anschluss an Urteile vom 25. Juli 2013 den zugunsten der Bewerber abgesenkten generellen Prognosemaßstab auch auf solche chronischen Erkrankungen angewendet, die zwar nicht zur vorzeitigen Zurruhesetzung führen, wohl aber regelmäßig erhebliche Ausfallzeiten zur Folge haben. „gesundheitliche Eignung von Probebeamten, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 30.10.2013, Az. 2 C 16.12“ weiterlesen

Haan: Straßentausch ist noch nicht erfolgt, Rheinische Post v. 17.10.2013

Weil die Bürgerinitiative „Lebenswertes Haan“ Klage eingereicht hat, muss der Kreis Mettmann erst aufs Urteil warten.

Eigentlich sollte seit diesem Monat die Turnstraße nur noch eine Gemeindestraße und nicht mehr die Kreisstraße 5 sein, und die Martin-Luther-Straße eine Kreisstraße. Der Stadtrat hatte dem Vorhaben mehrheitlich zugestimmt. Doch die Bürgerinitiative „Lebenswertes Haan“ hat ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht. Genauer gesagt: einige Mitglieder der Initiative. „Haan: Straßentausch ist noch nicht erfolgt, Rheinische Post v. 17.10.2013“ weiterlesen

Drittschutz im Bauplanungsrecht, Buchbesprechung zu Wolf, NVwZ 2013, 1270

Drittschutz im Bauplanungsrecht. Von Nicole Wolf (Schriften zum Baurecht, Bd. 11). – Baden-Baden, Nomos 2012. 204 S., kart. Euro 62,-. ISBN: 978-3-8329-7912-6.

Die Gesetzgeber weigern sich mit großer Konsequenz, den Drittschutz im Bauplanungsrecht normativ auszugestalten. Stattdessen haben sie die Rechtsprechung in die Pflicht genommen und den Drittschutz im Bauplanungsrecht damit gleichsam wie ein Kind zur Adoption freigegeben. Der Drittschutz im Bauplanungsrecht ist indes von der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls nicht als Lieblingskind angenommen worden. Von der „Hoch“-Zeit in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts abgesehen, hat sie es vielmehr eher stiefmütterlich behandelt.

So war und ist für die Literatur Raum und Gelegenheit, sich der Problematik anzunehmen. Der Rechtswissenschaft stellt sich die Aufgabe, ein dogmatisches Fundament aufzubereiten und auf dieser Grundlage das Rechtskonstrukt des bauplanungsrechtlichen Drittschutzes (weiter) zu entwickeln.

Dieser Aufgabe hat sich Nicole Wolf mit der vorliegenden Arbeit, bei der es sich um die überarbeitete Fassung ihrer Promotionsschrift handelt, angenommen. Sie widmet ihr dreiteiliges Werk denen, die auch hinter Mauern und Fassaden schauen. „Drittschutz im Bauplanungsrecht, Buchbesprechung zu Wolf, NVwZ 2013, 1270“ weiterlesen

Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit nach Verweigerung der ärztlichen Begutachtung, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.05.2013, Az. 2 C 68/11

Eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen der Weigerung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, ist nur dann rechtmäßig, wenn die Untersuchungsanforderung als solche rechtmäßig ist.
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 30.05.2013 entschieden und zugleich zu den Anforderungen, die an eine Untersuchungsaufforderung zu stellen sind, Stellung genommen. Nach § 33 Abs. 1 Landesbeamtengesetz NRW ist die Behörde zu einer Untersuchungsaufforderung berechtigt, wenn Zweifel über die Dienstfähigkeit des Beamten bestehen. Zu der Frage, wann derartige Zweifel zu bejahen sind, führt das Bundesverwaltungsgericht aus: „Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit nach Verweigerung der ärztlichen Begutachtung, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.05.2013, Az. 2 C 68/11“ weiterlesen

Drittschutz im Bauplanungsrecht, Buchbesprechung zu Wolf, NVwZ 2013, 1270

Rechtsanwalt Dietmar Mampel gehört der Practice Area Planungs- und Umweltrecht der Kanzlei TaylorWessing, Düsseldorf an. Er berät umfassend bei der Entwicklung von Projekten von der Raumordnung über die Aufstellung von Bauleitplänen bis hin zur abschließenden Erteilung erforderlicher Genehmigungen und sichert die Projekte vor Rechtsmitteln Dritter. Er ist Schriftleiter des „Informationsdienstes Baurechtssammlung“ und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „Baurecht“. 1994 hat er ein Standardwerk zum öffentlichen Baunachbarrecht vorgelegt.

In der Ausgabe NVwZ Heft 19/2013 vom 01.10.2013 bespricht Rechtsanwalt Mampel die Dissertation von Rechtsanwältin Dr. Nicole Wolf.