Unbekannte Gesetze und unbekannte Gesetzgeber – Kirchenrecht für Anwälte und Mandanten.
Ein Interview mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs gibt Aufklärung über die Besonderheit des Kirchenrechts in Deutschland.
123recht.net: Herr Hotstegs, Sie sind unter den heute bei uns gelisteten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten seit einigen Jahren der einzige, der das Rechtsgebiet „Kirchenrecht“ als Tätigkeitsschwerpunkt angegeben und hierzu regelmäßig auch Ratgeber veröffentlicht hat. Ist das Rechtsgebiet so klein und unbedeutend?
Rechtsanwalt Hotstegs: Ja und nein. Das Kirchenrecht ist tatsächlich ein kleines Rechtsgebiet. Insbesondere, wenn wir noch differenzieren müssen, dass es ja das Staatskirchenrecht (also die Sicht des Staates auf die Kirchen) und dann das kircheninterne Recht gibt, letzteres getrennt z.B. nach der römisch-katholischen Kirche und den evangelischen Landeskirchen. „Kirche – Der Staat neben dem Staat?, Interview mit 123recht.net v. 23.02.2015“ weiterlesen