Zusammenlegung von Abstimmungen spart Geld, Rheinische Post vom 28.06.2010

In der Debatte um die Zusammenlegung von Wahlen und Bürgerentscheiden sieht der Düsseldorfer Rechtsanwalt Robert Hotstegs finanzielle Vorteile bei einer Kombination der Abstimmungen. Damit würden die Gemeindekassen und -verwaltungen deutlich entlastet, so der Anwalt. Dabei sei auf eine klare optische Trennung, unter anderem durch verschiedenfarbige Stimmzettel, zu achten. Hotstegs hatte auf Bitte des Vereins „Mehr Demokratie“ eine Stellungnahme abgegeben.

Richter beenden Streit ums Rathaus in Bad Godesberg, Bonner Generalanzeiger vom 15.06.2010

Von Bernd Linnarz

Bad Godesberg. Das Bürgerbegehren „Rettet das Rathaus und die Redoute“ ist vor dem Verwaltungsgericht in Köln für erledigt erklärt worden. Die Vertreter des Bürgerbegehrens hatten im vergangenen Jahr gegen die Entscheidung des Stadtrats, der das Begehren in seiner Sitzung am 7. Mai 2009 für unzulässig erklärt hatte, Klage erhoben. „Richter beenden Streit ums Rathaus in Bad Godesberg, Bonner Generalanzeiger vom 15.06.2010“ weiterlesen

„Damit ihr Hoffnung habt!“, mehr-demokratie.de vom 18.05.2010

Gut gelaunte, aufgeweckte und engagierte Menschen, eine gelungene Kooperation mit der Stiftung Mitarbeit, viele neue Interessierte für die Arbeit von Mehr Demokratie und Choräle in der Straßenbahn: Das ist die Kurzzusammenfassung unseres Besuchs beim Ökumenischer Kirchentag in München. Von Donnerstag bis Samstag waren wir dort gemeinsam mit der Stiftung Mitarbeit in der sogenannten Agora, einer Messehalle, in der sich Initiativen, Vereine, Gewerkschaften und Parteien den weit über hunderttausend Besuchern des Kirchentags präsentierten, zu Gast. „„Damit ihr Hoffnung habt!“, mehr-demokratie.de vom 18.05.2010“ weiterlesen

Kanzleien in Deutschland 2010

„Kanzleien in Deutschland“ ist das erste umfassende Verzeichnis deutscher Wirtschaftskanzleien. Die bereits elfte Auflage erscheint am 12.05.2010 und knüpft an die früheren Auflagen des von John Pritchard Anfang der neunziger Jahre begründeten Werkes an. Diesen hohen Standard in Recherche und Informationstiefe hat Nomos weiter verbessert. Die aktuelle Auflage stellt ausgesuchte, führende Rechtsanwaltskanzleien und Rechtsanwälte mit einer ausgeprägten Kompetenz im Wirtschaftsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten vor. „Kanzleien in Deutschland 2010“ weiterlesen

„Erstmals Aussichten auf Erfolg“, Kölnische Rundschau vom 17.03.2010

Bürgerbegehren: Verein startet Kampagne „Mehr Demokratie“

Das Bürgerbegehren zur Erhaltung des Schauspielhauses haben nach Worten von Mitinitiator Frank Deja bis gestern 50.000 Kölner unterstützt. „Wir sehen eine große Chance, den Bürgerentscheid durchzukriegen“. Der Rat sei daher „gut beraten“, sofort einen „Plan B“ zur Sanierung aufzustellen, so Deja. „Man sollte nicht so tun, als wäre das Bürgerbegehren nicht existent“. Stadtdirektor Guido Kahlen bestätigte dessen ungeachtet erneut, dass eine Zusammenlegung des Bürgerentscheids mit der Landtagswahl am 9. Mai aus wahlorganisatorischen und rechtlichen Gründen unmöglich sei. Als einziger Termin komme der 11. Juli in Betracht.
„„Erstmals Aussichten auf Erfolg“, Kölnische Rundschau vom 17.03.2010“ weiterlesen

„Mehr Demokratie stellt neue Kampagne vor“, Köln Nachrichten vom 11.03.2010

Das Zeugnis könnte kaum schlechter ausfallen. Die Elemente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene, die in den zurückliegenden Jahren sukzessive in die Gemeindeordnung NRW aufgenommen wurden, leiden unter hohen formalrechtlichen Hürden. Nur wenige schaffen überhaupt den Sprung zu einem Bürgerentscheid und damit zum eigentlichen Kern der Mitbestimmung. Die Initiative Mehr Demokratie e.V. hat am heutigen Donnerstag genau aus diesem Grund eine neue Kampagne gestartet, um diesem Mangel abzuhelfen. Zwar waren auch vorherige Initiativen, unter anderem auch von Mehr Demokratie e.V. zur Änderung des Wahlrechts in NRW wenig erfolgreich. NRW ist derzeit der einzige Flächenstaat in Deutschland, in dem das so genannte Kummulieren und Panaschieren nicht möglich ist. Trotzdem wollen die Initiatoren einen erneuten Anlauf starten, um für eine Vereinfachung des Wahlrechts und einen „Abbau unnötiger Hürden“ von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden einzutreten, erklärten der Pressesprecher des Vereins, Torsten Sterk, und Rechtsanwalt Robert Hotstegs auf der heutigen Pressekonferenz. Die Hemmschwellen und Fallstricke der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung, die über Zulässigkeit und Bedingungen von Elementen direkter Demokratie entscheiden, sind in dem Gesetzestext gut versteckt. „Man liest es nicht sofort“, erklärte Hotstegs. Vor allem Ausschluss so wichtiger Themenkomplexe wie Planungsvorhaben oder Bebauungspläne schränken die Erfolgsaussichten nordrhein-westfälischer Bürgerbegehren zusätzlich ein. „Das ist nicht praktikabel. Im Freistaat Bayern ist eine Abstimmung über solche Themen zulässig, trotzdem ist das Land nicht untergegangen“, so Hotstges weiter. „„Mehr Demokratie stellt neue Kampagne vor“, Köln Nachrichten vom 11.03.2010“ weiterlesen

Rheinpark: Niemand ist Verlierer, Rheinische Post vom 06.03.2010

von Lutz Küppers

Emmerich (RP) Der Rechtsstreit ist beigelegt. Die Baumfreunde und die Stadtverwaltung haben sich in Sachen Rheinpark geeinigt. Doch wie geht es weiter? Entscheidend ist eine Ausnahmegenehmigung vom Kreis Kleve.

Aufatmen im Rathaus nach dem Ende des Streits um die Rheinpark-Umgestaltung. „Das ist das beste, was bei der Verhandlung rumkommen konnte“, erklärte Johannes Diks gestern gegenüber der RP. Denn die Grundzüge der Planung seien ja erhalten geblieben. Und auch die Baumschützer dürften sich über das Ergebnis freuen. „Rheinpark: Niemand ist Verlierer, Rheinische Post vom 06.03.2010“ weiterlesen

Vergleich in Sachen Emmericher Bürgerbegehren, Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 03.03.2010

Die mündliche Verhandlung der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist heute ohne eine gerichtliche Entscheidung über die Klage und den Eilantrag vom 22. und 23. Februar 2010 zu Ende gegangen. In dem Streit um das Bürgerbegehren „Rettet die Bäume im Rheinpark Emmerich“ haben sich die Beteiligten von sich aus geeinigt. Statt ursprünglich 50 bzw. 30 Bäumen sollen nunmehr nur noch 20 Bäume gefällt werden. Außerdem werden zur Kompensation 34 Bäume außerhalb und im Rheinpark selbst 7 Linden und 1 Trauerweide gepflanzt. Damit ist die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens offen geblieben.

Az.: 1 K 1331/10 und 1 L 292/10

(C) Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf