Vergleich in Sachen Emmericher Bürgerbegehren, Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 03.03.2010

Die mündliche Verhandlung der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist heute ohne eine gerichtliche Entscheidung über die Klage und den Eilantrag vom 22. und 23. Februar 2010 zu Ende gegangen. In dem Streit um das Bürgerbegehren „Rettet die Bäume im Rheinpark Emmerich“ haben sich die Beteiligten von sich aus geeinigt. Statt ursprünglich 50 bzw. 30 Bäumen sollen nunmehr nur noch 20 Bäume gefällt werden. Außerdem werden zur Kompensation 34 Bäume außerhalb und im Rheinpark selbst 7 Linden und 1 Trauerweide gepflanzt. Damit ist die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens offen geblieben.

Az.: 1 K 1331/10 und 1 L 292/10

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