Leserbrief: Zu Prof. Dr. Rüdiger Zuck, „Amicus curiae – der unaufgeforderte Schriftsatz im Verfassungsbeschwerdeverfahren beim BVerfG“, NVwZ 2016, Heft 17, X

Lediglich der einleitenden Feststellung von Zuck, das BVerfG werde nicht von Amts wegen tätig, ist wohl deutlich zu widersprechen. Die Pressemitteilung des Gerichts vom 14.7.2016, man setze das Normenkontrollverfahren zur Erbschaftssteuer „wieder auf die Tagesordnung“ offenbart nicht nur tatsächlich, sondern auch sprachlich, dass man solch ungewöhnliche Wege geht. Auf einen entsprechenden Antrag einer der prozessbeteiligten Parteien greift der Vorsitzende des Ersten Senats hierbei nämlich ausdrücklich nicht zurück. Dies ist in seltenen anderen Prozessen offenbar auch so geschehen.

Diese Überprüfung der vorangegangenen Urteile mit Fristsetzung an den Gesetzgeber ist in der Sache zu begrüßen. Weder Gesetz noch Urteile lassen ein solches Tätigwerden des BVerfG „von Amts wegen“ allerdings erwarten. Es würde wohl eine größere Transparenz und auch die notwendige Debatte schaffen, würde sich der erste Senat eine solche Selbstbefassung in einer kommenden Entscheidung ausdrücklich einmal vorbehalten.

Robert Hotstegs, FA für Verwaltungsrecht, Düsseldorf

EuGH kippt zu niedrige Rente für Ex-Beamte | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2016-07

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 19.08.2016

::: Pressemitteilung 7/2016 :::

EuGH kippt zu niedrige Rente für Ex-Beamte
Dienstrechtsmodernisierungsgesetz vom 01.07. hielt gerade 13 Tage lang

Düsseldorf/Luxemburg. Keine zwei Wochen lang hatte das neue Dienstrechtsmodernisierungsgesetz unangefochten Bestand. Seit seinem Inkrafttreten Anfang Juli sind die Verwaltungsgerichte schon mit dem Gesetz befasst, am 13.07. erklärte der Europäische Gerichtshof eine Norm für europarechtswidrig. (EuGH, 13.07.2016 – C-187/15)

Die Rechtsfragen sind für die Betroffenen existenziell. So schuf der Gesetzgeber eine Regelung, die der Frauenförderung dienen soll: „Frauen sind bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern…“ (§ 19 Abs. 6 S. 2 LBG NRW). Der Zusatz „im Wesentlichen“ stellt dabei den Knackpunkt dar. „In der Finanzverwaltung gab es eine regelrechte Beförderungswelle vor dem Stichtag 1.7. Seit Juli wird nun vor den Verwaltungsgerichten gestritten, wann Frauen vorgehen sollen und wann nicht.“, weiß Fachanwalt Robert Hotstegs (37).

Gleiches gilt für eine Vorschrift über die Entlassung von Beamten. Das neue Gesetz übernahm eine uralte Regelung, wonach Beamte, die entlassen werden, nur in der Deutschen Rentenversicherung nachversichert werden. Das führt zu erheblichen Einbußen. Seit 2013 führte das Land NRW hierzu bereits einen Rechtsstreit mit einem Lehrer, der nach Österreich wechselte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf zweifelte, ob seine Nachversicherung mit dem EU-Recht vereinbar sein könnte. So wird der Lehrer nämlich eine monatliche Altersrente in Höhe von rund 1.050 Euro beziehen. Würden ihm für seine Tätigkeit in Deutschland Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gewährt, beliefen sich diese auf rund 2.250 Euro. Rund 1.200 erhält der Ex-Beamte dann weniger.

Der Generalanwalt beim EuGH schloss sich im März 2016 den Bedenken des Verwaltungsgerichts an. Der Gerichtshof entschied nun, dass diese Benachteiligung eine verbotene Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU darstelle. „Damit kippt das Gesetz nach nur 13 Tagen, obwohl der Landtag vorgewarnt war.“ fasst Hotstegs zusammen. „Nun liegt das Verfahren wieder beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, am Ende kann sich der Gesetzgeber aber nicht vor der Arbeit drücken. Er muss nachbessern.“ Der Bund und andere Bundesländer hätten etwa das Altersgeld entwickelt, auch NRW könnte diesen Sonderweg zwischen Rente und Beamtenversorgung gehen.

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de
Profil: www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.

Feuerwehrstreit in Düsseldorf – 1 Jahr Warten nach Musterurteilen | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2016-06

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 15.08.2016

::: Pressemitteilung 6/2016 :::

Feuerwehrstreit in Düsseldorf – 1 Jahr Warten nach Musterurteilen
Oberverwaltungsgericht muss noch über drei Anträge auf Zulassung der Berufung entscheiden

Düsseldorf. Es ist Ruhe eingekehrt in die Frage, ob die Stadt Düsseldorf in den vergangenen Jahren die Mehrarbeit ihrer Feuerwehrbeamten richtig bezahlt hat. Vor knapp einem Jahr dagegen stellte sich die Situation noch anders dar: ein vollbesetzter Gerichtssaal im Verwaltungsgericht, landes- und sogar bundesweite Aufmerksamkeit und am Ende vor allem Enttäuschung bei den Klägern. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte nach einer ausführlichen mündlichen Verhandlung die erste Musterklage Ende August 2015 daran scheitern lassen, dass der betreffende Feuerwehrbeamte seinen Anspruch aus „Treue“ hätte früher geltend machen müssen. Auch zwei weitere Musterklagen wurden abgewiesen, gegen alle Entscheidungen ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Seitdem warten die Parteien auf ein Signal vom Oberverwaltungsgericht in Münster.

„Wir haben uns auf eine lange Wartezeit eingerichtet,“ signalisiert Rechtsanwalt Robert Hotstegs, der die Verfahren betreut. „Da das Verwaltungsgericht den Weg in die zweite Instanz nicht in seinem Urteil ‚eröffnet‘ hat, muss zunächst das schriftliche Zwischenverfahren durchgeführt werden und das OVG in Münster über die Zulassung der Berufung entscheiden.“

Dabei gibt er sich überzeugt, dass gute Gründe für eine solche Zulassung sprechen: so seien nämlich die Urteile aus Düsseldorf in sich widersprüchlich, das Verwaltungsgericht habe pauschal geurteilt und entscheidende Details außer Acht gelassen, vor allem aber hätten die Musterklagen grundsätzliche Bedeutung.

„Die Kernfrage, ob nämlich das angewendete Zulagengesetz überhaupt verfassungsgemäß ist, strahlt weit über Düsseldorf hinaus. Hier lauern finanzielle Gefahren für alle Kommunen, die das sogenannte opt-out-Modell zur Mehrarbeit genutzt haben.“, so Hotstegs weiter.

Die Kläger hatten vorgetragen, dass das Zulagengesetz sowohl gegen das Europarecht wie auch gegen das Verfassungsrecht verstoße. Ein Gutachten des Hamburger Rechtsprofessors Dr. Frank-Rüdiger Jach hatte diese Auffassung gestützt. Die Landeshauptstadt hatte dagegen u.a. geltend gemacht, es sei nicht ihr Problem, dass das Europarecht so schwer zu verstehen sei, dann müsse die EU ihr Recht besser formulieren.

Sobald das Oberverwaltungsgericht die Berufungen zulässt, beginnt das „eigentliche“ Verfahren in der zweiten Instanz. Mit einer mündlichen Verhandlung ist dann aber nicht vor dem Frühjahr 2017 zu rechnen.

Musterklagen:

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az. 26 K 9607/13, Urteil v. 21.08.2015
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Az. 6 A 2083/15

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az. 26 K 9643/13, Urteil v. 09.09.2015
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Az. 6 A 2082/15

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az. 26 K 9591/13, Urteil v. 09.09.2015
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Az. 6 A 2215/15

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Rechtsanwalt Robert Hotstegs
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Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.

Stadt will Pokémon-Brücke loswerden – aber geht das überhaupt?, Express v. 13.08.2016

Düsseldorf – Das Ende der Girardet-Berücke als Spieleparadies ist nah!
Fakt ist: Die Stadt hat beim Spielehersteller „Niantic“ darum gebeten, dass man den drei der vier Pokéstops, die die Ursache für die Menschen-Ansammlungen sind, verlegt.

EXPRESS erfuhr: Mehr als eine E-Mail mit der Bitte um Verschiebung der Hotspots an den Hersteller zu schicken, kann die Stadt gar nicht machen.

„Grundsätzlich dürfen die Menschen die Brücke nutzen, sie ist ja für Fußgänger auf dem Bürgersteig freigegeben. Das gilt natürlich nicht für die Fahrbahn“, erklärt Robert Hotstegs (37), Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Die Stadt kann also aus eigener Kraft maximal die Sperrung der Straße wieder aufheben, aber keinem Spieler verbieten, auf dem Fußweg Pokémon Go zu spielen. OB Thomas Geisel (52, SPD): „Ich gehe aber davon aus, dass die Firma unserem Wunsch entspricht. Wir haben sie lange genug gewähren lassen.“

Rechtlich nicht ganz klar

Aber fallen die Massen, die sich täglich zu den Stoßzeiten auf der Brücke versammeln nicht unter das Versammlungsrecht?

Abwägungssache, findet Hotstegs: „Die Loveparade etwas galt lange Zeit als Demonstration. Die Gerichte waren sich am Ende einig, dass sie keine Versammlung ist, weil sie nicht einem politischen Zweck dient, sondern der Unterhaltung. So würde man das wohl auch für Pokémon Go entscheiden.“

Was aber, wenn beim NRW-Fest die geplanten fünf Essensstände auf der Girardet-Brücke ihren Platz einnehmen wollen?

„Die Standbetreiber haben einen Anspruch darauf, dass sie die Freifläche ihres Standes zur Verfügung gestellt bekommen. Wenn dann um die Stände herum mehr Pokémon-Spieler als NRW-Festbesucher stehen, sehe ich wenig Eingriffsmöglichkeiten. Hier muss man auf den gesunden Menschenverstand setzen“, erklärt Hotstegs.
Genau das tut die Stadt.
Geisel zum EXPRESS: „Ich gehe davon aus, dass jetzt alle wieder vernünftig werden. Es war eine schöne Zeit, aber jetzt ist es bald auch mal gut.“

Frag doch mal den Staat! | Informationsfreiheit | Pressemitteilung 2016-05

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 28.06.2016

::: Pressemitteilung 5/2016 :::

Frag doch mal den Staat!
Innenausschuss NRW beschäftigt sich mit Internetportal für Bürgeranfragen

Düsseldorf. Der Innenausschuss des Landtags beschäftigt sich am Donnerstag mit dem einfachen Zugang zu staatlichen Informationen. Der Düsseldorfer Fachanwalt Robert Hotstegs begrüßt diese „Nachhilfestunde“ für Politiker und wünscht sich mehr Bürger, die Fragen an Behörden stellen.

Hintergrund der Diskussion im Landtag ist das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz, zu dem die Landesbeauftragte regelmäßig einen Bericht abgibt. Der letzte Bericht berichtete unter anderem darüber, wie Anfragen auch zunehmend über die Internetplattform fragdenstaat.de eingereicht werden. „Viele Behördeninformationen sind hier nur wenige Mausklicks entfernt“, fasst Rechtsanwalt Hotstegs das Angebot zusammen. „Jeder Bürger hat die Möglichkeit, direkt über ein online-Formular Informationen bei einer Behörde abzufragen.“ „Frag doch mal den Staat! | Informationsfreiheit | Pressemitteilung 2016-05“ weiterlesen

Bürgerbegehren scheitern oft, WAZ v. 17.06.2016

Düsseldorf. NRW fällt nach Einschätzung des Vereins „Mehr Demokratie NRW“ nicht als Vorreiter bei Bürgerbegehren auf. „Das Land liegt beim bundesweiten Vergleich im Mittelfeld“, sagte Robert Hotstegs bei der Vorstellung des „Bürgerbegehrensberichts“ am Donnerstag im Landtag. NRW sei zwar das Flächenland, in denen pro Kommune am häufigsten Bürgerbegehren initiiert würden – im vergangenen Jahr waren es 33. Viele Initiativen scheiterten aber an den Hürden für die direkte Demokratie. „Bürgerbegehren scheitern oft, WAZ v. 17.06.2016“ weiterlesen

Warum Bürgerbegehren in NRW oft scheitern, Westdeutsche Zeitung v. 16.06.2016

Von Eike Rüdebusch

Der Verein „Mehr Demokratie“ fordert, die Hürden für Bürgerbeteiligung zu senken. In anderen Bundesländern ist sie erfolgreicher.

Sprockhövel/Düsseldorf. Schon vor dem Bürgerentscheid am 5. Juni war den Initiatoren von „Miteinander in Sprockhövel“ klar, dass es eng werden könnte. Um den Bau von vier Häusern an zwei Standorten zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Kleinstadt nordöstlich von Wuppertal zu verhindern, musste die Bürgerinitiative 20 Prozent aller Wahlberechtigten der Stadt hinter sich vereinen – 4147 Wähler. Am Ende fehlten 135 Stimmen, um dieses sogenannte Quorum zu erreichen. Nach dem erfolgeichen Bürgerbegehren, mit dem das Thema in den Rat eingebracht wurde, war der Bürgerentscheid, die Wahl an sich, knapp gescheitert. Die Stadt treibt die Baupläne jetzt voran.

Der Verein „Mehr Demokratie“ nennt ein solches Scheitern „unecht“. Das Anliegen findet eine Mehrheit unter den Wählern, erreicht aber nicht den geforderten Anteil der Gesamtwählerschaft. Bei der Vorstellung des Bürgerbegehrensberichts 2016 in Düsseldorf erklärte gestern der Rechtsanwalt Robert Hotstegs, dass in NRW besonders viele Bürgerentscheide „unecht“ scheitern würden, nämlich in 46,3 Prozent der Fällen. Im Bundesdurchschnitt scheitern dagegen nur 12,8 Prozent. Gemessen an allen 3491 Bürgerentscheiden seit der Einführung des Beteiligungsverfahrens im ersten deutschen Bundesland – in Baden-Württemberg im Jahr 1956.

Neben dem 20-Prozent-Quorum scheitern Bürgerbeteiligungen in der kommunalen Politik auch an anderen Formalitäten. So würden in NRW beispielsweise Zulässigkeitsprüfungen erst nach der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren durchgeführt. „Dann sind aber schon Tausende Unterschriften gesammelt und die Fristen abgelaufen“, sagt Hotstegs. Formfehler könnten dann nicht mehr korrigiert werden. „Warum Bürgerbegehren in NRW oft scheitern, Westdeutsche Zeitung v. 16.06.2016“ weiterlesen

Mehr Demokratie kritisiert zu viele Ablehnungen von Bürgerbegehren, Köln Nachrichten v. 16.06.2016

Seit dem Jahr 1994 gibt es in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, sich mit Bürgerbegehren oder Ratsbürgerentscheiden in die Kommunalpolitik einzumischen. Doch viel zu häufig noch werden solche Anliegen aus formalen Gründen abgelehnt.

Das kritisiert die Initiative Mehr Demokratie e.V., die sich seit vielen Jahren für mehr Bürgerbeteiligung und die dazu notwendigen Instrumente stark macht. In ihrem jüngsten Bericht zu den beiden Beteiligungsinstrumenten Bürgerbegehren und Ratsbürgerentscheid stellen die Autoren dem Land Nordrhein-Westfalen und seinen Kommunen ein eher zurückhaltendes Zeugnis aus.

Das liegt keineswegs an der Müdigkeit der Bürger. NRW ist im Vergleich aller Bundesländer das Flächenland, in denen pro Kommune am häufigsten Bürgerbegehren initiiert werden. Viele direkt-demokratische Initiativen scheitern aber auch an den zahlreichen Hürden, wie die Autoren ihr Urteil zusammenfassen. „Mehr Demokratie kritisiert zu viele Ablehnungen von Bürgerbegehren, Köln Nachrichten v. 16.06.2016“ weiterlesen