Kostenerstattungen nicht abgeführt = Kürzung des Ruhegehalts eines Bürgermeisters, Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 05.06.2018, Az. 3 A 10106/18.OVG

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat über die Berufung eines Bürgermeisters zu entscheiden gehabt, mit der dieser sich gegen die Aberkennung seines Ruhegehalts wandte. Hintergrund waren fehlerhafte Fahrtkostenabrechnungen im – im Einzelfall betracht – sehr geringen Umfang, der sich aber über viele Jahre und Einzelfälle aufsummiert hatte. In der ersten Instanz war die Maximalsanktion (Aberkennung des Ruhegehalts) für angemessen erachtet worden.

Neben prozessualen Fragen – etwa, ob der in Rheinland-Pfalz bestellte Vertreter des öffentlichen Interesses an Disziplinarverfahren zu beteiligen ist und ob er auf die Beteiligung verzichten kann und darf – stellten sich im vorliegenden Fall vor allem Fragen der Würdigung. Der Sachverhalt als solcher war nämlich durch den Beamten als unstreitig eingeräumt worden, sogar weit über die überhaupt möglichen Ermittlungen der Behörden im Straf- und Disziplinarverfahren hinaus.

Darüber hinaus stellt sich der Fall auch als einer der seltenen Fälle dar, in denen das Beamtenrecht der Wahlbeamten und das jeweilige Landesdisziplinarrecht nebeneinander anzuwenden sind. Vorliegend war nämlich auffällig, dass ein Abwahlverfahren gegen den Bürgermeister nicht eingeleitet worden war und dieser auch im laufenden Straf- und Disziplinarverfahren unbeanstandet seinen Dienst ausübte.

Auf unsere Berufung hin wurde das Urteil der ersten Instanz abgeändert und die „zweithöchste“ Sanktion, nämlich die Kürzung des Ruhegehalts ausgesprochen. „Kostenerstattungen nicht abgeführt = Kürzung des Ruhegehalts eines Bürgermeisters, Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 05.06.2018, Az. 3 A 10106/18.OVG“ weiterlesen

Neue Twitter-Clips bringen Kommunalpolitik „Auf den Punkt“ | Kommunalrecht | Pressemitteilung 2018-01

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 02.01.2018

::: Pressemitteilung 1/2018 :::

Neue Twitter-Clips bringen Kommunalpolitik „Auf den Punkt“
VLK NRW bietet in Web-Videos Nachhilfe für Ratsmitglieder und solche, die es werden wollen

Düsseldorf. Warum hat der Verfassungsgerichtshof das Wahlrecht zugunsten kleiner Parteien geschützt und eine Verfassungsänderung des Landtags gekippt? Warum machen Ratsbeschlüsse über verkaufsoffene Sonntage nicht nur in der Adventszeit Schwierigkeiten? Wie wird man eine Beigeordnete in der Gemeinde wieder los? Die Fragen, die der Düsseldorfer Fachanwalt Robert Hotstegs (38) seit 2016 für die Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker (VLK NRW) in Videoform beantwortet, sind vielfältig. Entstanden sind kurze Clips fürs Internet mit dem Titel „Auf den Punkt“. Für 2018 wurde nun die Fortsetzung der Reihe vereinbart. Dann können die Filme auch direkt über den Twitter-Nachrichtendienst abonniert werden. „Neue Twitter-Clips bringen Kommunalpolitik „Auf den Punkt“ | Kommunalrecht | Pressemitteilung 2018-01“ weiterlesen

Verfassungsgerichtshof weist Einsprüche gegen die Abgeordnetenhauswahl 2016 zurück, Verfassungsgerichtshof Berlin, Pressemitteilung v. 14.12.2017, Az. VerfGH 163/16

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat in seiner Funktion als Wahlprüfungsgericht gemäß § 14 Nr. 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) zwei Einsprüche gegen das Ergebnis der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vom 18. September 2016 zurückgewiesen (Beschluss vom 13. Dezember 2017 – VerfGH 163/16). Eine Einspruchsführerin – die Bezirksgruppe einer Partei – war nicht einspruchsberechtigt, sodass ihr Einspruch bereits unzulässig war. Der andere Einspruch eines nur knapp unterlegenen Bewerbers um ein Direktmandat war, soweit er zulässig war, unbegründet. „Verfassungsgerichtshof weist Einsprüche gegen die Abgeordnetenhauswahl 2016 zurück, Verfassungsgerichtshof Berlin, Pressemitteilung v. 14.12.2017, Az. VerfGH 163/16“ weiterlesen

vom Wählen und Zählen, Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss v. 13.12.2017, Az. VerfGH 163/16

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung Einsprüche gegen die Wahl zum Abgeordnetenhaus 2016 zurückgewiesen.

Gegenstand des Verfahrens waren sowohl die Beschwerde eines Bezirksverbandes einer Partei wie die Beschwerde eines mit 10 Stimmen Rückstand sehr knapp unterlegenen Einzelbewerbers. Die Einsprüche hatten nach Auffassung des Gerichts keinen Erfolg, weil der Bezirksverband bereits nicht einspruchsberechtigt war und darüber hinaus aber auch nur zwei – aus Sicht des Gerichts nicht mandatsrelevante – Fehler erwiesen seien.

Die Entscheidung äußert sich zu einer Vielzahl von praktischen Einzelproblemen in der Auszählung einer Wahl wie etwa fehlerhafte Stimmabgabevermerke, unübersichtlicher Protokolle der Wahlvorstände und ähnlichem.

eigene Leitsätze: „vom Wählen und Zählen, Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss v. 13.12.2017, Az. VerfGH 163/16“ weiterlesen

VerfGH NRW zur Sperrklausel: Die Ret­tung des Wahl­rechts, lto.de v. 21.11.2017

Für Räte und Kreistage darf es in NRW keine Sperrklausel geben. Die entsprechende Änderung der Landesverfassung war rechtswidrig, entschied der VerfGH NRW. Das Urteil ist in vielerlei Hinsicht spektakulär, erklärt Robert Hotstegs.

LTO: Herr Hotstegs, Sie waren in dem Verfahren vor dem nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Vertreter der „Freie Bürger–Initiative/Freie Wählergemeinschaft“. Worum ging es in dem Fall?

Robert Hotstegs:
Die rot-grüne Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat 2016 mit den Stimmen der CDU-Opposition eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen eingeführt. Damit sollten Parteien und Wählervereinigungen mindestens 2,5 Prozent der Stimmen holen müssen, um in die Räte und Kreistage einziehen zu können. Dafür wurde extra Art. 78 Abs. 1 der Landesverfassung (LVerf NRW) geändert.

direkt zum LTO-Artikel 

O-Töne 2,5%-Sperrklausel

Sie sind Journalist und recherchieren für einen Radio-Beitrag oder einen Podcast zum Thema 2,5%-Sperrklausel in NRW? Wenn Sie uns in der Eile nicht mehr persönlich erreichen und sprechen können, stellen wir Ihnen gerne folgende O-Töne zur Verfügung.

Die Fragen beantwortet Rechtsanwalt Robert Hotstegs, der als Fachanwalt für Verwaltungsrecht den Organstreit zum Az. VerfGH 21/16 vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen vertreten hat. Ein Urteil liegt noch nicht vor, die Urteilsverkündung ist für den 21.11.2017, 10:30 Uhr angesetzt.

Bitte übersenden Sie uns einen Mitschnitt und gerne auch eine Mitschrift Ihres Beitrages an kanzlei@hotstegs-recht.de. „O-Töne 2,5%-Sperrklausel“ weiterlesen

FBI will Sperrklausel bei Kommunalwahl kippen, Neue Westfälische v. 16.11.2017

Das NRW-Verfassungsgericht urteilt am 21. November über die Klage kleiner Parteien. Diese wurde maßgeblich von Paderborn aus vorbereitet

Paderborn. Die Parteienlandschaft wird immer bunter: Inzwischen acht Fraktionen beleben die Debatten im Paderborner Rat. Eine der ältesten Wählergemeinschaften in Paderborn jenseits der etablierten Parteien CDU, SPD, FDP und Grüne ist die Freie Bürgerinitiative FBI – Freie Wähler.

In ihren besten Zeiten bekam sie als Sammelbecken Nr. 1 von Proteststimmen in Paderborn um die acht Prozent der Stimmen. Bei der letzten Kommunalwahl machten jedoch nur noch 2,9 Prozent der Paderborner ihr Kreuzchen bei FBI-Fraktionschef Hartmut Hüttemann und seinen Mitstreitern – auch eine Folge der inzwischen insgesamt viel größeren Auswahl auf dem Wahlzettel.

Jetzt blickt die FBI Paderborn gespannt nach Münster. Denn dort entscheidet das NRW-Verfassungsgericht am 21. November auch über das künftige Schicksal der FBI in Paderborn. Denn seit letztem Jahr droht der schrumpfenden Partei unmittelbar Gefahr: Der Landtag hat nämlich mit der Zweidrittelmehrheit von CDU, SPD und Grünen die Verfassung geändert und eine 2,5-Prozent-Sperrklausel für Kommunalwahlen eingeführt. Und das, obwohl das NRW-Verfassungsgericht die bis 1999 geltende 5-Prozent-Sperrklausel für unzulässig erklärt hatte. Damit wäre die FBI auf Kreisebene schon jetzt nicht mehr im Paderborner Kreistag vertreten. „FBI will Sperrklausel bei Kommunalwahl kippen, Neue Westfälische v. 16.11.2017“ weiterlesen

Salz statt Sperrklausel, mehr-Demokratie.de v. 25.10.2017

Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (Schild)

von Thorsten Sterk

„Kommt da noch etwas Substanzielles?“ Diese Frage eines Richters an den Rechtsvertreter des Landtags in der Verhandlung über die Zulässigkeit der neuen Kommunalwahl-Sperrklausel vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof fasst das Problem bei der Begründung der seit Sommer 2016 geltenden Kommunalwahl-Sperrklausel gut zusammen. „Salz statt Sperrklausel, mehr-Demokratie.de v. 25.10.2017“ weiterlesen