Video: „Auf den Punkt“ Folge 1: Verkäuflichkeit von Mandaten
Aussetzung der Einbehaltung der Dienstbezüge bei Zurückstufung in erster Instanz, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.10.2016, Az. 3d B 1064/16.O
Disziplinarverfahren sind langlebig und vielschichtig. Umso wichtiger ist es, den jeweils passenden Rechtsschutz auch „unterwegs“ zu suchen.
In einem seit 2011 laufenden Disziplinarverfahren strebt das Land Nordrhein-Westfalen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als angemessene Disziplinarsanktion an. Im behördlichen Disziplinarverfahren wurde daher die vorläufige Einbehaltung der Dienstbezüge (30%, später 15%) angeordnet. Bei der Entscheidung über die Disziplinarklage folgte das Verwaltungsgericht Düsseldorf dem Klageantrag nicht und erkannte statt einer Entfernung auf eine Zurückstufung um eine Besoldungsgruppe. Hiergegen legte das Land Berufung ein.
Einen Antrag auf Aussetzung der Einbehaltungsentscheidung lehnte der Dienstherr außergerichtlich ab. Hierauf wurde die Aussetzung bei Gericht beantragt. Da die Berufung bereits beim Oberverwaltungsgericht anhängig war, war dies auch für die Aussetzungsentscheidung erst- und letztinstanzlich zuständig. Der Antrag war erfolgreich. Ab dem Monat der Gerichtsentscheidung sind mithin die vollen Dienstbezüge auszuzahlen.
„Aussetzung der Einbehaltung der Dienstbezüge bei Zurückstufung in erster Instanz, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.10.2016, Az. 3d B 1064/16.O“ weiterlesenBVerwG: Altersgrenze verfassungsgemäß: Verbeamtung muss sich rechnen, lto.de v. 12.10.2016
Regelmäßig sind die Altersgrenzen zur Verbeamtung ein Thema vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit und dem BVerfG. Warum ein Lehrer nun zum zweiten Mal in der Revision scheiterte und das Ergebnis unbefriedigend ist, ordnet Robert Hotstegs ein.
Das Beamtenverhältnis lockt. Mit Arbeitsplatzsicherheit, Besoldung, Beihilfe und Versorgung. Es lockt einen Lehrer am Berufskolleg so sehr, dass er seit 2009 um seine Verbeamtung streitet. Und zwar durch alle Instanzen, bis nach Karlsruhe und am Dienstag wieder zurück nach Leipzig.
Dort hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) die Regelaltersgrenze in Nordrhein-Westfalen nun für verfassungsgemäß erklärt. Auch Alt-Fälle bedürften keiner Übergangsregelung. Der konkrete Antrag eines damals 46-Jährigen durfte daher abgelehnt werden, entschieden die Leipziger Richter (Urt. v. 11.10.2016, Az. 2 C 11.15).
Damit steht der Rechtsstreit um das rheinische Beamtenrecht erneut am Scheideweg: Entweder gibt der klagende Mann auf und akzeptiert seine unbefristete Beschäftigung auf Grundlage des privatrechtlichen Arbeitsvertrages und des Tarifvertrages oder er ruft erneut das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) an. Beides könnte man ihm nicht verdenken: Resignation und Revolution liegen in derartigen Verfahren nahe beieinander.
Dienstunfähig? Kein Rechtsschutzbedürfnis für amtsangemessene Beschäftigung!, Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil v. 23.09.2016, Az. 5 K 290/16.KO
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Beamten abgewiesen, der sich gegen seine Umsetzung wendete und im Kern eine nicht amtsangemessene Beschäftigung geltend machen wollte. Die Klage sei bereits im Verfahren unzulässig geworden, weil der Beamte dienstunfähig erkrankt sei und auch seine Versetzung in den Ruhestand anstehe. Die inhaltlichen Fragen seien daher allein theoretischer Natur und für ihre Klärung bestünde kein Rechtsschutzbedürfnis. Entsprechend kurz fiel die Urteilsbegründung aus: „Dienstunfähig? Kein Rechtsschutzbedürfnis für amtsangemessene Beschäftigung!, Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil v. 23.09.2016, Az. 5 K 290/16.KO“ weiterlesen
BVerwG lehnt Anrechnung für Richtersold ab: Ex-Flugbegleiter ist kein besserer Richter, lto.de v. 24.09.2016
Einem Richter werden seine Zeiten als Steward nicht für seinen Richtersold angerechnet. Seine soziale Kompetenz sei durch diesen Job nicht gefördert worden, meint das BVerwG. Robert Hotstegs dagegen sieht einige Gemeinsamkeiten.
Fünf Jahre lang zieht sich der Rechtsstreit nun schon hin. Angefangen hat alles mit der Versetzung eines Richters in das Land Berlin. Wie mag er dorthin gekommen sein? Mit dem Zug? Dem eigenen Pkw? Oder gar mit dem Flieger?
Letzteres liegt auf der Hand, der Mann ist vom Fach. Schon in seinem Studium hatte sich der spätere Richter zunächst als Fluggastbegleiter ausbilden lassen und den Job dann einige Jahre in Voll- und Teilzeit ausgeübt. Das finanzierte das Studium, das Studentenleben – kurzum: die Grundsteine für die juristische Karriere, die ihn später nach Berlin führte.
Und dennoch lehnte die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz seinen Antrag, die Zeiten dieser Tätigkeiten als Erfahrungszeiten für den Richterberuf anzuerkennen, ab.
Personalien | Anwaltskanzlei, NJW-aktuell 39/2016, 2
Die Düsseldorfer Rechtsanwältin Dr. Nicole Wolf hat einen Ruf auf eine Professur an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen angenommen. Ab Oktober wird sie dort die Abteilung Gelsenkirchen in den Fächern Staats- und Verwaltungsrecht verstärken.
„ein Gericht für nur notwendige Streitentscheidungen“, Verwaltungskammer bei dem Kirchengericht der EKD, Verfügung v. 07.09.2016, Az. 0136/A12-2016
In einem hier – auf Klägerseite – betriebenen Verfahren hat das ehrenamtliche Kirchengericht der EKD deutlich gemacht, dass es nicht durch unnötige Rechtsstreitigkeiten in Beschlag genommen werden möchte. Während man ansonsten eher wohl den Klägern eine Art der „Gerichtsbelästigung“ attestieren möchte, richtet sich der Appell der Verwaltungskammer an die beklagte Landeskirche: „„ein Gericht für nur notwendige Streitentscheidungen“, Verwaltungskammer bei dem Kirchengericht der EKD, Verfügung v. 07.09.2016, Az. 0136/A12-2016“ weiterlesen
Intervisionsgruppe Mediation: „Das sprachliche Handeln“ 19.11.2016
Die Intervisionsgruppe Mediation hat Frau Dr. Ina Pick (Assistentin Dt. Sprachwissenschaft, Uni Basel) eingeladen, ihr aktuelles Forschungsprojekt „Das sprachliche Handeln in der Mediation“ vorzustellen.
geplanter Ablauf:
10.00 Uhr Ankommen und ggf. Vorstellung der Teilnehmenden
10.30 Uhr Werkstattbericht von Dr. Ina Pick (praktische Bsp. von Mediationsaufzeichnungen, sprachwiss. Analyse, linguistische Lupe)
11.30 Uhr Rollenspiel mit Aufzeichnung (ca. 2 h)
anschl. Auswertung
Bitte verbindlich über den Doodle-Link anmelden und mögliche Rollen für das Rollenspiel auswählen:
Dr. Nicole Wolf erhält Ruf an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW | Kanzlei | Pressemitteilung 2016-08
Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 07.09.2016
::: Pressemitteilung 8/2016 :::
Dr. Nicole Wolf erhält Ruf an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW
Rollenwechsel für die Spezialistin im Verwaltungs- und Beamtenrecht ab Oktober
Düsseldorf/Gelsenkirchen. Die Düsseldorfer Rechtsanwältin Dr. Nicole Wolf (39) hat einen Ruf auf eine Professur an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen angenommen. Ab Oktober verstärkt sie dort die Abteilung Gelsenkirchen in den Fächern des Staats- und Verwaltungsrechts. Während sie in den letzten drei Jahren maßgeblich Beamtinnen und Beamte als Rechtsanwältin beriet und vertrat, wechselt sie nun die Perspektive und bildet den Behördennachwuchs an der landeseigenen Hochschule mit aus. Das bedeutet gleichzeitig den Abschied aus der Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft. „Dr. Nicole Wolf erhält Ruf an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW | Kanzlei | Pressemitteilung 2016-08“ weiterlesen