Die Beurteilungspraxis des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen ist rechtswidrig. Das ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu einer Regelbeurteilung aus dem Jahr 2014. Denn das Ministerium erstellt seine dienstlichen Beurteilungen über die Beamten im eigenen Haus regelmäßig zu früh (nicht betroffen ist die Landesfinanzverwaltung, da dort andere Beurteilungsrichtlinien gelten). So werden nicht alle Leistungen der Beamtinnen und Beamten erfasst und die Beurteilungen decken den Beurteilungszeitraum nur unvollständig ab.
Darüber hinaus genügen die Beurteilungen nicht den Anforderungen an sogenannte „Ankreuz-Beurteilungen“.
Die gravierende Folge: nicht nur alle Beurteilungen können angefochten werden, sondern auch alle Beförderungsentscheidungen. Denn in diesen Auswahlverfahren ist maßgeblich aufgrund der letzten dienstlichen Beurteilung zu entscheiden. Ist diese fehlerhaft, „schlägt“ der Fehler auf die Auswahlentscheidung durch. Beamte, die nicht für eine Beförderung ausgewählt werden, können sich hiergegen mit einem Konkurrentenstreit wehren. Wir beraten bei Bedarf sehr kurzfristig zu den konkreten Erfolgsaussichten.
Die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf lautet im Volltext: „Beurteilungspraxis im Finanzministerium NRW ist rechtswidrig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.05.2016, Az. 13 K 2279/15“ weiterlesen