Ein Beamter, der in einem Personalauswahlverfahren eine ernsthafte Chance auf Beförderung hat, kann Schadensersatz verlangen, wenn diese Chance durch die rechtswidrige Handhabung des Verfahrens zunichte gemacht worden ist und er es nicht versäumt hat, gegen die Auswahlentscheidung Rechtsschutz zu suchen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. „Schadensersatz wegen rechtswidriger Beförderungsentscheidung, Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.01.2012, Az. 2 A 7.09“ weiterlesen
Keine Mitbestimmung bei Versetzungen von Beamten durch den Betriebsrat eines stillgelegten Betriebes der Deutschen Post AG, Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.01.2012, Az. 6 P 25.10
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Betriebsrat eines stillgelegten Betriebes der Deutschen Post AG nicht berechtigt ist, bei der Versetzung von Beamten dieses Betriebes zu anderen Betrieben des Unternehmens mitzubestimmen.
Nach den Regelungen des Postpersonalrechtsgesetzes unterliegen die Beamten in den Postnachfolgeunternehmen den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes. Abweichend davon stehen dem Betriebsrat in Personalangelegenheiten der Beamten wie zum Beispiel Versetzungen die Beteiligungsrechte nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz zu. „Keine Mitbestimmung bei Versetzungen von Beamten durch den Betriebsrat eines stillgelegten Betriebes der Deutschen Post AG, Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.01.2012, Az. 6 P 25.10“ weiterlesen
Psychische Erkrankung als Dienstunfall, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.11.2010, Az. 23 K 5235/07
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf beschäftigt sich ausführlich mit den Voraussetzungen einer Dienstunfallanerkennung in Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung. In der Vergangenheit wurden als Dienstunfall üblicherweise körperliche Erkrankungen eingestuft. Typisch ist die Konstellation eines Polizisten, der von einem Kriminellen angeschossen wurde oder der Fall eines Feuerwehrmanns, der während eines Einsatzes Brandverletzungen erleidet. Lange Zeit haben die Dienstvorgesetzten sogar in Zweifel gezogen, ob psychische Erkrankungen überhaupt einen Dienstunfall darstellen können. Die hier besprochene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf stellt nun klar, dass eine psychische Erkrankung durchaus einen Körperschaden i.S.d. § 31 Abs. 1 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) darstellen kann. „Psychische Erkrankung als Dienstunfall, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.11.2010, Az. 23 K 5235/07“ weiterlesen
Bürgerbegehren gegen die Schließung der Städtischen Hauptschule an der Bruchstraße in Mülheim-Eppinghofen ist zulässig, Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, 20.01.2012
Mit dem den Beteiligten soeben bekanntgegebenen Beschluss vom heutigen Tage hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf die Stadt Mülheim an der Ruhr im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, unverzüglich die Zulässigkeit des gegen die Schließung der Städtischen Hauptschule an der Bruchstraße in Mülheim-Eppinghofen gerichteten Bürgerbegehrens „Bündnis für Bildung“ festzustellen. Diese Initiative erfülle die rechtlichen Anforderungen eines zulässigen Bürgerbegehrens. „Bürgerbegehren gegen die Schließung der Städtischen Hauptschule an der Bruchstraße in Mülheim-Eppinghofen ist zulässig, Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, 20.01.2012“ weiterlesen
WG blitzt vor Verwaltungsgericht ab, Bremervörder Zeitung vom 17.01.2012
Bremervörde/Stade. Das Stader Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Sachen Grundschulneubau abgewiesen. Dies hat das Gericht gestern Nachmittag mitgeteilt. Den Antrag gestellt hatten die Fraktion der WG Pro Bremervörde, Ortsbürgermeisterin Susanne Morgenstern und Ortsratsmitglied Günther Hahn. Von Rainer Klöfkorn
Die Rechtsanwaltspartnerschaft Dr. Obst & Hostegs aus Düsseldorf hatte für die Antragsteller den Eilantrag eingereicht. „WG blitzt vor Verwaltungsgericht ab, Bremervörder Zeitung vom 17.01.2012“ weiterlesen
Verletzte Rechte, planerische Fehler, Bremervörder Anzeiger vom 04.01.2012
Stadt- und Ortsratsmitglieder reichen Eilantrag gegen die Stadt Bremervörde ein
Bremervörde (sk). Die Stadtratsfraktion WG Pro Bremervörde und Mitglieder des Ortsrats Bremervörde haben beim Verwaltungsgericht Stade eine Organklage im Zusammenhang mit dem Neubau der Grundschule Nord eingereicht. Sie argumentieren einen Verstoß gegen das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz.
Verwaltungsausschuss und Rat seien falsch informiert, vor allen Dingen aber auch der Ortsrat Bremervörde nicht rechtszeitig angehört worden, erklärte die vertretende Kanzlei Dr. Obst & Hotstegs gestern in einer Pressemitteilung. „Verletzte Rechte, planerische Fehler, Bremervörder Anzeiger vom 04.01.2012“ weiterlesen
Entscheidung über Bebauung des Langen Feldes wird wohl vor Gericht gefällt, Hessische/Niedersächsische Allgemeine Zeitung vom 05.01.2012
Kassel. Die Zukunft des Langes Feldes in Niederzwehren wird sich an einer Frage entscheiden: Berührt das Bürgerbegehren der Initiative Pro Langes Feld die Bauleitplanung der Stadt oder nicht?
Zur Klärung der Frage haben in den nächsten Monaten kaum mehr die Politiker das Wort, sondern vor allem die Juristen. Ein langwieriger Streit vor dem Verwaltungsgericht droht. Sollte dieser für das Bürgerbegehren negativ ausfallen, kommt es erst gar nicht zu einem Bürgerentscheid. „Entscheidung über Bebauung des Langen Feldes wird wohl vor Gericht gefällt, Hessische/Niedersächsische Allgemeine Zeitung vom 05.01.2012“ weiterlesen
Langes Feld: Experte hält Begehren für unzulässig, hna.de vom 04.01.2012
Kassel. Nach Einschätzung des Marburger Verwaltungsrechtlers Prof. Hans-Detlef Horn ist das Kasseler Bürgerbegehren, das sich gegen eine gewerbliche Bebauung des Langen Feldes richtet, unzulässig.
Grund dafür seien die zum Jahresende erfolgten Änderungen in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Mit der Neufassung ist es nicht mehr erlaubt, durch ein Bürgerbegehren eine fortgeschrittene Bauleitplanung der Kommunen noch zu stoppen. „Langes Feld: Experte hält Begehren für unzulässig, hna.de vom 04.01.2012“ weiterlesen
amtsangemessene Beschäftigung einer Kreisrechtsdirektorin, Verwaltungsgerichts Arnsberg, Urteil v. 14.12.2011, Az. 2 K 3632/09
Eine Kreisrechtsdirektorin ist nicht amtsangemessen beschäftigt, wenn sie Anweisungen eines Vorgesetzten unterworfen ist, dem ein rangniedrigeres Statusamt verliehen ist.
Darüber hinaus hat die Frage, ob sie im Kernbereich ihrer Tätigkeit (Rechtsangelegenheiten) nicht mehr selbstständig sowie eigenverantwortlich tätig werden kann und auch deshalb nicht mehr amtsangemessen beschäftigt wird, grundsätzlich Bedeutung. Die Frage konnte nur im vorliegenden Verfahren offenbleiben, da sich die Nicht-Amtsangemessenheit bereits aus dem Statusamt des Vorgesetztes ergab. „amtsangemessene Beschäftigung einer Kreisrechtsdirektorin, Verwaltungsgerichts Arnsberg, Urteil v. 14.12.2011, Az. 2 K 3632/09“ weiterlesen
zur Bedeutung einer fehlenden kirchenaufsichtsrechtlichen Genehmigung, Kirchl. Verwaltungsgericht der EKiR, Urteil v. 16.12.2011, Az. 2 VG 35/2009
1. Kirchenaufsichtsrechtlichen Genehmigungsvorbehalten kommt Außenwirkung zu. Rechtshandlungen, die ohne erforderliche Genehmigung vorgenommen werden, sind schwebend unwirksam.
2. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 KBG.EKD ist auch eine Beförderung einer Kirchenbeamtin oder eines Kirchenbeamten eine Ernennung im Sinne des KBG.EKD. Die Ernennung einer Kirchenbeamtin oder eines Kirchenbeamten bedarf gemäß § 93 Abs. 2 KBG.EKD i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 AG.KBG.EKD u.a. zwingend der Genehmigung durch das Landeskirchenamt. Solange die kirchenaufsichtliche Genehmigung nicht vorliegt, ist die Rechtshandlung nach dem Sinn und Zweck kirchlicher Genehmigungsvorbehalte schwebend unwirksam.
3. Im Rahmen der kirchlichen Aufsicht kann auch einzelnen rechtswidrigen und daher nicht genehmigungsfähigen Beschlussbestandteilen die Genehmigung versagt werden, wenn sie selbstständig sind und die genehmigende Stelle davon ausgehen darf, dass der zu genehmigende Beschluss auch mit dem dann noch verbleibenden Regelungsumfang gefasst worden wäre. Damit wird auch nicht der Kompetenzbereich der aufsichtführenden Stelle unzulässig überschritten oder unverhältnismäßig in Rechtspositionen der Beklagten eingegriffen, denn Kirchengemeinden haben keinen dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht nach Art. 28 Abs. 2 GG entsprechenden Status.
4. Eine Regelung, wonach ein Bestandteil eines Presbyteriumsbeschlusses, der gegen kirchliches Recht verstößt, geltungserhaltend auf ein gerade noch rechtmäßiges Maß reduziert wird, ist nicht ersichtlich.
(eigene Leitsätze)
