Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde einer Bürgerin zur Entscheidung angenommen und ihr stattgegeben. Die angegriffene richterliche Entscheidung verletzte die Beschwerdeführerin in ihrem Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit, ihr war nämlich die Kostenübernahme für einen Rechtsanwalt verweigert worden.
Das Bundesverfassungsgericht hob in der Entscheidung vor allen Dingen die Bedeutung der anwaltlichen Beratung im Widerspruchsverfahren hervor:
„Ein vernünftiger Rechtsuchender darf sich aktiv am Verfahren beteiligen. Dieses Recht wurzelt in dem rechtsstaatlichen Grundsatz des fairen Verfahrens, der im Verwaltungsverfahren Anwendung findet. Damit wird letztlich dem aus der Menschenwürde abzuleitenden Gebot, dass über die Rechte des Einzelnen nicht kurzerhand von Obrigkeits wegen verfügt werden darf, Rechnung getragen. „Bundesverfassungsgericht: Rechtsanwalt steigert die Effektivität des Widerspruchsverfahrens, Beschluss v. 11.05.2009, Az. 1 BvR 1517/08“ weiterlesen