Gewährung einer Zulage auch für freigestellte Personalratsmitglieder, Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 12.06.2014, Az. 3 A 235/11

Auch Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes, die für die Personalratsarbeit freigestellt sind, haben einen Anspruch auf die Gewährung einer monatlichen Zulage für freiwillige erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit, wenn sie ihre ernsthafte Bereitschaft hierzu entsprechend erklärt haben und der Dienstherr anderen Beamten, die die erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit leisten, diese Zulage gewährt.

Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem auf die Berufung eines für die Personalratsarbeit freigestellten Feuerwehrbeamten ergangenen Urteil vom 12.06.2014 entschieden. Zur Begründung stellt das Gericht auf das allgemeine personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot ab, das freigestellte Personalratsmitglied hat demnach Anspruch auf die Besoldung – die eben auch besagte Zulage umfasst – , die es erhielte, wenn es in seinem bisherigen Aufgabenbereich verblieben wäre. „Gewährung einer Zulage auch für freigestellte Personalratsmitglieder, Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 12.06.2014, Az. 3 A 235/11“ weiterlesen

Nein, das Oberverwaltungsgericht darf sich nicht durch Richter vertreten lassen, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 25.03.2015, Az. 13 D 27/14

Wir hatten bereits darüber berichtet, dass sich Gerichte in Verfahren, an denen sie selbst beteiligt sind, gerne durch Richter der eigenen Gerichtsverwaltung vertreten lassen. Das ist unzulässig, beschloss zunächst der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW. Nun liegt ein aktueller Beschluss des 13. Senats vor, der ebenfalls keine Zweifel lässt: das geht nicht!
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Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt einstweilige Verfügung, Widerruf der Freistellung eines Personalrats rechtswidrig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 10.03.2015, Az.40 L 2451/14.PVL

BESCHLUSS

In der Landespersonalvertretungssache
w e g e n Rücknahme Freistellungsvorschlag
hier: Widerspruch gegen einstweilige Verfügung

Antragsteller: A.
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mozartstraße 21, 40479 Düsseldorf, Gz.: 127/14-1/nw/D5/592-1 4,

Beteiligte:
1. der Personalrat der Stadt,
2. der Oberbürgermeister der Stadt
Prozessbevollmächtigte zu 1.: Welkoborsky & Partner, Sozietät von Fachanwälten für Arbeitsrecht, Alleestraße 80, 44793 Bochum

hat die 2. Fachkammer nach dem Landespersonalvertretungsgesetz auf Grund der Anhörung vom 10. März 2015 beschlossen:

Die einstweilige Verfügung vom 17. Dezember 2014 wird bestätigt. „Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt einstweilige Verfügung, Widerruf der Freistellung eines Personalrats rechtswidrig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 10.03.2015, Az.40 L 2451/14.PVL“ weiterlesen

neue ehrenamtliche Verwaltungsrichter in NRW für 2015-2020

In Nordrhein-Westfalen wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowohl bei den Verwaltungsgerichten wie auch beim Oberverwaltungsgericht an der Rechtsprechung mit. Sie bringen außerrechtliche Überlegungen und eigene Erfahrungen in die Entscheidungsfindung ein und zwingen auf diese Weise die Berufsrichter, die Richtigkeit ihrer Erkenntnisse und Argumente auch vor diesem Hintergrund zu prüfen.

Im Februar 2015 beginnt die neue fünfjährige Amtszeit für die „Ehrenamtlichen“ in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. „neue ehrenamtliche Verwaltungsrichter in NRW für 2015-2020“ weiterlesen

Zurückweisung von Richtern als Prozessbevollmächtigte, Anmerkung zu Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 29.10.2014, Az. 8 A 1943/13

Der Ausgangsrechtsstreit war schon interessant genug, aber auch die neueste Wendung schreibt Rechtsgeschichte: ein Rechtsanwalt verlangte vom Verwaltungsgericht ein Telefonverzeichnis der Geschäftsstellen und Richter/innen zu erhalten. Hierüber hatte – wie passend – das Verwaltungsgericht Aachen zu entscheiden und gab dem Rechtsanwalt recht ohne die Berufung zuzulassen. Hiergegen stellte die Gerichtsleitung einen Antrag auf Zulassung der Berufung und ließ sich von Richtern, die in der Verwaltung eingesetzt waren, vertreten. Dies ist aber unzulässig. Die Richter sind als Bevollmächtigte zurückzuweisen – sagt das Oberverwaltungsgericht.

Und so haben auch wir nun erstmalig die Zurückweisung von Richtern als Prozessvertreter beantragt. In unserem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az. 13 D 27/14) handelt es sich nämlich um eine typische Konstellation, in der das Land bislang auf Richter als Prozessvertreter zurückgreift: es geht um eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer nach §§ 55, 173 VwGO i.V.m. § 198 GVG. „Zurückweisung von Richtern als Prozessbevollmächtigte, Anmerkung zu Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 29.10.2014, Az. 8 A 1943/13“ weiterlesen

Schutz für Freistellung eines Personalrats im Eilverfahren, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 17.12.2014, Az. 40 L 2451/14.PVL

Im Personalrat bilden sich oft Fraktionen anhand der Grenzen der Gewerkschaftszugehörigkeit. Wenn ein Streit juristisch eskaliert und eine Mehrheitsfraktion ein Personalratsmitglied ausschließen und ihm die Freistellung entziehen will, besteht hiergegen Rechtsschutz. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf stellt auch klar, dass dem Entzug der Freistellung sehr enge Grenzen gezogen sind, die Gründe müssen jeweils dem Landespersonalvertretungsgesetz zuzuordnen sein. Nicht jeder Vorwurf berechtigt zum Entzug der Freistellung.

Die Entscheidung wird besprochen in den Zeitschriften DVBl 5/2015, 325ff. und ZfPR online.

Der Beschluss vom 17.12.2014 wurde durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 10.03.2015 noch einmal bestätigt.

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Personalrat darf Zustimmung per Email verweigern, Verwaltungsgericht Köln, Beschluss v. 22.08.2014, Az. 33 K 3320/13.PVB

Auf unsere Anforderung hin hat das Verwaltungsgericht Köln eine spannende Entscheidung im Personalvertretungsrecht (Bund) veröffentlicht: danach darf ein Personalrat seine Zustimmung zu einer Personalmaßnahme auch per Email verweigern (§ 69 Abs. 2 S. 5 BPersVG, § 66 Abs. 2 S. 5 LPVG NRW). Genau dies war zwischen Personalrat und Dienststelle streitig. Denn das unterschriebene Original, also die klassische „Schriftform“, ist erst nach Fristablauf bei dem Dienststellenleiter eingegangen. Das Verwaltungsgericht hat sich der Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts angeschlossen. Die Frage bleibt aber weiterhin offen, weil das Verfahren nun beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anhängig ist.

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Personalräte sind über Schulschließungen frühzeitig zu informieren, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 01.07.2014, Az. 20 B 490/14.PVL

Selten ergeben sich Schnittmengen zwischen dem von uns bearbeiteten Beamtenrecht und dem Recht der direkten Demokratie (Bürgerbegehren/Bürgerentscheid). Eine vor kurzem veröffentlichte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zeigt aber, dass Schulschließungsmaßnahmen, die häufig von Bürgerinitiativen und Bürgerbegehren behandelt werden, auch eine personalvertretungsrechtliche Komponente haben.

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Fachtagung: Psychische Erkrankungen im Beamten- und Disziplinarrecht

Psychische Erkrankungen im Beamten- und Disziplinarrecht, 20.11.2014, Düsseldorf

Bereits vor 10 Jahren gaben etwa 65 Prozent der frühpensionierten Lehrer ihren Dienst wegen einer psychischen Erkrankung auf. Auch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes wird die Hälfte der Beamten wegen psychischer Erkrankungen vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Diese Zahlen sind dramatisch. Um angemessen mit diesen Beamten umgehen zu können, ist medizinisches Grundwissen ebenso unerlässlich wie das Wissen um die spezifische Bedeutung psychischer Erkrankungen im Beamten und Disziplinarrecht.

Das Düsseldorfer Institut für Dienstrecht (difdi) hat für seine interdisziplinäre Fachtagung zwei namhafte Experten gewinnen können, die sich der Thematik aus fachmedizinischer und aus juristischer Perspektive annehmen. Fachtagung: Psychische Erkrankungen im Beamten- und Disziplinarrecht“ weiterlesen

Leistungsprämie auch für freigestellte Personalräte – Behandlung nach Gutsherrenart rechtswidrig, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 29.07.2014, Az. 1 A 2885/12

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit deutlichen Worten einen Antrag auf Zulassung der Berufung zurückgewiesen, mit dem die Bundeszollverwaltung einem freigestellten Personalratsmitglied die Einbeziehung in das Leistungsprämien-System verwehren wollte. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig und bestätigt das Ergebnis der ersten Instanz: freigestellte Personalratsmitglieder dürfen auch hinsichtlich von Leistungsprämien nicht benachteiligt werden.

Für die Details finden Sie die Entscheidung hier im Volltext: „Leistungsprämie auch für freigestellte Personalräte – Behandlung nach Gutsherrenart rechtswidrig, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 29.07.2014, Az. 1 A 2885/12“ weiterlesen