„Gesundheitsmanagement kennen viele Behörden nicht“ | difdi | Pressemitteilung 2017-02

Düsseldorfer Institut für Dienstrecht
Düsseldorf, den 12.09.2017

::: Pressemitteilung 2/2017 :::

„Gesundheitsmanagement kennen viele Behörden nicht“
Tagung informiert ein Jahr nach der Dienstrechtsmodernisierung NRW 2016

Düsseldorf. Prof. Dr. Michael Koop (Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen) und Rechtsanwalt Dr. Eberhard Baden referieren am 19.10.2017 über „Gesundheitsmanagement & Dienstunfähigkeit in Behörden“ vor Behördenvertretern, Personalräten und Rechtsanwälten. Es verspricht spannend zu werden, meint Tagungsleiterin Sarah Nußbaum. „„Gesundheitsmanagement kennen viele Behörden nicht“ | difdi | Pressemitteilung 2017-02“ weiterlesen

Seminar: Gesundheitsmanagement / Dienstunfähigkeit in Behörden | difdi | Pressemitteilung 2017-01

Düsseldorfer Institut für Dienstrecht
Düsseldorf, den 03.07.2017

::: Pressemitteilung 1/2017 :::

Seminar: Gesundheitsmanagement / Dienstunfähigkeit in Behörden
Folgen und Veränderungen nach der Dienstrechtsmodernisierung 2016, aktuelle Rechtsprechung

Düsseldorf. Die Gesundheit ist ein kostbares Gut. Dienstunfähig erkrankte Beamte erleiden finanzielle Einbußen, Behörden stehen vor den rechtlichen Hürden des Verfahrens einer solchen Zurruhesetzung und scheitern allzu oft an Fehlern im amtsärztlichen Gutachten oder der Suche nach Weiterbeschäftigungen. Eine Möglichkeit, die immer weiter steigende Anzahl der erkrankten Beamten zu verringern, ist die Einführung eines behördlichen Gesundheitsmanagements. „Seminar: Gesundheitsmanagement / Dienstunfähigkeit in Behörden | difdi | Pressemitteilung 2017-01“ weiterlesen

Leserforum, NJW-aktuell 23/2017, 10

Leserbrief zu Rebehn, NJW-aktuell H. 21/2017, 17

Die Notwendigkeit eines Kurswechsels in der Personalpolitik der Justiz deutet sich an. Rebehn hat recht, wenn er jetzt eine vorbeugende Strategie einfordert. Besoldung, Arbeitsplätze und Entwicklungschancen sind dabei aber nur drei der möglichen Ansatzpunkte. Immer wieder hat es in der Vergangenheit auch systematische Überlegungen gegeben, etwa die Durchlässigkeit der volljuristischen Berufe zueinander zu verbessern. Die Fälle, in denen Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte ihre Karriere jeweils in einem anderen Berufsfeld fortgesetzt haben, stellen sich vielfach als Bereicherung des neuen Berufes dar.

Gerade vor dem Hintergrund, dass nach wie vor – statistisch anhand der Berufswahl bekanntlich nicht zu belegen – die Befähigung zum Richteramt alle Volljuristen vereint, erscheint es doch geradezu attraktiv das Berufsrecht der Rechtsanwälte und das Dienstrecht der Richter und Staatsanwälte auf seine bessere Durchlässigkeit hin zu überprüfen. Nach der kleinen BRAO-Reform ist vielleicht ja vor einer großen DRiG-Reform?

 

Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs, Düsseldorf

Leserforum, NJW-aktuell 13/2017, 10

Leserbrief zu Interview mit M. Purrucker, NJW-aktuell H. 11/2017, 12

Pointiert positioniert sich der Kollege Dr. Purrucker gegen das IFG, allerdings für mehr Transparenz. Bewusst im Sinne eines modernen Tranzparenzbegriffs. Hier liegt die eigentliche Sprengkraft des Interviews und tatsächlich auch aus meiner Sicht ein guter (der einzige?) Grund für die Ablehnung der Informationsfreiheit: Transparenz ist mehr! Transparenz im Sinne der Transparenzgesetze ist vor allen Dingen nicht an Anträge gebunden, schon gar nicht an persönliche Betroffenheit im Sinne eines subjektiven Rechts auf Informationsanspruch. Diese Transparenz meint das automatische, regelmäßige Offenlegen von Behördeninformationen. Diese Transparenz meint auch Verwaltungsvorgänge von vornherein darauf auszurichten, dass am Ende möglichst viele Informationen öffentlich gemacht werden können und keine Personalressourcen unnötig belastet werden.

Bei dieser Transparenz kommt es dann tatsächlich nicht darauf an, dass die Rechtsanwaltskammern beitragsfinanziert sind. Das schmälert weder das Interesse der Kammermitglieder an Informationen, noch das Interesse der Öffentlichkeit.

Im bisherigen Kommunikationsverhalten sind alle Kammern nicht durch besondere Transparenz aufgefallen. Auf dem Internetportal fragdenstaat.de etwa gelten nahezu alle IFG-Anfragen als „eingeschlafen“. In jedem einzelnen Fall also haben Kammern nicht reagiert und riskieren dadurch auch sich einer Untätigkeitsklage auszusetzen. Man kann der Meinung sein, das IFG abzulehnen und stattdessen mehr Transparenz zu wollen. Aber dann gehört es sich nicht, Anfragen auszusitzen oder abzulehnen, sondern im Sinne einer „Vorwärtsverteidigung“ die Öffentlichkeit zu suchen.

Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs, Düsseldorf

Interview „Anwälte richten über Richter“, NJW-aktuell 7/2017, 12

In deutschen Gerichtssälen gilt seit jeher eine feste Sitzordnung. Auf der einen Seite sitzen der oder die Richter, auf der anderen die Anwälte. Perspektivwechsel grundsätzlich ausgeschlossen.
Ausnahme: Bei den Richterdienstgerichten einiger Bundesländer, so etwa in Nordrhein-Westfalen. Dort sitzen seit Anfang des Jahres auch Anwälte auf der Richterbank, wie etwa Katharina Voigt und Robert Hotstegs (Bild oben). Sie werden künftig in Verfahren über Dienstangelegenheiten von Richtern mitentscheiden. Die NJW hat beide zu ihrer neuen Aufgabe am Richterdienstgericht beim LG Düsseldorf befragt.

Stadt irrt – Eilverfahren zur Verbundschule Siedlinghausen scheitert | Verwaltungsrecht | Pressemitteilung 2017-01

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 02.02.2017

::: Pressemitteilung 1/2017 :::

Stadt irrt – Eilverfahren zur Verbundschule Siedlinghausen scheitert
Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg möglich (Az. 10 L 2008/16)

Düsseldorf/Winterberg. „Dem Umstand, dass der Rat der Stadt Winterberg die sofortige Vollziehung seiner Ratsbeschlüsse, sowie des Ratsbürgerentscheids angeordnet hat, kommt keine Bedeutung zu.“ In diesem Satz fasst das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem heutigen Beschluss seine Entscheidung über einen Eilantrag gegen die Änderung der Verbundschule Siedlinghausen zusammen. Übersetzen lässt sich das Juristendeutsch in etwa mit dem Ergebnis: der Rat hat zur Umwandlung der Verbundschule Siedlinghausen nur vorbereitende Entscheidungen getroffen, für die eigentliche Umsetzung ist die Stadt Winterberg selbst nicht zuständig. Das Gericht verweist die Eltern auf den Rechtsweg gegen den Schulzweckverband. „Stadt irrt – Eilverfahren zur Verbundschule Siedlinghausen scheitert | Verwaltungsrecht | Pressemitteilung 2017-01“ weiterlesen

ab 2017 Anwälte im Richterdienstgericht beim LG Düsseldorf | Dienstrecht | Pressemitteilung 2016-10

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 30.12.2016

::: Pressemitteilung 10/2016 :::

ab 2017 Anwälte im Richterdienstgericht beim LG Düsseldorf
Land Nordrhein-Westfalen macht erstmals von neuer gesetzlicher Regelung Gebrauch

Düsseldorf. Die Düsseldorfer Fachanwältin Katharina Voigt (34) und ihr Kanzleikollege Robert Hotstegs (37) wurden auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zu Beisitzern am Dienstgericht für Richter gewählt. Auch vier weitere Rechtsanwälte aus NRW wurden berufen. Im Januar übernehmen sie die neue Aufgabe ehrenamtlich für fünf Jahre. Erstmals werden dann in Verfahren über die Dienstangelegenheiten von Richtern auch Rechtsanwälte mitentscheiden. Das Land NRW hat die Richterbank auf andere Volljuristen erweitert und folgt anderen Bundesländern. „ab 2017 Anwälte im Richterdienstgericht beim LG Düsseldorf | Dienstrecht | Pressemitteilung 2016-10“ weiterlesen