Corona: bis Ende August Telefon/Video-Termine statt Kanzleitermine

Auch unsere Kanzlei will dazu beitragen, dass sich die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt. Wir werden daher noch bis Ende August soweit es möglich ist auf persönliche Besprechungen verzichten. Das fällt uns schwer, weil wir im Gegenteil zu anderen Kanzleien viel Wert auf einen frühen ersten persönlichen Kontakt legen. Aber unsere Beratung und Vertretung lässt es eben auch zu, dass wir darauf vorübergehend nun verzichten.

Wenn Sie einen neuen Termin vereinbaren möchten, können Sie dies auf dem bewährten Weg z.B. über unsere Homepage oder telefonisch unter 0211/497657-16 tun. Wir werden dann eine telefonische Erstberatung oder eine Videokonferenz (z.B. über Zoom, Skype oder über vOffice) vereinbaren.

Über die Notwendigkeit von Behörden- und Gerichtsterminen werden wir jeweils im Einzelfall mit Ihnen und den betroffenen Gerichten und Behörden entscheiden.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns, wenn wir schon bald statt „Auf Wiederhören!“ auch wieder „Auf Wiedersehen!“ sagen können.

(letztes Update: 10.07.2020)


Serverumstellung am 05.02.2020

Am kommenden Mittwoch werden wir ganztägig unseren Kanzleiserver austauschen und aktualisieren. Er ist das Herzstück unserer anwaltlichen Tätigkeit und die Informationszentrale für unsere Akten und unser Fachwissen. Deshalb sind wir am Mittwoch nur eingeschränkt erreichbar. Telefonanrufe und Emails, Faxe, beA-Nachrichten oder Post erreichen uns ungestört und wie gewohnt – aber wir werden Sie voraussichtlich erst ab Donnerstag (06.02.2020) wieder von unserer Seite kontaktieren.

Gönnen Sie uns bitte diesen einen Tag zur Serverumstellung, damit wir auch in Zukunft gut für Sie aufgestellt sind. Vielen Dank.

Jetzt mit dem Halbjahreszeugnis durchstarten! | Pressemitteilung 2020-01

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 13.01.2019

::: Pressemitteilung 1/2020 :::

Jetzt mit dem Halbjahreszeugnis durchstarten!
Viele Düsseldorfer Betriebe suchen Nachwuchs, Kanzleien etwa Rechtsanwaltsfachangestellte

Düsseldorf. Wann braucht man einen Anwalt? Oft wenn etwas schiefgelaufen ist oder wenn sich Unheil anbahnt. Dann ist eine Rechtsberatung nur einen Mausklick oder einen Telefonanruf entfernt. Erste Ansprechpartner und Kontaktpersonen für Mandanten sind in den Kanzleien in der Regel Rechtsanwaltsfachangestellte. „Ein spannender Ausbildungsberuf“, wirbt Rechtsanwalt Robert Hotstegs (40). Und erfolgreiche Absolventen sind begehrt. Im Sommer startet das neue Ausbildungsjahr. Die Bewerbungsphase für 2020 läuft auf Hochtouren.

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unsere Weihnachtsspende 2019

Die Weihnachtszeit ist da und wir wollen die Gelegenheit nutzen uns bei vielen Menschen zu bedanken, die uns in diesem Jahr ihr Vertrauen geschenkt haben. Bei Mandantinnen und Mandanten, bei Kolleginnen und Kollegen, bei fairen Gegnerinnen und Gegnern und natürlich auch bei unseren Bekannten, Freunden und Familien, die uns wieder ein ganzes Jahr unterstützt haben.

Danke.

Wir wünschen Ihnen eine ruhige und frohe Adventszeit, ein Frohes Weihnachtsfest und einen Start in ein gutes Neues Jahr 2020.

„unsere Weihnachtsspende 2019“ weiterlesen

Fachanwaltsfortbildung zur Landesverfassungsbeschwerde in NRW | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-06

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 26.09.2019

::: Pressemitteilung 6/2019 :::

Fachanwaltsfortbildung zur Landesverfassungsbeschwerde in NRW

Samstag, 07.12.2019, ab 9.00 Uhr, 4 Zeitstunden Fachanwalt Verwaltungsrecht, Meliá Düsseldorf

Düsseldorf. Anfang 2019 trat die Individualverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Zunächst einfachgesetzlich geregelt, dann in der Landesverfassung abgesichert. Erstmalig besteht nun die Möglichkeit Landesgrundrechte und grundrechtsgleiche Rechte vor dem neuen „Bürgergericht“ geltend zu machen. Die Entscheidungen aus 2019 geben Auskunft über Fallstricke und Hürden, Prozessrisiken und Kosten.

„Fachanwaltsfortbildung zur Landesverfassungsbeschwerde in NRW | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-06“ weiterlesen

„Stundensatz am unteren Ende der Branchenüblichkeit“, Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.07.2019, Az. 43 C 4/17

(C) Landgericht Düsseldorf

Im Nachgang zu Mandatsverhältnissen zu unserer Kanzlei stellt sich gelegentlich die Frage, ob die mit uns vereinbarten Honorare angemessen sind und waren. In einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf wird herausgestellt, dass weder unsere Stundensätze, noch die abgerechnete Tätigkeit sich als überzogen darstellen. Im Gegenteil betont das Gericht, dass in Düsseldorf durchaus mehr als doppelt so hohe Stundensätze gerichtsbekannt seien. „„Stundensatz am unteren Ende der Branchenüblichkeit“, Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.07.2019, Az. 43 C 4/17“ weiterlesen

Neuerscheinung: Handkommentar „Verfassungsbeschwerde.NRW“ | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-04

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 14.05.2019

::: Pressemitteilung 4/2019 :::

Neuerscheinung: Handkommentar „Verfassungsbeschwerde.NRW“
erster juristischer Fachkommentar vereint Textsammlung und Bewertungen aus der Praxis

Düsseldorf. Seitdem der Landesgesetzgeber zum 01.01.2019 die
Individualverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingeführt hat, existiert ein neues
Rechtsgebiet. Nach welchen Regeln verläuft das Beschwerdeverfahren?
Welche Landesgrundrechte können geltend gemacht werden? Erste Antworten auf diese Fragen gibt nun der juristische Handkommentar des Düsseldorfer Fachanwalts Robert Hotstegs. Auf 228 Seiten gibt er einen Überblick über die Rechtsgrundlagen in Landesverfassung, Gesetzen und Geschäftsordnungen.

Ein Hauptaugenmerk der Kommentierung liegt dabei vor allem auf den
Vorschriften des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (VGHG NW),
sowie auf der seit Jahresbeginn neuen Geschäftsordnung des Gerichts. Der
Handkommentar richtet sich an Praktiker wie Studierende.

„Der Kommentar verzichtet dort auf Kommentierungen, wo sie bereits
vorhanden sind. Umgekehrt füllt er aber die Lücke, die derzeit noch
bestand“, erläutert Hotstegs.

So sind durchaus Überraschungen zu Tage getreten: die Norm der
Geschäftsordnung unter der Überschrift „Archivierung“ (§ 6 GOVGH) regelt
dieses Thema nicht; mit einer eigenen Robenpflicht für Rechtsanwälte (§
8 GOVGH) verstößt der Verfassungsgerichtshof selbst gegen Bundesrecht.
Auch Sorgen aus dem Gesetzgebungsverfahren bestätigt Hotstegs: „Der
Verfassungsgerichtshof ist weder personell noch strukturell auf eine
mögliche Vielzahl von Verfassungsbeschwerden vorbereitet. Gleichzeitig
fehlt jede Möglichkeit, ihn mit einer Verzögerungsbeschwerde im Falle
des Falles zu einer zügigeren Bearbeitung anzuhalten.“

Robert Hotstegs ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lehrbeauftragter
der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW und ständiger
Beisitzer des Dienstgerichts für Richter.

Verfassungsbeschwerde.NRW Rechtsgrundlagen | Handkommentar
228 Seiten, 39,90 € ISBN 978-3-7481-5650-5

Kostenlose Rezensionsexemplare können direkt per Email unter
presse@bod.de angefordert werden.

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de
Profil: www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den
Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das
Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das
Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die
Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen
Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.