Ausbildung zum „Herz einer Kanzlei“ | Pressemitteilung 2019-01

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 08.01.2019

::: Pressemitteilung 1/2019 :::

Ausbildung zum „Herz einer Kanzlei“
Jetzt für das neue Ausbildungsjahr zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellte/n bewerben!

Düsseldorf. Wann braucht man einen Anwalt? Oft wenn etwas schiefgelaufen ist, wenn sich Unheil anbahnt oder schlicht rechtliche Fragen offen sind. Dann ist eine Rechtsberatung nur einen Mausklick, eine Email oder einen Telefonanruf entfernt. Erste Ansprechpartner und Kontaktpersonen für Mandanten sind in der Regel Rechtsanwaltsfachangestellte. „Ein spannender Ausbildungsberuf“, wirbt Rechtsanwalt Robert Hotstegs. Und erfolgreiche Absolventen sind begehrt. Im Sommer startet das neue Ausbildungsjahr. Die Bewerbungsphase für 2019 läuft auf Hochtouren.

Die Rechtsanwaltsfachangestellte – es sind weit überwiegend Frauen in dem Beruf tätig – durchläuft eine klassische Ausbildung in Berufsschule und Rechtsanwaltskanzlei. Ab dem ersten Tag sind Azubis in den Alltag des Büros eingebunden. Kontakt zu Mandanten, Mitarbeitenden, Versicherungen, Gerichten oder Gegnern stehen im Verlauf der dreijährigen Ausbildung auf der Tagesordnung.

„Wer gerne mit Menschen arbeitet und einen Bürojob sucht, der Abwechslung bietet, ist hier genau richtig. Nicht umsonst bilden Rechtsanwaltsfachangestellte das Herz einer Kanzlei.“, ist sich Hotstegs sicher. Und er meint das „Herz“ in vielerlei Hinsicht: Rechtsanwaltsfachangestellte als emotionale Anlaufstelle für Mandanten nach einem juristischen oder tatsächlichen Schicksalsschlag, als Netzwerker innerhalb einer Kanzlei und auch als Pulsgeber für den Alltag. „Alle Informationen eines Büros durchlaufen irgendwann die Hände einer Rechtsanwaltsfachangestellten. Oft stehen dann Weichenstellungen an oder die schlichte Frage: was drängt, was müssen Rechtsanwälte vorrangig zu Gesicht bekommen und bearbeiten.“

Die Düsseldorfer Kanzlei hat quasi seit ihrer Gründung vor 33 Jahren beständig Interessenten zu Rechtsanwaltsfachangestellten ausgebildet. Und auch 2019 steht ein Platz zur Verfügung. Bewerbungen sind in der Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft noch bis zum 10.02.2019 möglich. „Das ist eine Ausbildung mit Jobgarantie, der Bedarf im Rechtsmarkt ist größer als der Nachwuchs. Und der Abschluss ist ein Sprungbrett auch für viele Jobs außerhalb von Rechtsanwaltskanzleien.“

Informationen zum Berufsprofil bieten regionale Rechtsanwaltskammern und Arbeitsagenturen.

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de
Profil: www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.

„Gesundheitsmanagement kennen viele Behörden nicht“ | difdi | Pressemitteilung 2017-02

Düsseldorfer Institut für Dienstrecht
Düsseldorf, den 12.09.2017

::: Pressemitteilung 2/2017 :::

„Gesundheitsmanagement kennen viele Behörden nicht“
Tagung informiert ein Jahr nach der Dienstrechtsmodernisierung NRW 2016

Düsseldorf. Prof. Dr. Michael Koop (Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen) und Rechtsanwalt Dr. Eberhard Baden referieren am 19.10.2017 über „Gesundheitsmanagement & Dienstunfähigkeit in Behörden“ vor Behördenvertretern, Personalräten und Rechtsanwälten. Es verspricht spannend zu werden, meint Tagungsleiterin Sarah Nußbaum. „„Gesundheitsmanagement kennen viele Behörden nicht“ | difdi | Pressemitteilung 2017-02“ weiterlesen

Seminar: Gesundheitsmanagement / Dienstunfähigkeit in Behörden | difdi | Pressemitteilung 2017-01

Düsseldorfer Institut für Dienstrecht
Düsseldorf, den 03.07.2017

::: Pressemitteilung 1/2017 :::

Seminar: Gesundheitsmanagement / Dienstunfähigkeit in Behörden
Folgen und Veränderungen nach der Dienstrechtsmodernisierung 2016, aktuelle Rechtsprechung

Düsseldorf. Die Gesundheit ist ein kostbares Gut. Dienstunfähig erkrankte Beamte erleiden finanzielle Einbußen, Behörden stehen vor den rechtlichen Hürden des Verfahrens einer solchen Zurruhesetzung und scheitern allzu oft an Fehlern im amtsärztlichen Gutachten oder der Suche nach Weiterbeschäftigungen. Eine Möglichkeit, die immer weiter steigende Anzahl der erkrankten Beamten zu verringern, ist die Einführung eines behördlichen Gesundheitsmanagements. „Seminar: Gesundheitsmanagement / Dienstunfähigkeit in Behörden | difdi | Pressemitteilung 2017-01“ weiterlesen

Leserforum, NJW-aktuell 23/2017, 10

Leserbrief zu Rebehn, NJW-aktuell H. 21/2017, 17

Die Notwendigkeit eines Kurswechsels in der Personalpolitik der Justiz deutet sich an. Rebehn hat recht, wenn er jetzt eine vorbeugende Strategie einfordert. Besoldung, Arbeitsplätze und Entwicklungschancen sind dabei aber nur drei der möglichen Ansatzpunkte. Immer wieder hat es in der Vergangenheit auch systematische Überlegungen gegeben, etwa die Durchlässigkeit der volljuristischen Berufe zueinander zu verbessern. Die Fälle, in denen Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte ihre Karriere jeweils in einem anderen Berufsfeld fortgesetzt haben, stellen sich vielfach als Bereicherung des neuen Berufes dar.

Gerade vor dem Hintergrund, dass nach wie vor – statistisch anhand der Berufswahl bekanntlich nicht zu belegen – die Befähigung zum Richteramt alle Volljuristen vereint, erscheint es doch geradezu attraktiv das Berufsrecht der Rechtsanwälte und das Dienstrecht der Richter und Staatsanwälte auf seine bessere Durchlässigkeit hin zu überprüfen. Nach der kleinen BRAO-Reform ist vielleicht ja vor einer großen DRiG-Reform?

 

Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs, Düsseldorf

Leserforum, NJW-aktuell 13/2017, 10

Leserbrief zu Interview mit M. Purrucker, NJW-aktuell H. 11/2017, 12

Pointiert positioniert sich der Kollege Dr. Purrucker gegen das IFG, allerdings für mehr Transparenz. Bewusst im Sinne eines modernen Tranzparenzbegriffs. Hier liegt die eigentliche Sprengkraft des Interviews und tatsächlich auch aus meiner Sicht ein guter (der einzige?) Grund für die Ablehnung der Informationsfreiheit: Transparenz ist mehr! Transparenz im Sinne der Transparenzgesetze ist vor allen Dingen nicht an Anträge gebunden, schon gar nicht an persönliche Betroffenheit im Sinne eines subjektiven Rechts auf Informationsanspruch. Diese Transparenz meint das automatische, regelmäßige Offenlegen von Behördeninformationen. Diese Transparenz meint auch Verwaltungsvorgänge von vornherein darauf auszurichten, dass am Ende möglichst viele Informationen öffentlich gemacht werden können und keine Personalressourcen unnötig belastet werden.

Bei dieser Transparenz kommt es dann tatsächlich nicht darauf an, dass die Rechtsanwaltskammern beitragsfinanziert sind. Das schmälert weder das Interesse der Kammermitglieder an Informationen, noch das Interesse der Öffentlichkeit.

Im bisherigen Kommunikationsverhalten sind alle Kammern nicht durch besondere Transparenz aufgefallen. Auf dem Internetportal fragdenstaat.de etwa gelten nahezu alle IFG-Anfragen als „eingeschlafen“. In jedem einzelnen Fall also haben Kammern nicht reagiert und riskieren dadurch auch sich einer Untätigkeitsklage auszusetzen. Man kann der Meinung sein, das IFG abzulehnen und stattdessen mehr Transparenz zu wollen. Aber dann gehört es sich nicht, Anfragen auszusitzen oder abzulehnen, sondern im Sinne einer „Vorwärtsverteidigung“ die Öffentlichkeit zu suchen.

Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs, Düsseldorf

Interview „Anwälte richten über Richter“, NJW-aktuell 7/2017, 12

In deutschen Gerichtssälen gilt seit jeher eine feste Sitzordnung. Auf der einen Seite sitzen der oder die Richter, auf der anderen die Anwälte. Perspektivwechsel grundsätzlich ausgeschlossen.
Ausnahme: Bei den Richterdienstgerichten einiger Bundesländer, so etwa in Nordrhein-Westfalen. Dort sitzen seit Anfang des Jahres auch Anwälte auf der Richterbank, wie etwa Katharina Voigt und Robert Hotstegs (Bild oben). Sie werden künftig in Verfahren über Dienstangelegenheiten von Richtern mitentscheiden. Die NJW hat beide zu ihrer neuen Aufgabe am Richterdienstgericht beim LG Düsseldorf befragt.