von Udo Stüßer
Der einzige Tagesordnungspunkt, für den Geilenkirchens Bürgermeisterin Daniela Ritzerfeld eine Sondersitzung des Stadtrates einberufen hatte, wurde am Mittwochabend von der Tagesordnung abgesetzt. In dieser Sondersitzung sollte der Rat beschließen, das laufende Abstimmungsverfahren für den Bürgerentscheid am 15. Dezember zum Bau einer Zentralen Unterbringungseinrichtung an der Landstraße einzustellen. Gleichzeitig sollte er seine Entscheidung vom 25. September über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Antrag für einen Bürgerentscheid bezüglich des Baus und des Betriebes einer Zentralen Landeseinrichtung zur Unterbringung von geflüchteten Menschen“ bestätigen. Erneut sollte der Stadtrat beschließen, dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen, sodass ein Bürgerentscheid mit einem neuen Abstimmungsverfahren durchzuführen wäre.
Ein erneutes Abstimmungsverfahren ist notwendig, weil aufgrund einer Panne der Wahlgrundsatz der „geheimen Wahl“ gefährdet war. Die Stadtverwaltung hatte im laufenden Abstimmungsverfahren den Hinweis erhalten, dass die Möglichkeit einer Zuordnung von Stimmschein und Stimmzettel durch einen auf der Rückseite aller Abstimmungsunterlagen aufgedruckten QR-Code bestehe.
„Bürgerentscheid: Jetzt werden Juristen gehört, Aachener Zeitung v. 05.12.2024“ weiterlesen