„Schlimmer kann´s nicht kommen“ – zum Verschlechterungsverbot im Disziplinarrecht (sogen. reformatio in peius), Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.04.2012, Az. 31 K 1624/12.O

Die Entscheidung lässt sich in folgenden Leitsätzen zusammenfassen:

1. Die Bindung der Disziplinargerichte an strafgerichtliche Entscheidungen kann auch stillschweigende Feststellungen betreffen. Dies betrifft insbesondere die Feststellung der Schuldfähigkeit dann, wenn das Strafgericht diese nicht irgendwie behandelt oder in Zweifel gezogen hat.

Zur Begründung führt das Gericht aus: „„Schlimmer kann´s nicht kommen“ – zum Verschlechterungsverbot im Disziplinarrecht (sogen. reformatio in peius), Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.04.2012, Az. 31 K 1624/12.O“ weiterlesen

Beseitigung eines wesentlichen Mangels im behördlichen Disziplinarverfahren, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 08.06.2012, Az. 37 K 3025/12.BDG

In dem disziplinargerichtlichen Verfahren

der Bundesrepublik Deutschland, Klägerin,

gegen den Zollhauptsekretär, Beklagten

Prozessbevollmächtigte:    Rechtsanwälte Dr. Obst und Hotstegs, Rechtsanwaltspartnerschaft, Mozartstraße 21, 40479 Düsseldorf,

w e g e n    einer Disziplinarklage (hier: Fristsetzung gemäß § 55 Abs. 3 BDG)

hat die 1. Bundesdisziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am 8. Juni 2012

b e s c h l o s s e n:

Der Klägerin wird zur Beseitigung eines wesentlichen Mangels des behördlichen Disziplinarverfahrens eine Frist von drei Monaten ab Zustellung dieser Entscheidung gesetzt. „Beseitigung eines wesentlichen Mangels im behördlichen Disziplinarverfahren, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 08.06.2012, Az. 37 K 3025/12.BDG“ weiterlesen

OLG Bamberg sichert die freie Anwaltswahl für HUK-Rechtsschutzversicherte

erfolgreiche Klage der Rechtsanwaltskammer München

Mit einem Berufungsurteil vom 20. Juni 2012 hat das OLG Bamberg ein viel besprochenes Urteil des Landgerichts Bamberg vom November 2011 aufgehoben und einer Klage der Rechtsanwaltskammer München in vollem Umfang stattgegeben. Der verklagten Rechtsschutzversicherung (HUK-Coburg) wurde verboten, von ihren Versicherungsnehmern eine höhere Selbstbeteiligung bei späteren Schadensfällen zu verlangen, wenn im aktuell gemeldeten Schadensfall nicht eine vom Versicherer empfohlene Kanzlei, sondern ein vom Versicherungsnehmer selbst gewählter Anwalt mandatiert wird. „OLG Bamberg sichert die freie Anwaltswahl für HUK-Rechtsschutzversicherte“ weiterlesen

geplante Änderungen im Landesbeamtenrecht NRW

Die Koalitionsvereinbarung für 2012-2017 zwischen NRWSPD und Bündnis 90/Die Grünen NRW trägt den Titel „Verantwortung für ein starkes NRW – Miteinander die Zukunft gestalten.“ Der Vertragsentwurf ist nun veröffentlicht worden und soll von beiden Parteitagen beschlossen und sodann unterzeichnet werden.

Der Vertrag sieht auch Veränderungen im Landesbeamtenrecht vor. „geplante Änderungen im Landesbeamtenrecht NRW“ weiterlesen

Behörde muss über Rechtsschutzbegehren eines Richters auf Erstattung von Strafverteidigerkosten neu entscheiden, Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil v. 26.04.2012, Az. 1 K 557/10.DA

Die für öffentliches Dienstrecht zuständige 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat einen Fall entschieden, in dem es um die Frage ging, ob ein Richter, der im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt wurde, von seinem Dienstherrn die Erstattung der von ihm verauslagten Kosten eines Strafverteidigers verlangen kann. „Behörde muss über Rechtsschutzbegehren eines Richters auf Erstattung von Strafverteidigerkosten neu entscheiden, Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil v. 26.04.2012, Az. 1 K 557/10.DA“ weiterlesen

Verfolgungsverjährung im Disziplinarrecht, Kommentar zu Verwaltungsgericht Münster, Beschluss v. 21.03.2012, Az. 13 K 2198/00.O

Aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster / 1. Disziplinarkammer vom 21.03.2012, Az. 13 K 2198/00.O:

„Das Verfahren war gem. § 75 Abs. 3 Satz 1 DO NW einzustellen, da die Voraussetzungen des § 63 Abs. 1 Nr. 1 DO NW vorliegen. Gemäß § 75 Abs. 3 Satz 2 konnte das Gericht das Verfahren durch Beschluss einstellen.

Es kann letztlich dahinstehen, ob die Ruhestandsbeamtin, wofür nach Auffassung des Gerichts nach Aktenlage alles spricht, des Diebstahls schuldig ist [Ergänzung des Verfassers: Es ging um den Vorwurf des angeblichen Diebstahls eines Damenslips im Wert von 10 DM im Jahre 1999]. Schon angesichts des Zeitablaufs käme unabhängig von allem anderen vorliegend allenfalls, selbst dies erscheint angesichts des Zeitablaufes sehr fragwürdig, eine Geldbuße als Disziplinarmaßnahme in Betracht.

Eine Geldbuße darf hier aber wegen eingetretener Verfolgungsverjährung nicht mehr verhängt werden. „Verfolgungsverjährung im Disziplinarrecht, Kommentar zu Verwaltungsgericht Münster, Beschluss v. 21.03.2012, Az. 13 K 2198/00.O“ weiterlesen

zur Kostenerstattung privater Gutachten im Disziplinarverfahren, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 13.03.2012, Az. 31 K 7448/04.O

Im Disziplinarverfahren besteht grundsätzlich die Pflicht der Einleitungsbehörde und des mit der Ermittlung beauftragten Beamten sowohl belastende als auch entlastende Umstände genau zu ermitteln. Dies betrifft nicht nur den eigentlichen Sachverhalt, sondern auch die für die Bemessung relevanten Umstände. In der Praxis des behördlichen Disziplinarverfahrens ist allerdings häufig festzustellen, dass die mit der Ermittlung beauftragten Personen (früher „Ermittlungsführer“ genannt) sich bei ihren Ermittlungsmaßnahmen einseitig auf die Tatvorwürfe beschränken und versuchen, diese Vorwürfe zu untermauern. Ein solches Verhalten verletzt die gesetzliche Pflicht, auch bemessungsrelevante und mildernde Umstände zu ermitteln.

Häufig ist es daher die Aufgabe des im Disziplinarverfahren tätigen Rechtsanwaltes, selber und auf eigene Initiative Gutachten über bestimmte Fragen, etwa zur Schuldfrage, in Auftrag zu geben und in das Verfahren einzubringen. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, muss dann im Vorfeld abgeklärt werden, ob die Rechtsschutzversicherung diese Kosten übernimmt, die sich zum Teil im vierstelligen Bereich bewegen können. Im Übrigen stellt sich dann regelmäßig später die Frage, ob bei einem Erfolg des Beamten (etwa der Einstellung des Verfahrens) diese Kosten vom Dienstherrn zurückzuerstatten sind. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat sich kürzlich mit dieser Frage in einer Entscheidung vom 13.03.2012 beschäftigt. „zur Kostenerstattung privater Gutachten im Disziplinarverfahren, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 13.03.2012, Az. 31 K 7448/04.O“ weiterlesen

Ein gerichtliches Qualitätssiegel im Kostenfestsetzungsverfahren, zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster -Disziplinarkammer- vom 23.02.2012, Az. 13 K 942/09.O

Im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren werden, wenn wir für einen Mandanten vor der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichtes gewinnen, die zu erstattenden Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Ziff. 6200 ff. VV RVG) festgesetzt. Dabei handelt es sich um sogenannte Rahmengebühren, die sich je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang in der Höhe nach § 14 RVG bemessen. In einem solchen Verfahren, wo wir für einen Mandanten vollständig obsiegt hatten, setzte das Verwaltungsgeircht Münster kürzlich zu Lasten des betroffenen Dienstherrn (es handelte sich um eine Bezirksregierung) die gesetzlichen Obergebühren fest. Dabei äußerte das Gericht mehrere Bewertungen, die wir als gerichtliche Anerkennung fundierter fachlicher Arbeit verstehen dürfen. „Ein gerichtliches Qualitätssiegel im Kostenfestsetzungsverfahren, zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster -Disziplinarkammer- vom 23.02.2012, Az. 13 K 942/09.O“ weiterlesen

Beamte haben in der Bundesrepublik Deutschland kein Streikrecht, Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts NRW v. 07.03.2012, Az. 3d A 317/11.O

Dies hat der Disziplinarsenat des Oberverwaltungsgerichts NRW in einem heute verkündeten Urteil entschieden. Anlass bot hierzu ein Disziplinarverfahren einer beamteten Lehrerin, die am 28. Januar 2009, 5. Februar 2009 und 10. Februar 2009 ohne Genehmigung des Dienstherrn an Warnstreiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) teilgenommen und deshalb an diesen Tagen keinen Unterricht erteilt hatte. Der Dienstherr, das Land NRW, hatte daraufhin der Klägerin durch eine Disziplinarverfügung eine Geldbuße von 1.500,00 Euro auferlegt.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat durch Urteil vom 15. Dezember 2010 (31 K 3904/10.O) die Disziplinarverfügung aufgehoben.

Die dagegen gerichtete Berufung des Dienstherrn hatte Erfolg. „Beamte haben in der Bundesrepublik Deutschland kein Streikrecht, Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts NRW v. 07.03.2012, Az. 3d A 317/11.O“ weiterlesen