„Die Feuerwehrleute sind in Sorge“, Rheinische Post v. 05.02.2013

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Obst & Hotstegs vertritt drei der Suspendierten

von Denisa Richters und Stefan Geilhausen

Mit Stadtverwaltungen und der Düsseldorfer im Besonderen hat die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Dr. Obst & Hotstegs oft zu tun. So hat sie die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Verkauf des Golzheimer Friedhos begleitet. Robert Hotstegs, einer der Kanzleipartner, ist auch im Landesvorstand von „Mehr Demokratie“, einem Verein, der sich für mehr Bürgerbeteiligung einsetzt. Jetzt vertritt er drei der zehn von OB Dirk Elbers suspendierten Feuerwehrleute.

„Wir haben schon viele Suspendierungen erlebt“, sagt Katharina Voigt, Rechtsanwältin in der Kanzlei. „Dieser Fall ist aber schon außergewöhnlich. Es wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.“ Voigt betont, dass es sich um eine „vorläufige Suspendierung“ handelt, mit einer bis April gesetzten Frist. Dennoch sei dieses Vorgehen des Rathaus-Chefs ungewöhnlich hart. Denn es impliziere, dass am Ende mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis stehe. „Das ist eine der beiden Voraussetzungen für eine Suspendierung.“ Die andere sei, dass die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte Ermittlungen behindert. „Beides liegt unserer Einschätzung nach nicht vor“, betont Voigt. „„Die Feuerwehrleute sind in Sorge“, Rheinische Post v. 05.02.2013“ weiterlesen

Dieser Feuerwehr-Mann löste die Facebook-Affäre aus, BILD Düsseldorf v. 04.02.2013

Er und 9 Kollegen wurden suspendiert

Düsseldorf- Eine ruhige Wohnstraße im Stadtteil Wersten. Hier wohnt Hauptbrandmeister und Familienvater Michael P. (44): Der Mann, der per Facebook den Feuerwehr-Skandal von Düsseldorf ausgelöst hat.

Was war passiert? Der Feuerwehrmann hinterließ zunächst auf der städtischen Facebook-Seite einen flapsigen Kommentar zum Thema unbezahlte Feuerwehr-Überstunden. Neugierig geworden, klickten sich Rathaus-Mitarbeiter zur privaten Facebook-Seite des Mannes durch. „Dieser Feuerwehr-Mann löste die Facebook-Affäre aus, BILD Düsseldorf v. 04.02.2013“ weiterlesen

Was den Feuerwehrmännern wirklich droht, EXPRESS v. 04.02.2013

von Marc Herriger

Düsseldorf – Elf Feuerwehrleute wegen eines Facebook-Eintrags suspendiert – diese Strafaktion von Oberbürgermeister Dirk Elbers (EXPRESS berichtete) schlägt weiter hohe Wellen. Anwalt und Gewerkschaft halten die Suspendierung für rechtswidrig.

Unruhige Tage haben die elf Düsseldorfer Feuerwehrleute hinter sich, die wegen Äußerungen auf Facebook am Donnerstag vorübergehend suspendiert wurden. „Was den Feuerwehrmännern wirklich droht, EXPRESS v. 04.02.2013“ weiterlesen

OB Elbers suspendiert Feuerwehrleute wegen Facebook-Eintrag, EXPRESS v. 02.02.2013

von GÜNTHER CLASSEN und MARC HERRIGER

Düsseldorf – Der Ärger um die Überstunden-Bezahlung der Feuerwehr (siehe Infokasten) sorgt jetzt für Aufregung auf den Wachen. Oberbürgermeister Dirk Elbers suspendierte am Donnerstag nach EXPRESS-Informationen elf Feuerwehrleute wegen eines Facebook-Eintrags. Neun hatten lediglich den „Gefällt mir“-Button angeklickt.

Die Nachricht über den Eintrag auf der Facebook-Seite eines Düsseldorfer Feuerwehrmanns soll Elbers am Donnerstag in der Ratssitzung erreicht haben. Plötzlich sprang er auf, schnappte sich Kämmerer Manfred Abrahams, Personaldezernent Andreas Meyer-Falcke und Feuerwehrdezernentin Helga Stulgies und marschierte zum Chef der Feuerwehr, Peter Albers.

„Ich werde diese Leute entlassen“, soll Elbers dort lautstark gesagt haben. Anschließend unterzeichnete er elf Suspendierungen. Bis Ende April dürfen diese Feuerwehrleute nicht mehr arbeiten. „OB Elbers suspendiert Feuerwehrleute wegen Facebook-Eintrag, EXPRESS v. 02.02.2013“ weiterlesen

Facebook-Pöbelei: OB Elbers suspendiert Feuerwehrleute, Westdeutsche Zeitung v. 02.02.2013

von Juliane Kinast, Uwe-Jens Ruhnau und Alexander Schulte

Beamte sollen durch Äußerungen im Internet ihre Dienstpflichten verletzt haben. Jetzt droht die Kündigung.

Düsseldorf. Es ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Düsseldorfer Feuerwehr: Elf Beamte sind seit Freitag vom Dienst suspendiert. Der Grund: Sie sollen sich auf der Internetplattform Facebook abfällig über ihren Dienstherren, Oberbürgermeister Dirk Elbers, geäußert haben. Bis zum 30. April sind die Männer aus verschiedenen Wachen nun vom Dienst freigestellt. Sie müssen damit rechnen, ihren Job zu verlieren. Die Stadt hat ein Disziplinarverfahren eingeleitet und Strafanzeige erstattet. „Facebook-Pöbelei: OB Elbers suspendiert Feuerwehrleute, Westdeutsche Zeitung v. 02.02.2013“ weiterlesen

Errichtung des Kompetenzzentrums Rechtsinformationssystem des Bundes

Zum 1. Januar 2013 hat das „Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes“ (CC-RIS) im Bundesamt für Justiz seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum wird die Rechtsinformationen, die vom Bund erzeugt werden, bündeln und dafür sorgen, dass sie der Rechtspflege und einer breiten Öffentlichkeit dauerhaft zur Verfügung stehen. Damit erhält das Bundesamt für Justiz eine weitere verantwortungsvolle und hochwertige Aufgabe. „Errichtung des Kompetenzzentrums Rechtsinformationssystem des Bundes“ weiterlesen

neue Verfahrensordnung für den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Konfrontiert mit einem ständig zunehmenden Streitsachenvolumen, bei dem die Vorabentscheidungsersuchen deutlich überwiegen, hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zum 1. November 2012 seine Verfahrensvorschriften angepasst, um den Besonderheiten dieser Streitsachen besser Rechnung zu tragen. Er stärkt damit zugleich seine Fähigkeit, sämtliche bei ihm anhängig gemachten Rechtssachen innerhalb angemessener Fristen zu erledigen. Auch für das Verfahren vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst (EuGöD) gelten die Bestimmungen der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, insbesondere diejenigen des Anhangs I, und seine Verfahrensordnung. „neue Verfahrensordnung für den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)“ weiterlesen

weiterhin kein Widerspruch(sverfahren) in NRW (aktualisiert: 30.10.2012)

Das in Nordrhein-Westfalen vorübergehend abgeschaffte Widerspruchsverfahren bleibt auch weiterhin ausgesetzt. Der Landesgesetzgeber hat kurzfristig am 23.10.2012 beschlossen, dass gegen alle Verwaltungsakte bis Ende 2013 grundsätzlich kein Widerspruch zulässig und erforderlich sein soll. Nur die wenigen bislang bestehenden Ausnahmen bleiben erhalten. Die Gesetzesänderung tritt am 31.10.2012 gerade rechtzeitig in Kraft.

„weiterhin kein Widerspruch(sverfahren) in NRW (aktualisiert: 30.10.2012)“ weiterlesen

Verwirke, verzichte, dulde und liquidiere im Disziplinarrecht?, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 16.05.2012, Az. 2 B 3.12

Die Dauer eines Disziplinarverfahrens ist für den betroffenen Beamten stets besonders belastend. Denn selbst für den Fall, dass sich die erhobenen Vorwürfe am Ende nicht bestätigen, ist der Beamte sehr häufig stigmatisiert, von bestimmten dienstlichen Aufgaben entbunden, von Beurteilungen und Beförderungen ausgeschlossen. Je nach Intensität der Vorwürfe sind auch die Bezüge gekürzt und der Beamte wurde vom Dienst suspendiert oder ein Hausverbot wurde erteilt. Daher schreiben das Bundes- und Landesdisziplinarrecht den Beschleunigungsgrundsatz fest.

In einem aktuellen Beschluss hat sich nun das Bundesverwaltungsgericht damit befasst, ob die Länge des Verfahrens auch zu einer niedrigeren Disziplinarsanktion führen muss und ob ein Dienstherr seine Disziplinargewalt verwirken kann. „Verwirke, verzichte, dulde und liquidiere im Disziplinarrecht?, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 16.05.2012, Az. 2 B 3.12“ weiterlesen

Anforderungen an die Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 26.04.2012, Az. 2 C 17.10

Die Feststellung der Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit eines Beamten hat gravierende Auswirkungen für Beamte und Dienstherren. Wird die Dienstunfähigkeit festgestellt, ist der Beamte zwingend in den Ruhestand zu versetzen. Zuvor muss allerdings eine amtsärztliche oder bei Polizisten polizeiärztliche Untersuchung stattfinden. Die Anforderungen an die Aufforderung zu dieser Untersuchung hat das Bundesverwaltungsgericht nun noch einmal deutlich herausgearbeitet. „Anforderungen an die Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 26.04.2012, Az. 2 C 17.10“ weiterlesen