Anspruch auf Urlaubsabgeltung auch bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 30.04.2014, Az. 2 A 8/13

Die Frage des Anspruchs auf finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs beschäftigt seit einem insoweit wegweisenden und für die nationalen Gerichte verbindlichen Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012 immer wieder auch die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Jüngst hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass auch Beamte, die selber ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragen und so aktiv auf die Beendigung des Beamtenverhältnisses hinwirken, einen Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs haben, den sie krankheitsbedingt vor ihrer Entlassung nicht in Anspruch nehmen konnten. „Anspruch auf Urlaubsabgeltung auch bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 30.04.2014, Az. 2 A 8/13“ weiterlesen

zur Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren, Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil v. 21.08.2014, Az. 13 K 3185/13

Die Zahl der Widerspruchsverfahren nimmt ab. Aber im Beamtenrecht sind insbesondere Bundesbeamte gehalten Widerspruch einzulegen (§ 126 BBG). Dies gilt etwa auch bei dienstlichen Beurteilungen. Im konkreten Fall hat nun der Widerspruch gegen eine Beurteilung der Bundesagentur für Arbeit Erfolg gehabt und die Beurteilung wurde aufgehoben. Dennoch hat die Behörde die Erstattung der Anwaltskosten verweigert. Zu Unrecht, wie nun das Verwaltungsgericht Arnsberg nach einem erneuten Widerspruch (gegen die Kostenentscheidung) und entsprechender Klage festgestellt hat.

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Fachtagung: Psychische Erkrankungen im Beamten- und Disziplinarrecht

Psychische Erkrankungen im Beamten- und Disziplinarrecht, 20.11.2014, Düsseldorf

Bereits vor 10 Jahren gaben etwa 65 Prozent der frühpensionierten Lehrer ihren Dienst wegen einer psychischen Erkrankung auf. Auch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes wird die Hälfte der Beamten wegen psychischer Erkrankungen vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Diese Zahlen sind dramatisch. Um angemessen mit diesen Beamten umgehen zu können, ist medizinisches Grundwissen ebenso unerlässlich wie das Wissen um die spezifische Bedeutung psychischer Erkrankungen im Beamten und Disziplinarrecht.

Das Düsseldorfer Institut für Dienstrecht (difdi) hat für seine interdisziplinäre Fachtagung zwei namhafte Experten gewinnen können, die sich der Thematik aus fachmedizinischer und aus juristischer Perspektive annehmen. Fachtagung: Psychische Erkrankungen im Beamten- und Disziplinarrecht“ weiterlesen

keine nachträgliche Änderung der Gründe für Versetzung in den Ruhestand, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 30.04.2014, Az. 2 C 65.11

Nach dem Beginn des Ruhestandes kann weder die Versetzung in den Ruhestand noch der Grund, auf dem sie beruht, durch Widerruf, Rücknahme oder Wiederaufgreifen des Verfahrens nachträglich geändert werden (wie Urteil vom 25. Oktober 2007 – BVerwG 2 C 22.06 – Buchholz 232 § 47 BBG Nr. 3 Rn. 13 f.). Das gilt auch dann, wenn der Beamte die Zurruhesetzungsverfügung mit dem Ziel der Auswechselung des Grundes für den Ruhestand (Schwerbehinderung statt Erreichen der Antragsaltersgrenze) angefochten hat und die zuständige Behörde später rückwirkend seine Schwerbehinderung feststellt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einer aktuellen Entscheidung noch einmal bestätigt, die wir im Wortlaut darstellen. Die Auswirkungen dieser Rechtsprechung sind gravierend. „keine nachträgliche Änderung der Gründe für Versetzung in den Ruhestand, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 30.04.2014, Az. 2 C 65.11“ weiterlesen

Mitgliedschaft im Bundesverband Mediation

Seit Juli 2014 ist unsere Kanzlei Mitglied im Bundesverband Mediation.

Der Bundesverband Mediation ist ein in ganz Deutschland aktiver interdisziplinärer Fachverband für Mediation mit dem Hauptziel der Verbreitung und der Weiterentwicklung der Verständigung in Konflikten. Der Bundesverband Mediation ist ein inklusiver Verband, welcher für verschiedene fachliche Orientierungen und Ursprungsberufe offen ist.

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verdeckte Disziplinarmaßnahmen gegen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind rechtswidrig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.06.2014, Az. 26 K 4527/12

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte sich mit einer verkappten „Disziplinarmaßnahme“ zu beschäftigen, die der Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr gegen ein Mitglied verhängt hatte. Die Entscheidung ist lesenswert, weil sie die Rechte der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und mögliche Verfahren gegen die Mitglieder skizziert. Danach finden die Grundsätze des Beamtenrechts entsprechende Anwendung und verhängte Sanktionen müssen begründet und verhältnismäßig, also angemessen, sein. „verdeckte Disziplinarmaßnahmen gegen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind rechtswidrig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.06.2014, Az. 26 K 4527/12“ weiterlesen

Kein Konkurrenzverbot für Ruhestandsbeamte, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 26.06.2014, Az. 2 C 23.13

Beamte im Ruhestand dürfen eine Erwerbstätigkeit auch dann ausüben, wenn sie damit in Konkurrenz zu ihrem früheren Dienstherrn treten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der Kläger war seit 1984 im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Professor für Medizin für das Fach Pathologie und Chefarzt an einem Universitätsklinikum. Nachdem er den Ruf einer anderen Universität erhalten hatte, wurde ihm 1991 in einer Bleibevereinbarung zugesagt, er dürfe pathologische Diagnostikleistungen (Untersuchung von Gewebeproben) für externe Auftraggeber mit den personellen und sachlichen Mitteln der Universität gegen Erstattung der Kosten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringen. In der Folgezeit scheiterten Versuche, die dem Kläger hierfür erteilte Nebentätigkeitsgenehmigung zu widerrufen. „Kein Konkurrenzverbot für Ruhestandsbeamte, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 26.06.2014, Az. 2 C 23.13“ weiterlesen

Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem kirchengerichtlichen Verfahren, Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil v. 29.04.2014, Az. 5 A 1384/12

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in mehreren Entscheidungen, die bislang unveröffentlicht blieben darüber entschieden, wie kirchenrechtliche Kostenfestsetzungsbeschlüsse und damit kirchenrechtliche Kostenerstattungsansprüche im staatlichen Rechtsweg durchgesetzt werden können (Vorinstanz Verwaltungsgericht Düsseldorf). Es ist zu erwarten, dass hierüber nach der Revision des Beklagten auch das Bundesverwaltungsgericht entscheiden wird. Nach der Entscheidung vom 27.02.2014, Az. 2 C 19.12 ist aber im Kern zu erwarten, dass die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts aufrecht erhalten bleibt. „Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem kirchengerichtlichen Verfahren, Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil v. 29.04.2014, Az. 5 A 1384/12“ weiterlesen

Leserzuschrift „Anwaltsgerichtsbarkeit: OLG oder OVG besser?“, Anwaltsblatt 5/2014, M160

Zu dem Beitrag „Gelebtes Berufsrecht – Gedanken zur Anwaltsgerichtsbarkeit heute“ von Dr. Doris Geiersberger im April-Heft des Anwaltsblatts (AnwBl 2014, 292):

Herzlichen Dank für den Beitrag. Die Autorin wirft unter anderem die Frage auf, ob es einer „Neuansiedlung“ der Anwaltsgerichtsbarkeit bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit bedürfe und kommt zu dem Ergebnis, dass aus Sicht der Anwaltsrichter eine solche Wanderung nicht notwendig sei. Dem möchte ich gerne entgegentreten. Aus meiner Sicht als Fachanwalt für Verwaltungsrecht steigert eine Veragerung der öffentlich-rechtlichen Anwaltsgerichtsbarkeit zu den Oberverwaltungsgerichten und zum Bundesverwaltungsgericht die Qualität der Gerichtsbarkeit und die Behandlung der Rechtsmittel, zumal den Verwaltungsgerichten die Ansiedlung derartiger Berufsgerichtsbarkeiten überhaupt nicht fremd ist, wie es beispielsweise die Heilberufe zeigen. Von dieser Annäherung an andere freiberufliche Gerichtsbarkeiten könnte auch die Anwaltsgerichtsbarkeit profitieren.

Rechtsanwalt Robert Hotstegs, Düsseldorf