Eine ungewöhnliche Frage hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf in nun gleich drei Verfahren zu entscheiden: Wie kann die Kostenerstattung bei dem Gegner durchgesetzt werden, wenn der ursprüngliche Rechtsstreit nicht vor staatlichen, sondern vor kirchlichen Gerichten geführt wurde?
Das Gericht schloss sich einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover an, wonach die staatlichen Gerichte auch in Anerkennung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts berufen sind, über einen Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem kirchengerichtlichen Verfahren zu entscheiden.