Errichtung des Kompetenzzentrums Rechtsinformationssystem des Bundes

Zum 1. Januar 2013 hat das „Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes“ (CC-RIS) im Bundesamt für Justiz seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum wird die Rechtsinformationen, die vom Bund erzeugt werden, bündeln und dafür sorgen, dass sie der Rechtspflege und einer breiten Öffentlichkeit dauerhaft zur Verfügung stehen. Damit erhält das Bundesamt für Justiz eine weitere verantwortungsvolle und hochwertige Aufgabe.

Sowohl der Gesetzgeber als auch die Gerichte und Verwaltungsbehörden sind darauf angewiesen, auf Rechtsvorschriften und Gerichtsentscheidungen schnell und zuverlässig zugreifen zu können. Um das zu ermöglichen, werden Bundesgesetze und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der Gerichtshöfe des Bundes gesammelt und in Datenbanken verfügbar gemacht. Dabei kommt es entscheidend auf die Qualität der Daten und ihrer Aufbereitung an. Gesetzgebung und Rechtsprechung können nur mit Rechtsinformationen arbeiten, deren Richtigkeit und Aktualität ständig geprüft und garantiert werden. Dies leistet das bestehende Rechtsinformationssystem des Bundes bereits heute in vorbildlicher Weise. Aber es muss weiterentwickelt werden, um den Möglichkeiten vernetzter Kommunikation über Staatsgrenzen hinweg auch in Zukunft noch Rechnung tragen zu können. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten private Anbieter von Rechtsdatenbanken. Die Koordination der verschiedenen Weiterentwicklungen auch und gerade im internationalen Raum muss aber vom Bund selbst gesteuert werden. Dies wird durch das neu geschaffene Kompetenzzentrum geleistet. Hier ist es gelungen, den Sachverstand für die Inhalte und für die technischen Voraussetzungen in einer Arbeitseinheit zusammenzufassen, die ein zukunftssicheres Rechtsinformationssystem des Bundes garantiert.

Das Kompetenzzentrum übernimmt deshalb in Zukunft auch die Pflege und Weiterentwicklung des  Bürger-Portals „Gesetze im Internet“ (www.gesetze-im-internet.de), das nahezu das gesamte Bundesrecht in einfach zu recherchierender aktueller Form bereitstellt.

Der Präsident des Bundesamts für Justiz, Heinz-Josef Friehe, erklärte: „Wir freuen uns darauf, diese verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen zu können. Die Aufbauarbeit ist in vollem Gang. Wir werden in kurzer Zeit eine technische Infrastruktur zur Verfügung stellen können, die einen reibungslosen Datenfluss garantiert. Dazu haben wir Experten aus den verschiedenen Handlungsfeldern der Aufbereitung von Rechtsinformationen in inhaltlicher und technischer Hinsicht gewinnen können. Durch die Einbindung von Sachverstand aus den obersten Bundesgerichten wird auch die Dokumentationshoheit der Gerichte selbst wirksam gestärkt. Wir sind also bestens für unsere neue Aufgabe gerüstet.“

 

(C) Pressemitteilung des Bundesamtes für Justiz vom 08.01.2013