Nein, das Oberverwaltungsgericht darf sich nicht durch Richter vertreten lassen, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 25.03.2015, Az. 13 D 27/14

Wir hatten bereits darüber berichtet, dass sich Gerichte in Verfahren, an denen sie selbst beteiligt sind, gerne durch Richter der eigenen Gerichtsverwaltung vertreten lassen. Das ist unzulässig, beschloss zunächst der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW. Nun liegt ein aktueller Beschluss des 13. Senats vor, der ebenfalls keine Zweifel lässt: das geht nicht!
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Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung nur bei ernsthafter Beförderungschance des Beamten, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 20.03.2015, Az. 2 C 12.14

Manch einer hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus der vergangenen Woche für einen Paukenschlag, eine Klarstellung oder eine Kehrtwende gehalten. Sie ist wohl nichts von alledem. Sie ist vor allen Dingen aber eines: ein Zeichen dafür, dass Schadensersatz-Verfahren immer eine Wundertüte bleiben, bis zur letzten Instanz (BVerwG 2 C 12.14 – Urteil vom 19. März 2015). Das Verfahren zeigt eindrücklich, dass der Weg durch die Instanzen schwer und oftmals von Überraschungen geprägt ist. Auch ist das Urteil kein Abgesang auf den Schadensersatz im Beamtenrecht. Er ist nur mit Akribie und genauer Nachprüfung einzufordern und mit einem langen Atem – durch alle Instanzen. „Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung nur bei ernsthafter Beförderungschance des Beamten, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 20.03.2015, Az. 2 C 12.14“ weiterlesen

Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt einstweilige Verfügung, Widerruf der Freistellung eines Personalrats rechtswidrig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 10.03.2015, Az.40 L 2451/14.PVL

BESCHLUSS

In der Landespersonalvertretungssache
w e g e n Rücknahme Freistellungsvorschlag
hier: Widerspruch gegen einstweilige Verfügung

Antragsteller: A.
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mozartstraße 21, 40479 Düsseldorf, Gz.: 127/14-1/nw/D5/592-1 4,

Beteiligte:
1. der Personalrat der Stadt,
2. der Oberbürgermeister der Stadt
Prozessbevollmächtigte zu 1.: Welkoborsky & Partner, Sozietät von Fachanwälten für Arbeitsrecht, Alleestraße 80, 44793 Bochum

hat die 2. Fachkammer nach dem Landespersonalvertretungsgesetz auf Grund der Anhörung vom 10. März 2015 beschlossen:

Die einstweilige Verfügung vom 17. Dezember 2014 wird bestätigt. „Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt einstweilige Verfügung, Widerruf der Freistellung eines Personalrats rechtswidrig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 10.03.2015, Az.40 L 2451/14.PVL“ weiterlesen

Die dienstliche Beurteilung – Bedeutung, Beurteilungsarten und Rechtsschutz, 123recht.net vom 05.03.2015

Dienstliche Beurteilungen sind vielfach Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktueller Ratgeber von Rechtsanwältin Dr. Nicole Wolf gibt einen ersten Überblick darüber, wozu dienstliche Beurteilungen überhaupt dienen und welche Arten von dienstlichen Beurteilungen es gibt. Abschließend wird erörtert, ob und inwiefern es auch einen außergerichtlichen Weg gibt, gegen eine missliebige Beurteilung vorzugehen.

hier geht’s zum Ratgeber…

Polizeipräsident verzögert Disziplinarverfahren, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 02.03.2015, Az. 35 K 8625/14.O

In einer Vielzahl von Verfahren haben wir als Verteidiger das Gefühl, das Behörden nicht zielgerichtet ermitteln. Ein Polizeipräsident steht seit dem Beginn des Verfahrens 2013 besonders in unserer Kritik. Nun hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Notbremse gezogen und eine Frist für die Behörde gesetzt.

Solche Beschlüsse haben Seltenheitswert. Entsprechende Anträge im geeigneten Moment zu stellen gehört aber gerade deswegen zu unserer anwaltlichen Arbeit dazu. „Polizeipräsident verzögert Disziplinarverfahren, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 02.03.2015, Az. 35 K 8625/14.O“ weiterlesen

Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare bis 2014 rechtswidrig (Themenseite)

Rechtsreferendare, die in Nordrhein-Westfalen seit 1999 in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land stehen, konnten juristische Erfolge in eigener Angelegenheit erstreiten. Sie erhalten vom Land eine Unterhaltsbeihilfe.

Nach dem Wortlaut der bis zum 16. Oktober 2014 einschlägigen Rechtsverordnung betrug der Grundbetrag dieser Unterhaltsbeihilfe 85 % des höchsten nach dem Bundesbesoldungs­gesetz beamteten Referendaren gezahlten An­wärter­grundbetrages. Das beklagte Land zahlte den Rechtsreferendaren jedoch nur 85 % des niedrigeren nordrhein-westfälischen Anwärtergrundbetrages. Dieser setzte sich zusammen aus dem Anwärtergrundbetrag gemäß dem Bundesbesoldungsgesetz (Stand: 31. August 2006) zuzüglich der seit diesem Zeitpunkt im Landesrecht vorgenommenen Besoldungsanpassungen. Hierzu sah sich das Land berechtigt, weil seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 nicht mehr der Bund, sondern das Land für die gesetzliche Regelung der Besoldung der Beamten und damit auch der beamteten Referendare zuständig sei. Die Verweisung in der Rechtsverordnung auf das Bundesbesoldungsgesetz sei demgemäß im Licht dieser Änderung zu interpretieren, argumentierte das Land.

Mit dieser Auffassung konnte es sich vor dem 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts nicht durchsetzen und muss jetzt Differenzbeträge nachzahlen. Nach einem Urteil vom 27. Oktober 2014, mit dem der Senat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden bestätigte, hatten Rechtsreferendare in Nordrhein-Westfalen vielmehr weiterhin Anspruch auf einen Grundbetrag in Höhe von 85 % des höchsten beamteten Referendaren des Bundes zustehenden An­wärter­grundbetrages.

Die Entscheidung ist rechtskräftig geworden.

Volltext der Entscheidungen:

Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil v. 27.10.2014, Az. 3 A 1217/14

Verwaltungsgericht Minden, Urteil v. 08.05.2014, Az. 4 K 96/14

Die Ansprüche müssen rechtzeitig geltend gemacht werden, damit sie nicht verjähren (siehe Streitpunkt unter Ziff. 3).

Diese Themenseite informiert über die von uns vertretenen Verfahren und parallele Entwicklungen:

1. vertretene Verfahren

Im Folgen bieten wir einen Überblick über den Stand unserer Verfahren, die Verfahren sind sortiert nach dem Datum der Antragstellung. „Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare bis 2014 rechtswidrig (Themenseite)“ weiterlesen

Kirche – Der Staat neben dem Staat?, Interview mit 123recht.net v. 23.02.2015

Unbekannte Gesetze und unbekannte Gesetzgeber – Kirchenrecht für Anwälte und Mandanten.

Ein Interview mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs gibt Aufklärung über die Besonderheit des Kirchenrechts in Deutschland.

123recht.net: Herr Hotstegs, Sie sind unter den heute bei uns gelisteten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten seit einigen Jahren der einzige, der das Rechtsgebiet „Kirchenrecht“ als Tätigkeitsschwerpunkt angegeben und hierzu regelmäßig auch Ratgeber veröffentlicht hat. Ist das Rechtsgebiet so klein und unbedeutend?
Rechtsanwalt Hotstegs: Ja und nein. Das Kirchenrecht ist tatsächlich ein kleines Rechtsgebiet. Insbesondere, wenn wir noch differenzieren müssen, dass es ja das Staatskirchenrecht (also die Sicht des Staates auf die Kirchen) und dann das kircheninterne Recht gibt, letzteres getrennt z.B. nach der römisch-katholischen Kirche und den evangelischen Landeskirchen. „Kirche – Der Staat neben dem Staat?, Interview mit 123recht.net v. 23.02.2015“ weiterlesen

Beamtenrecht: Anerkennung von Kindererziehungszeiten ausnahmsweise auch bei gleichzeitiger Tätigkeit in der Privatwirtschaft, Verwaltungsgericht Aachen, Urteil v. 22.01.2015, Az. 1 K 1555/13

Dies hat die 1. Kammer mit Urteil vom 22. Januar 2015 entschieden und das beklagte Land verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Übernahme in das Beamtenverhältnis erneut zu entscheiden. „Beamtenrecht: Anerkennung von Kindererziehungszeiten ausnahmsweise auch bei gleichzeitiger Tätigkeit in der Privatwirtschaft, Verwaltungsgericht Aachen, Urteil v. 22.01.2015, Az. 1 K 1555/13“ weiterlesen

neue ehrenamtliche Verwaltungsrichter in NRW für 2015-2020

In Nordrhein-Westfalen wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowohl bei den Verwaltungsgerichten wie auch beim Oberverwaltungsgericht an der Rechtsprechung mit. Sie bringen außerrechtliche Überlegungen und eigene Erfahrungen in die Entscheidungsfindung ein und zwingen auf diese Weise die Berufsrichter, die Richtigkeit ihrer Erkenntnisse und Argumente auch vor diesem Hintergrund zu prüfen.

Im Februar 2015 beginnt die neue fünfjährige Amtszeit für die „Ehrenamtlichen“ in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. „neue ehrenamtliche Verwaltungsrichter in NRW für 2015-2020“ weiterlesen

Bundesverfassungsgericht gewährt Rechtschutz gegen Gerichtsauskünfte noch vor einem Disziplinarverfahren, Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung v. 14.01.2015, Az. 1 BvR 3106/09

Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verlangt, dass die Übermittlung von Aktenbestandteilen während eines zivilgerichtlichen Verfahrens an eine nicht an diesem Verfahren beteiligte Behörde gerichtlich überprüfbar ist. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden.

Fragt daher ein Dienstherr Informationen bei einem Gericht an, muss Rechtsschutz gegen die Weitergabe möglich sein. Dies gilt ausdrücklich noch bevor überhaupt ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Denn späterer Rechtsschutz im Disziplinarverfahren käme eben – so meinen es auch die Bundesverfassungsrichter – zu spät.

Die Fachgerichte haben die vom Gesetzgeber bereitgestellten Rechtsschutzmöglichkeiten so auszulegen und anzuwenden, dass dem Ziel genügt wird, wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten. „Bundesverfassungsgericht gewährt Rechtschutz gegen Gerichtsauskünfte noch vor einem Disziplinarverfahren, Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung v. 14.01.2015, Az. 1 BvR 3106/09“ weiterlesen