Kostenübernahme – Hyperthermie bei fortgeschrittenem Prostatakrebs
In einem von der Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf betreuten Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen die Beihilfefähigkeit einer Hyperthermie-Behandlung anerkannt (Az. 26 K 5202/14). Die Entscheidung wurde August 2015 öffentlich. Geklagt hatte ein Beamter, dessen Prostatakarzinom stark vergrößert und nicht mehr operabel war. Das Gericht hatte bereits im Februar 2015 das Landesamt für Besoldung und Versorgung aufgefordert, die Kosten für die Hyperthermie im Rahmen der Beihilfe zu übernehmen. Sie sei angesichts der fortgeschrittenen Krebserkrankung alternativlos“. Das Landesamt wies die Kostenerstattung zurück. „Verwaltungsgericht Düsseldorf: Beihilfe für Beamte muss im Einzelfall die Kosten für Hyperthermie tragen, Oncotherm GmbH, Pressemitteilung v. 03.09.2015“ weiterlesen
