Landeskirche zu amtsangemessener Beschäftigung verpflichtet, Verwaltungskammer bei dem Kirchengericht der EKD, Urteil v. 16.01.2017, Az. 0136/A12-2016

Auch Kirchenbeamte haben einen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung bei ihrem kirchlichen Dienstherrn. Hiervon mag vorübergehend abgewichen werden, nicht aber dauerhaft. Das hat die zuständige Verwaltungskammer nun durch Urteil entschieden. Der gerichtlichen Entscheidung waren zwei deutliche Hinweise („ein Gericht für nur notwendige Streitentscheidungen“ und „Gericht hat nicht die Aufgabe, Verantwortung abzunehmen“) vorangegangen, in denen das Kirchengericht an die Landeskirche appelliert hat, die eigene Rechtsordnung einzuhalten und umzusetzen.

Gegen die Entscheidung ist die Revision möglich. „Landeskirche zu amtsangemessener Beschäftigung verpflichtet, Verwaltungskammer bei dem Kirchengericht der EKD, Urteil v. 16.01.2017, Az. 0136/A12-2016“ weiterlesen

ab 2017 Anwälte im Richterdienstgericht beim LG Düsseldorf | Dienstrecht | Pressemitteilung 2016-10

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 30.12.2016

::: Pressemitteilung 10/2016 :::

ab 2017 Anwälte im Richterdienstgericht beim LG Düsseldorf
Land Nordrhein-Westfalen macht erstmals von neuer gesetzlicher Regelung Gebrauch

Düsseldorf. Die Düsseldorfer Fachanwältin Katharina Voigt (34) und ihr Kanzleikollege Robert Hotstegs (37) wurden auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zu Beisitzern am Dienstgericht für Richter gewählt. Auch vier weitere Rechtsanwälte aus NRW wurden berufen. Im Januar übernehmen sie die neue Aufgabe ehrenamtlich für fünf Jahre. Erstmals werden dann in Verfahren über die Dienstangelegenheiten von Richtern auch Rechtsanwälte mitentscheiden. Das Land NRW hat die Richterbank auf andere Volljuristen erweitert und folgt anderen Bundesländern. „ab 2017 Anwälte im Richterdienstgericht beim LG Düsseldorf | Dienstrecht | Pressemitteilung 2016-10“ weiterlesen

Wer ist die stärkste Liste? Niemand., Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss v. 29.11.2016, Az. 12c K 5552/16.PVL

Ob das der Gesetzgeber so wollte? In einem aktuellen Verfahren konkurrierten maßgeblich zwei Beamtenlisten in der Wahl zum Personalrat miteinander und zogen jeweils mit drei Beamtenvertretern in den neuen Personalrat ein. Bei der späteren Entscheidung über die Freistellung von Personalratsmitgliedern wurde zunächst – wie im Gesetz vorgesehen – die vorsitzende Person freigestellt, in einer Blockabstimmung wurden aber auch drei Stellvertreter freigestellt. Fraglich war daher, ob nicht als „Nummer 2“ eigentlich ein Vertreter der stärksten Liste zu wählen gewesen wäre. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen war das nicht erforderlich, denn es gäbe schlicht keine stärkste Liste. Auf die Stimmabgabe käme es nicht an, nur auf die gewählten Mitglieder im Personalrat. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. „Wer ist die stärkste Liste? Niemand., Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss v. 29.11.2016, Az. 12c K 5552/16.PVL“ weiterlesen

Stadt verleiht Ex-Feuerwehrchefin nach Bonn, Neuß-Grevenbroicher-Zeitung v. 01.12.2016

Dormagen. Ein Jahr nach dem Aus als Leiterin arbeitet Sabine Voss jetzt beim Katastrophenschutz-Bundesamt. Von Carina Wernig

Die städtische Branddirektorin Sabine Voss hat knapp ein Jahr nach ihrem Aus als Leiterin der Dormagener Feuerwehr eine neue Aufgabe übernommen: Wie die Stadt Dormagen gestern mitteilte, ist Voss ab dem 1. Dezember von der Stadt zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn abgeordnet. Dieses „Ausleihen“ sei ein „übliches Verfahren bei Beamten“ und gelte für zwei Jahre, wie der Erste Beigeordnete Robert Krumbein erläuterte. Die ehemalige Dormagener Feuerwehrchefin arbeitet in Bonn künftig im Referat „Ressort- und länderübergreifende Krisenmanagementübungen, LÜKEX“. „Die Abordnung wurde in einer einvernehmlichen Regelung zwischen allen Beteiligten vereinbart“, erklärte Krumbein gestern. Es handele sich um keine Versetzung, die Stadt Dormagen bleibe Arbeitgeberin. Die Frage nach eventuellen Ausgleichszahlungen durch das Bundesamt ließ Krumbein offen. „Stadt verleiht Ex-Feuerwehrchefin nach Bonn, Neuß-Grevenbroicher-Zeitung v. 01.12.2016“ weiterlesen

Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis „1 zu 1“ durch Freizeit auszugleichen, Bundesverwaltungsgericht, Urteile v. 17.11.2016, Az. 2 C 21.15, 2 C 22.15, 2 C 23.15, 2 C 24.15, 2 C 3.16 und 2 C 28.15

Die Mehrarbeit eines Beamten in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis „1 zu 1“ durch Freizeit auszugleichen. Hingegen besteht kein Anspruch auf Freizeitausgleich für eine reine Rufbereitschaft oder bloße Anwesenheitszeiten ohne dienstliche Inanspruchnahme in dieser Zeit. Bei Freizeitausgleich für im Ausland geleisteten Dienst besteht außerdem kein Anspruch auf Auslandsbesoldung, wenn der Freizeitausgleich im Inland genommen wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. „Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis „1 zu 1“ durch Freizeit auszugleichen, Bundesverwaltungsgericht, Urteile v. 17.11.2016, Az. 2 C 21.15, 2 C 22.15, 2 C 23.15, 2 C 24.15, 2 C 3.16 und 2 C 28.15“ weiterlesen

Aussetzung der Einbehaltung der Dienstbezüge bei Zurückstufung in erster Instanz, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.10.2016, Az. 3d B 1064/16.O

Disziplinarverfahren sind langlebig und vielschichtig. Umso wichtiger ist es, den jeweils passenden Rechtsschutz auch „unterwegs“ zu suchen.

In einem seit 2011 laufenden Disziplinarverfahren strebt das Land Nordrhein-Westfalen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als angemessene Disziplinarsanktion an. Im behördlichen Disziplinarverfahren wurde daher die vorläufige Einbehaltung der Dienstbezüge (30%, später 15%) angeordnet. Bei der Entscheidung über die Disziplinarklage folgte das Verwaltungsgericht Düsseldorf dem Klageantrag nicht und erkannte statt einer Entfernung auf eine Zurückstufung um eine Besoldungsgruppe. Hiergegen legte das Land Berufung ein.

Einen Antrag auf Aussetzung der Einbehaltungsentscheidung lehnte der Dienstherr außergerichtlich ab. Hierauf wurde die Aussetzung bei Gericht beantragt. Da die Berufung bereits beim Oberverwaltungsgericht anhängig war, war dies auch für die Aussetzungsentscheidung erst- und letztinstanzlich zuständig. Der Antrag war erfolgreich. Ab dem Monat der Gerichtsentscheidung sind mithin die vollen Dienstbezüge auszuzahlen.

Nachtrag: Zwischen den Parteien ist die Kostentragung des Verfahrens auch noch 2019 streitig. Denn obwohl im Tenor der hier besprochenen Entscheidung der Antragsgegnerin die Kosten auferlegt wurden, hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 22.11.2019 eine Kostenfestsetzung abgelehnt.

„Aussetzung der Einbehaltung der Dienstbezüge bei Zurückstufung in erster Instanz, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.10.2016, Az. 3d B 1064/16.O“ weiterlesen

BVerwG: Altersgrenze verfassungsgemäß: Ver­beam­tung muss sich rechnen, lto.de v. 12.10.2016

Regelmäßig sind die Altersgrenzen zur Verbeamtung ein Thema vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit und dem BVerfG. Warum ein Lehrer nun zum zweiten Mal in der Revision scheiterte und das Ergebnis unbefriedigend ist, ordnet Robert Hotstegs ein.

Das Beamtenverhältnis lockt. Mit Arbeitsplatzsicherheit, Besoldung, Beihilfe und Versorgung. Es lockt einen Lehrer am Berufskolleg so sehr, dass er seit 2009 um seine Verbeamtung streitet. Und zwar durch alle Instanzen, bis nach Karlsruhe und am Dienstag wieder zurück nach Leipzig.

Dort hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) die Regelaltersgrenze in Nordrhein-Westfalen nun für verfassungsgemäß erklärt. Auch Alt-Fälle bedürften keiner Übergangsregelung. Der konkrete Antrag eines damals 46-Jährigen durfte daher abgelehnt werden, entschieden die Leipziger Richter (Urt. v. 11.10.2016, Az. 2 C 11.15).

Damit steht der Rechtsstreit um das rheinische Beamtenrecht erneut am Scheideweg: Entweder gibt der klagende Mann auf und akzeptiert seine unbefristete Beschäftigung auf Grundlage des privatrechtlichen Arbeitsvertrages und des Tarifvertrages oder er ruft erneut das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) an. Beides könnte man ihm nicht verdenken: Resignation und Revolution liegen in derartigen Verfahren nahe beieinander.

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Dienstunfähig? Kein Rechtsschutzbedürfnis für amtsangemessene Beschäftigung!, Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil v. 23.09.2016, Az. 5 K 290/16.KO

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Beamten abgewiesen, der sich gegen seine Umsetzung wendete und im Kern eine nicht amtsangemessene Beschäftigung geltend machen wollte. Die Klage sei bereits im Verfahren unzulässig geworden, weil der Beamte dienstunfähig erkrankt sei und auch seine Versetzung in den Ruhestand anstehe. Die inhaltlichen Fragen seien daher allein theoretischer Natur und für ihre Klärung bestünde kein Rechtsschutzbedürfnis. Entsprechend kurz fiel die Urteilsbegründung aus: „Dienstunfähig? Kein Rechtsschutzbedürfnis für amtsangemessene Beschäftigung!, Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil v. 23.09.2016, Az. 5 K 290/16.KO“ weiterlesen

BVerwG lehnt Anrechnung für Richtersold ab: Ex-Flug­be­g­leiter ist kein bes­serer Richter, lto.de v. 24.09.2016

Einem Richter werden seine Zeiten als Steward nicht für seinen Richtersold angerechnet. Seine soziale Kompetenz sei durch diesen Job nicht gefördert worden, meint das BVerwG. Robert Hotstegs dagegen sieht einige Gemeinsamkeiten.

Fünf Jahre lang zieht sich der Rechtsstreit nun schon hin. Angefangen hat alles mit der Versetzung eines Richters in das Land Berlin. Wie mag er dorthin gekommen sein? Mit dem Zug? Dem eigenen Pkw? Oder gar mit dem Flieger?

Letzteres liegt auf der Hand, der Mann ist vom Fach. Schon in seinem Studium hatte sich der spätere Richter zunächst als Fluggastbegleiter ausbilden lassen und den Job dann einige Jahre in Voll- und Teilzeit ausgeübt. Das finanzierte das Studium, das Studentenleben – kurzum: die Grundsteine für die juristische Karriere, die ihn später nach Berlin führte.

Und dennoch lehnte die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz seinen Antrag, die Zeiten dieser Tätigkeiten als Erfahrungszeiten für den Richterberuf anzuerkennen, ab.
 

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