ein Streit um Lehraufträge an Hochschulen ist öffentlich-rechtlich, Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 25.08.2014, Az. 4 Ca 2399/14

Nur selten stellt sich im öffentlichen Dienst die Frage der Rechtswegzuständigkeit. Für Arbeitsverträge sind die Arbeitsgerichte zuständig, für Beamten-, Richter- und Soldatendienstverhältnisse die Verwaltungsgerichte oder Spezialgerichte (Richterdienstgericht, Truppendienstgericht, etc.).

Rechtsprechung und Gesetzgeber machen allerdings auch gelegentlich Gebrauch von sogenannten „öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen eigener Art“. Hierunter fallen etwa Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (§ 30 JAG NRW i.V.m. § 6 Abs. 1 LBG NRW) oder auch Lehrbeauftragte an Hochschulen (§ 43 HG NRW bzw. § 36 KunstHG NRW).

Auch für diese sind allein die Verwaltungsgerichte zuständig, entschied nun das Arbeitsgericht Düsseldorf in einem aktuellen Fall.

Nach der Verweisung hat die Klägerin die Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 15 K 6195/14) zurückgenommen. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. „ein Streit um Lehraufträge an Hochschulen ist öffentlich-rechtlich, Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 25.08.2014, Az. 4 Ca 2399/14“ weiterlesen

Fachtagung: Psychische Erkrankungen im Beamten- und Disziplinarrecht

Psychische Erkrankungen im Beamten- und Disziplinarrecht, 20.11.2014, Düsseldorf

Bereits vor 10 Jahren gaben etwa 65 Prozent der frühpensionierten Lehrer ihren Dienst wegen einer psychischen Erkrankung auf. Auch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes wird die Hälfte der Beamten wegen psychischer Erkrankungen vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Diese Zahlen sind dramatisch. Um angemessen mit diesen Beamten umgehen zu können, ist medizinisches Grundwissen ebenso unerlässlich wie das Wissen um die spezifische Bedeutung psychischer Erkrankungen im Beamten und Disziplinarrecht.

Das Düsseldorfer Institut für Dienstrecht (difdi) hat für seine interdisziplinäre Fachtagung zwei namhafte Experten gewinnen können, die sich der Thematik aus fachmedizinischer und aus juristischer Perspektive annehmen. Fachtagung: Psychische Erkrankungen im Beamten- und Disziplinarrecht“ weiterlesen

Leistungsprämie auch für freigestellte Personalräte – Behandlung nach Gutsherrenart rechtswidrig, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 29.07.2014, Az. 1 A 2885/12

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit deutlichen Worten einen Antrag auf Zulassung der Berufung zurückgewiesen, mit dem die Bundeszollverwaltung einem freigestellten Personalratsmitglied die Einbeziehung in das Leistungsprämien-System verwehren wollte. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig und bestätigt das Ergebnis der ersten Instanz: freigestellte Personalratsmitglieder dürfen auch hinsichtlich von Leistungsprämien nicht benachteiligt werden.

Für die Details finden Sie die Entscheidung hier im Volltext: „Leistungsprämie auch für freigestellte Personalräte – Behandlung nach Gutsherrenart rechtswidrig, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 29.07.2014, Az. 1 A 2885/12“ weiterlesen

keine nachträgliche Änderung der Gründe für Versetzung in den Ruhestand, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 30.04.2014, Az. 2 C 65.11

Nach dem Beginn des Ruhestandes kann weder die Versetzung in den Ruhestand noch der Grund, auf dem sie beruht, durch Widerruf, Rücknahme oder Wiederaufgreifen des Verfahrens nachträglich geändert werden (wie Urteil vom 25. Oktober 2007 – BVerwG 2 C 22.06 – Buchholz 232 § 47 BBG Nr. 3 Rn. 13 f.). Das gilt auch dann, wenn der Beamte die Zurruhesetzungsverfügung mit dem Ziel der Auswechselung des Grundes für den Ruhestand (Schwerbehinderung statt Erreichen der Antragsaltersgrenze) angefochten hat und die zuständige Behörde später rückwirkend seine Schwerbehinderung feststellt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einer aktuellen Entscheidung noch einmal bestätigt, die wir im Wortlaut darstellen. Die Auswirkungen dieser Rechtsprechung sind gravierend. „keine nachträgliche Änderung der Gründe für Versetzung in den Ruhestand, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 30.04.2014, Az. 2 C 65.11“ weiterlesen

Mitgliedschaft im Bundesverband Mediation

Seit Juli 2014 ist unsere Kanzlei Mitglied im Bundesverband Mediation.

Der Bundesverband Mediation ist ein in ganz Deutschland aktiver interdisziplinärer Fachverband für Mediation mit dem Hauptziel der Verbreitung und der Weiterentwicklung der Verständigung in Konflikten. Der Bundesverband Mediation ist ein inklusiver Verband, welcher für verschiedene fachliche Orientierungen und Ursprungsberufe offen ist.

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NRW-Besoldungsrecht ist verfassungswidrig, Verfassungsgerichtshof NRW, Pressemitteilung v. 01.07.2014, Az. VerfGH 21/13

Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 2013 ist teilweise verfassungswidrig. Es verstößt gegen das in der Landesverfassung ebenso wie im Grundgesetz garantierte Alimentationsprinzip, soweit die Besoldungsgruppen ab A 11 betroffen sind. Dies hat der Verfassungsgerichtshof mit heute verkündetem Urteil entschieden. Das Urteil betrifft sowohl aktive als auch im Ruhestand befindliche Beamte und Richter, insgesamt etwa 80 % der Amtsträger des Landes. „NRW-Besoldungsrecht ist verfassungswidrig, Verfassungsgerichtshof NRW, Pressemitteilung v. 01.07.2014, Az. VerfGH 21/13“ weiterlesen

verdeckte Disziplinarmaßnahmen gegen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind rechtswidrig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.06.2014, Az. 26 K 4527/12

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte sich mit einer verkappten „Disziplinarmaßnahme“ zu beschäftigen, die der Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr gegen ein Mitglied verhängt hatte. Die Entscheidung ist lesenswert, weil sie die Rechte der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und mögliche Verfahren gegen die Mitglieder skizziert. Danach finden die Grundsätze des Beamtenrechts entsprechende Anwendung und verhängte Sanktionen müssen begründet und verhältnismäßig, also angemessen, sein. „verdeckte Disziplinarmaßnahmen gegen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind rechtswidrig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.06.2014, Az. 26 K 4527/12“ weiterlesen

Kein Konkurrenzverbot für Ruhestandsbeamte, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 26.06.2014, Az. 2 C 23.13

Beamte im Ruhestand dürfen eine Erwerbstätigkeit auch dann ausüben, wenn sie damit in Konkurrenz zu ihrem früheren Dienstherrn treten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der Kläger war seit 1984 im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Professor für Medizin für das Fach Pathologie und Chefarzt an einem Universitätsklinikum. Nachdem er den Ruf einer anderen Universität erhalten hatte, wurde ihm 1991 in einer Bleibevereinbarung zugesagt, er dürfe pathologische Diagnostikleistungen (Untersuchung von Gewebeproben) für externe Auftraggeber mit den personellen und sachlichen Mitteln der Universität gegen Erstattung der Kosten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringen. In der Folgezeit scheiterten Versuche, die dem Kläger hierfür erteilte Nebentätigkeitsgenehmigung zu widerrufen. „Kein Konkurrenzverbot für Ruhestandsbeamte, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 26.06.2014, Az. 2 C 23.13“ weiterlesen

Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod nicht unter, EuGH, Urteil v. 12.06.2014, Az. C-118/13

Das Unionsrecht steht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, die für den Fall des Todes des Arbeitnehmers die Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub ausschließen

Die Richtlinie über die Arbeitszeitgestaltung sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen hat und dass dieser Urlaub außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden darf. „Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod nicht unter, EuGH, Urteil v. 12.06.2014, Az. C-118/13“ weiterlesen