Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 07.12.2015
::: Pressemitteilung 8/2015 :::
Nicht behindert genug? Sozialrecht gilt nicht komplett für Pfarrer
Düsseldorfer Fachanwälte betreiben Klage gegen Ungleichbehandlung
Düsseldorf/Chemnitz. Pfarrerin oder Pfarrer zu sein ist kein Beruf wie jeder andere. Das verrät bereits ein kurzer Blick auf die ungewöhnlichen Arbeitszeiten, die von 0-24 Uhr reichen können und gerne am Sonntag liegen. Ebenso sind die Arbeitsinhalte mit Themen von Geburt bis Tod sicherlich etwas Besonderes. Dennoch: die Geistlichen verdienen mit ihrem Beruf ihren Lebensunterhalt. Sie ernähren sich und ihre Familie, sie zahlen Miete und Lebenshaltungskosten. Aber das deutsche Sozialrecht sagt, dass Pfarrer keinen Arbeitsplatz im Rechtssinne hätten. Und damit entsteht plötzlich eine Schutzlücke für behinderte Geistliche. Bei dem Sozialgericht Chemnitz ist nun eine aktuelle Klage hierzu anhängig (Az. S 28 AL 757/15). „Nicht behindert genug? Sozialrecht gilt nicht komplett für Pfarrer | Dienstrecht | Pressemitteilung 2015-08“ weiterlesen

