Weinheim, 17. März 2012. (red) Die Entscheidung des Gemeinderats, auf Drängen des Oberbürgermeisters das Gebiet Breitwiesen gegen Hammelsbrunnen zu tauschen, hat Folgen. Die Fronten sind verhärtet – es droht ein teurer, nervenaufreibender, langwieriger Rechtsstreit. Musste das sein?
Nein – hätte man ein wenig über unseren Kommentar im Vorfeld der Sitzung nachgedacht.
Die Empfehlung unseres Kommentars ist das, was die Verwaltung nun als “Bürgerbeteiligung” empfiehlt – fast fünf Monate später.
Wir haben damals die Positionen und Folgen aufgeführt. Die Verwaltung argumentiert über ihren Rechtsbeistand Dr. Thomas Burmeister, die Bürger hätten sich schon vor der Entscheidung im Oktober für den Erhalt der Breitwiesen stark machen können.
Wir argumentieren: Die Verwaltung hätte sich viel Ärger ersparen können, wenn sie über unseren Kommentar nachgedacht hätte.
Aufschub der Entscheidung, Bürgerbeteiligung, Möglichkeit eines initiierenden Bürgerbegehrens, Gemeinderatsentscheidung – das war unsere Empfehlung.
Jetzt ist die Lage: Bürgerbegehren wird als unzulässig eingeschätzt, die Gemeinderatsentscheidung soll zunächst keine Folgen haben, es soll eine Bürgerbeteiligung geben und dann entschieden werden.
Der Unterschied: Unser Vorschlag hätte nicht den Ärger verursacht, der jetzt im Raum steht.
Immerhin: Der Rechtsanwalt Robert Hotstegs, der gestern bei der Veranstaltung der Bürgerinitiative “Schützt die Weinheimer Breitwiesen” sehr umfassend, kenntnis- und aufschlussreich referiert hat, kam zu der Einschätzung:
Eins ist ziemlich sicher – die aktuellen Zustände wird es in Zukunft eher nicht mehr geben.