Berliner Beamtenbesoldung: „Das ist eine Ohrfeige aus Karlsruhe“, beck-aktuell.de v. 21.11.2025

Das BVerfG hat die Ber­li­ner Be­am­ten­be­sol­dung für 2008–2020 weit­ge­hend für ver­fas­sungs­wid­rig er­klärt. Ro­bert Hot­stegs er­klärt im In­ter­view, warum die Ent­schei­dung Maß­stä­be für alle Län­der setzt – und das BVerfG viel­leicht sein Fa­mi­li­en­bild über­den­ken soll­te.

beck-aktuell: Das BVerfG hat am Mittwoch entschieden, dass die Berliner Beamtenbesoldung für die Jahre 2008 bis 2020 zu großen Teilen verfassungswidrig war. Das wird für Berlin teuer, weil man einige Beamte nachträglich bezahlen muss. Da steht wohl ein dreistelliger Millionenbetrag im Raum. Doch die Entscheidung geht in ihrer Bedeutung über Berlin hinaus. Herr Hotstegs, was macht diese Beschlüsse aus Karlsruhe so besonders?

Robert Hotstegs: Es sind unterschiedliche Punkte. Erstens: Das BVerfG hat neue Maßstäbe aufgestellt, an denen die Beamtenbesoldung gemessen werden soll – nicht nur ab jetzt, sondern auch rückwirkend. Es hat seine Rechtsprechung fortgeschrieben und dabei ein neues Drei-Stufen-Modell entwickelt. Und es hat prozessual Besoldungsgruppen und -jahre hinzugenommen, die ursprünglich gar nicht anhängig waren, weil es reinen Tisch machen wollte. Dadurch hat die Entscheidung eine Dimension, die über Berlin hinausgeht – sie betrifft alle Länder und den Bund.

„Allen Beamtinnen und Beamten steht eine Mindestbesoldung zu“

beck-aktuell: Sie sagen, es gibt ein neues Prüfregime. Wie sieht das aus?

Hotstegs: Die Verwaltungsgerichte und vor allem die Gesetzgeber müssen sich an einem neuen Schema abarbeiten. Das beginnt mit einem bekannten Grundsatz: Allen Beamtinnen und Beamten steht eine Mindestbesoldung zu. Sie brauchen also eine Grundversorgung, damit sie wirtschaftlich und persönlich unabhängig ihren Dienst für den Staat ausüben können und nicht anfällig sind für Korruption.

Man hat das Mindestniveau bisher an der Grundsicherung festgemacht, also dem Abstand zum Sozialhilfeniveau. Das passt laut BVerfG nun nicht mehr. Das Gericht orientiert sich jetzt an Durchschnittseinkommen und Armutsgrenzen, wie sie das Statistische Bundesamt oder die OECD verwenden. Die Mindestbesoldung soll sicherstellen, dass Beamte nicht von Armut bedroht sind und wirtschaftliche Schwankungen abfedern können – Mieterhöhungen, Strompreise, Familienkrisen, Umzug, Wasserschaden und dergleichen.

beck-aktuell: Das Gericht macht aber bei der Mindestbesoldung nicht Halt, der Gesetzgeber muss die Versorgung auch laufend überprüfen, oder?

zum vollständigen Interview: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/interview-hotstegs-bverfg-berlin-beamte-besoldung-haushalt-laender

Die mobile Version verlassen